Nachfolge Senior und junge Frau in Werkhalle

Erbschaftsteuer: Verschonungsregeln müssen bleiben

Die steuerliche Verschonung von Betriebsvermögen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist ein essenziell wichtiger Faktor, um die ohnehin schwierige Unternehmensnachfolge im Mittelstand zu stabilisieren. Die DIHK warnt vor Anpassungen, die Familienunternehmen und Jobs gefährden würden.

Die "Boomer"-Generation tritt in den Ruhestand – das gilt auch für Firmenchefinnen und -chefs. So erreichte die Zahl der IHK-Beratungsgespräche mit Unternehmerinnen und Unternehmern, die ihren Betrieb abgeben oder ganz einstellen wollten, 2024 einen Rekordwert. Gleichzeitig zeigt der DIHK-Nachfolgereport 2025: Mehr als ein Viertel der beratenen Chefinnen und Chefs erwägen eine Betriebsaufgabe – fast immer, weil sie keine Nachfolge finden. 

Neun von zehn Unternehmen inhaber- oder familiengeführt

Nach den jüngsten verfügbaren Schätzungen des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn gab es 2019 rund 3,2 Millionen Familienunternehmen. Sie machten rund 90 Prozent aller Unternehmen in Deutschland aus, generierten circa 37 Prozent der Umsätze und stellten die Arbeitsplätze von etwa 56 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten bereit. 

Entsprechend bedeutsam für Investitionen, Beschäftigung und regionale Wertschöpfung in Deutschland sind daher die steuerlichen Rahmenbedingungen für Unternehmensnachfolgen und insbesondere die Verschonung produktiv gebundenen Betriebsvermögens. 

Ein wichtiger Faktor, der den Generationenübergang für Familienunternehmen erschwert, sind die hiermit verbundenen steuerlichen Unwägbarkeiten: Vor dem Bundesverfassungsgericht ist derzeit eine Beschwerde gegen die Verschonungsregel für produktiv gebundenen Betriebsvermögen anhängig. 

Sollte dieser Schutz eingeschränkt werden oder gar entfallen, könne "erheblicher Liquiditäts- und Finanzierungsdruck entstehen, der die Investitions- und Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen und damit auch Arbeitsplätze sowie regionale Wertschöpfung gefährden kann", warnt DIHK-Hauptgeschäftsführerin Helena Melnikov. "Auch angesichts der erheblichen Belastungen, die sich aus Unternehmenswert, Steuersatz und fehlender Liquidität ergeben können, muss die Verschonung von Betriebsvermögen ein zentraler Bestandteil des Erbschaftsteuerrechts bleiben." 

"Es geht nicht um Luxusgüter, sondern um Werksgelände, Fabrikhallen, Maschinen oder Lastwagen, mit denen Menschen den Wohlstand unseres Landes erwirtschaften."

Helena Melnikov

Helena Melnikov

-- Hauptgeschäftsführerin DIHK

Nach Auffassung der DIHK hat sich das geltende Konzept bewährt. Es knüpft die steuerliche Begünstigung von Betriebsvermögen an klare Voraussetzungen wie die Weiterführung des Unternehmens und die Sicherung von Beschäftigung. Trotzdem braucht es Reformen und praktikablere Lösungen.

Das Credo muss sein: Vereinfachung statt Verschärfung – wie das möglich ist, zeigen wir in diesem Dossier.

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