Wenn Beschäftigte Eltern werden, müssen Betriebe Abwesenheiten auffangen, Vertretungen organisieren und den Wiedereinstieg vorbereiten. Der Referentenentwurf sieht vor, die Elterngeldmonate zwischen den Eltern neu zu verteilen und den Verwaltungsaufwand zu senken. Für die Betriebe kommt es darauf an, dass die Regeln planbar bleiben und genügend Betreuungsangebote zur Verfügung stehen. Aus Sicht der DIHK können auch die Änderungen im Mutterschutzrecht Betriebe entlasten.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Elterngeld erleichtert aus Sicht der DIHK die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und hilft Unternehmen, Fachkräfte zu halten.
- Positiv bewertet die DIHK die Vereinfachungen bei der Einkommensermittlung und die stärkere Nutzung vorhandener Daten. Für Arbeitgeber ist es allerdings entscheidend, dass daraus keine zusätzlichen Bescheinigungs- oder Rückfragepflichten entstehen.
- Das neue 4+6+4-Modell sieht die DIHK differenziert: Es kann eine partnerschaftlichere Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit fördern und dadurch Anreize für einen früheren und mit einem höheren Stundenumfang verbundenen Wiedereinstieg insbesondere von Müttern setzen. Es kann aber zugleich vor allem kleinere Betriebe bei Personalplanung und Vertretung vor Herausforderungen stellen.
- Im Mutterschutzgesetz fallen laut Entwurf unter anderem das Genehmigungsverfahren für die Beschäftigung schwangerer und stillender Frauen zwischen 20 und 22 Uhr bei unveränderten Voraussetzungen sowie die Aushangpflicht des Mutterschutzgesetzes weg. Statt der Schriftform bei der Beauftragung einer zuverlässigen und fachkundigen Person mit Aufgaben des betrieblichen Gesundheitsschutzes genügt künftig die Textform. Die DIHK sieht darin einen konkreten Beitrag zum Bürokratieabbau.
- Eine verlässliche Kinderbetreuung bleibt aus Sicht der DIHK Voraussetzung dafür, dass Eltern erwerbstätig bleiben können.
Hintergrund
Der Referentenentwurf ändert das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz sowie das Mutterschutzgesetz; die meisten Regelungen sollen am 1. November 2027 in Kraft treten. Beim Basiselterngeld sind künftig vier Monate je Elternteil reserviert und sechs Monate frei aufteilbar (4+6+4-Modell). Insgesamt bleibt es bei höchstens 14 Monaten, ein Elternteil kann grundsätzlich bis zu zehn Monate beziehen. Die Ersatzrate beträgt in den ersten vier Bezugsmonaten eines Elternteils 80 Prozent, danach 50 Prozent; der Höchstbetrag steigt von 1.800 auf 1.900 Euro, der Mindestbetrag von 300 auf 330 Euro. Der Partnerschaftsbonus soll entfallen; laut Entwurf nutzten ihn 2024 nur 3,1 Prozent der Elterngeldbeziehenden. Zugleich soll die erst für Geburten ab April 2024 eingeführte Einschränkung des gleichzeitigen Bezugs aufgehoben werden.
Positionen der DIHK
- Planbarkeit für Betriebe: Die DIHK spricht sich für einfache und verlässliche Rahmenbedingungen aus. So behalten Beschäftigte ihre Flexibilität, und Betriebe können Elternzeit und Elterngeldbezug frühzeitig einplanen. Parallele oder kurzfristig wechselnde Auszeiten können die Organisation gerade in kleinen und mittleren Unternehmen erschweren.
- Digitales Verfahren: Die DIHK spricht sich für eine deutlich vereinfachte, bundesweit durchgängig digitale Antragstellung aus. Arbeitgebern dürfen dadurch keine zusätzlichen Bescheinigungs- oder Rückfragepflichten entstehen.
- Betreuung und Wiedereinstieg: Die DIHK regt an zu prüfen, ob die stärkere Reservierung von Monaten Betreuungslücken bis zum Kita-Einstieg entstehen lässt. Finanzielle Anreize allein ermöglichen aus ihrer Sicht keinen verlässlichen Wiedereinstieg.
- Höhe der Leistung: Die DIHK hält die Anhebung von Mindest- und Höchstbetrag für nachvollziehbar, weil es seit der Einführung des Elterngeldes keine Anpassung gab. Zu prüfen sei aber, ob sie die gestiegenen Löhne und Preise angemessen berücksichtigt und spürbare Anreize für höher verdienende Elternteile setzt. Dabei seien allerdings die Sparziele der Bundesregierung in die Abwägung einzubeziehen.
