In der 35. Sitzung des Stabilitätsrates am 11. Mai 2026 standen im Rahmen der Frühjahrsprüfung insbesondere der Nettoausgabenpfad, das Defizit sowie der Schuldenstand Deutschlands im Mittelpunkt.
Der Stabilitätsrat ist die zentrale Kontroll- und Koordinationsinstanz für die öffentlichen Finanzen in Deutschland, die überwacht, ob Bund und Länder auf einem nachhaltigen finanzpolitischen Kurs sind.
Neue Steuerungsgröße in der Bewährungsprobe
Der Nettoausgabenpfad bildet seit der Reform der EU-Fiskalregeln im Jahr 2024 die zentrale steuerungspolitische Größe und ist im deutschen finanzpolitisch-strukturellen Plan (FSP) festgelegt, der im Oktober 2025 von der EU-Kommission angenommen wurde. Die Nettoausgaben sind die Staatsausgaben bereinigt um z. B. Zinszahlungen, konjunkturelle Schwankungen und aktuell auch um einen Teil der Verteidigungsausgaben. Sinn der Regelung des Nettoausgabenpfades ist eine jährlich vorgegebene Obergrenze in Prozent des Zuwachses an Ausgaben. Der jeweilige Staat soll sich über mehrere Jahre auf diesem Wachstumspfad bewegen; kleine Abweichungen können über Zeit ausgeglichen werden. Dazu gibt es ein Kontrollkonto. Statt also die Schuldenaufnahme direkt zu begrenzen, werden mit der neuen Regel die von der Politik noch stärker beeinflussbaren Ausgaben adressiert.
Nettoausgabenpfad: 2025 Ziel erreicht, doch Ausgabendruck wächst
Für das Jahr 2025 wurde mit einem Wachstum der Nettoausgaben von 3,9 Prozent die zulässige Grenze von 4,4 Prozent eingehalten, wodurch sich auf dem Kontrollkonto unter Berücksichtigung der Nationalen Ausweichklausel (NEC) Verteidigung ein Guthaben von –0,6 Prozent des BIP ergab. Für 2026 wird jedoch ein Wachstum von rund 5¾ Prozent erwartet, was die zulässige Grenze von 4,5 Prozent überschreitet.
Gleichwohl gilt der Pfad kumuliert weiterhin als eingehalten, da das Guthaben aus 2025 sowie die Herausrechnung der Verteidigungsausgaben über die NEC gegengerechnet werden (kumuliert etwa –¼ Prozent des Bruttoinlandprodukts, BIP). Insgesamt wird deutlich, dass die Einhaltung des Pfades maßgeblich auf diese Sondereffekte zurückzuführen ist, während sich strukturell ein wachsender Ausgabendruck zeigt, der langfristig als problematisch eingeschätzt wird, insbesondere wenn Verteidigungsausgaben dauerhaft ausgeklammert bleiben.
Öffentliches Defizit ab 2026 über dem Grenzwert
Beim Defizit wird für 2025 mit –2,7 Prozent des BIP noch die Maastricht-Grenze von 3 Prozent eingehalten, während der Stabilitätsrat für 2026 einen Anstieg auf rund –4¼ Prozent des BIP erwartet. Unter der Berücksichtigung der Nationalen Ausweichklausel Verteidigung sollen es–3½ Prozent sein. Haupttreiber sind insbesondere der Bund mit seinen steigenden Ausgaben für Verteidigung und das Sondervermögen Infrastruktur sowie steigende Zinsbelastungen. Besonders betroffen sind daneben die Gemeinden. Kurz- und mittelfristig bedenklich ist vor allem die Verschlechterung des strukturellen Defizits von –1,5 Prozent im Jahr 2025 auf etwa –3¼ Prozent im Jahr 2026, was eine konjunkturunabhängige Verschärfung signalisiert. Eine Verschlechterung des strukturellen Defizits bedeutet, dass sich die dauerhafte finanzielle Schieflage des Staates vergrößert. Denn im Gegensatz zum „normalen“ Defizit, das auch ein Spiegelbild der konjunkturellen Lage ist und unter Umständen Einmaleffekte beinhaltet, zeigt das strukturelle Defizit dauerhaft zu hohe Ausgaben oder zu niedrige Einnahmen an. Es gibt beim strukturellen Defizit keine „automatische“ Entspannung, wenn die Konjunktur wieder besser läuft. Ein höheres strukturelles Defizit bedeutet auch höhere Zinslasten in der Zukunft, die Konsolidierung wird insgesamt schwieriger.
Schuldenstand seit 2019 dauerhaft zu hoch
Deutschland hat zuletzt 2019, kurz vor Beginn der fiskalischen Herausforderungen durch die Corona-Krise, den maximal zulässigen Schuldenstand von 60 Prozent des BIP nach den Regeln des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes eingehalten.
Im Jahr 2025 lag der deutsche Schuldenstand bei 63,5 Prozent des BIP. Für 2026 erwartet der Stabilitätsrat einen Anstieg auf etwa 66,5 Prozent des BIP. Der Anstieg wird durch hohe Defizite, eine expansive Fiskalpolitik sowie die Sondervermögen Infrastruktur und bis Ende 2027 auch das für Verteidigung getrieben. Der Stabilitätsrat kommt zur Einschätzung, dass der dynamische Schuldenanstieg bei anhaltender Entwicklung die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen gefährden könnte.
Dringender wirtschaftlicher Handlungsbedarf
Zusammen mit den vorliegenden Eckpunkten für den Bundeshaushalt 2027 und die mittelfristige Finanzplanung bis 2030 sowie der aktuellen Steuerschätzung vom 7. Mai 2025 zeigen die Prognosen des Stabilitätsrates den erheblichen wirtschaftspolitischen Handlungsbedarf. Er kann sich nicht nur auf die Abfederung von konjunkturellen Schwierigkeiten oder Krisen-Interventionen erstrecken. Notwendig sind vor allem strukturelle Reformen zugunsten der Wirtschaft, die überhaupt erst zukünftige Einnahmen des Staates sichern sowie damit verbunden eine Priorisierung der öffentlichen Ausgaben, um die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen sicherzustellen.
Veröffentlicht 29.05.2026
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Dr. Kathrin Andrae
Referatsleiterin Öffentliche Finanzen