- Partnerschaftsbonus: Den Wegfall hält die DIHK aus Vereinfachungsgründen für nachvollziehbar. Die parallele Teilzeit beider Eltern bleibe aber ein wichtiges Instrument. In den ersten Jahren nach dem Start sollte geprüft werden, ob Elterngeld Plus und das neue Basiselterngeld genug Anreize für einen frühen Wiedereinstieg in Teilzeit bieten.
- Wirkung der Reform: Über die im Entwurf vorgesehene Evaluation nach fünf Jahren hinaus sollten die Effekte auf Erwerbsbeteiligung, Wiedereinstieg und Fachkräftebasis regelmäßig überprüft werden.
- Zeitplan und Verfahren: Der Entwurf begründet den zeitlichen Vorlauf bis zum 1. November 2027 vor allem mit Blick auf den Umstellungsaufwand der Elterngeldstellen. Vereinfachungen im Mutterschutzrecht, die sich unabhängig umsetzen lassen, sollten möglichst früher in Kraft treten.
- Zuverdienst für Selbstständige: Die DIHK regt an, über die geplanten Änderungen hinaus auch flexiblere Zuverdienstregeln für Selbstständige während des Elterngeldbezugs zu prüfen. Die derzeitigen Anrechnungsregeln können dazu führen, dass Unternehmerinnen und Unternehmer ihre Tätigkeit stärker einschränken müssen, als es für die Kinderbetreuung nötig ist. Gerade in kleinen und mittleren Betrieben sei es häufig notwendig, betriebliche Kernaufgaben zeitweise selbst zu übernehmen.
FAQ
Worauf müssen sich Betriebe bei der Personalplanung einstellen?
Mit vier statt bisher zwei reservierten Monaten je Elternteil kann der zweite Elternteil häufiger oder länger ausfallen. Weil der gleichzeitige Bezug wieder möglich ist, können Eltern ihre Auszeiten auch parallel nehmen. Das erhöht die Wahlfreiheit der Familien, kann aber gerade in kleinen und mittleren Unternehmen die Organisation erschweren, wenn Auszeiten kurzfristig wechseln. Noch handelt es sich um einen Referentenentwurf.
Welche Nachweise sind für die Einkommensermittlung vorgesehen?
Für nichtselbstständig Beschäftigte soll künftig grundsätzlich das Kalenderjahr vor der Geburt als Bemessungszeitraum gelten; auch sonstige Bezüge wie Leistungsprämien oder 13. Monatsgehälter fließen ein. Als Nachweise kommen insbesondere die Lohnsteuerbescheinigung, elektronisch übermittelte Entgeltbescheinigungsdaten oder Lohn- und Gehaltsbescheinigungen des Arbeitgebers infrage. Mit der stärkeren Nutzung vorhandener Daten soll die Antragstellung einfacher werden. Aus Sicht der DIHK ist entscheidend, dass daraus für Arbeitgeber tatsächlich weniger Aufwand folgt.
Was ist der Partnerschaftsbonus, und warum ist sein Wegfall relevant?
Der Bonus gewährt zusätzliche Elterngeld-Plus-Monate, wenn beide Elternteile gleichzeitig 24 bis 32 Wochenstunden arbeiten. Die DIHK hält den Wegfall aus Vereinfachungsgründen für nachvollziehbar. Eine parallele Teilzeittätigkeit beider Eltern bleibt für sie aber ein wichtiges Instrument für Vereinbarkeit und frühe Rückkehr in den Betrieb.
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DIHK-Stellungnahme Elterngeld und Mutterschutz
DIHK-Stellungnahme vom 3. November 2026 zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes zur Weiterentwicklung und Vereinfachung des Elterngeldes sowie des Mutterschutzgesetzes
- Informationen
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Dateiformat: PDF (barrierefrei)
Dateigröße: 134 KB
Stand: November 2026
Seitenumfang: 8 Seiten
- Relevant im Themenfeld:
- Fachkräfte
- Schwerpunkte:
-
- Familie und Beruf
Veröffentlicht 03.11.2026
Aktualisiert 05.11.2026
Ansprechpartnerin
Anne Courbois
Referatsleiterin Integration, Vielfalt, Familie in der Arbeitswelt
Dr. Anne Zimmermann
Referatsleiterin Beschäftigung, Alterssicherung, Familie in der Arbeitswelt