Der im März 2026 vorgestellte Industrial Accelerator Act zielt darauf ab, die industrielle Wertschöpfung in Europa bis 2035 auf 20 Prozent des Bruttoinlandsprodukts anzuheben. Hierfür sollen vor allem energieintensive Branchen, Netto-Null-Technologien und die Automobilindustrie gefördert werden.
Die DIHK erkennt die strategische Relevanz des Vorhabens an: Der IAA sende ein wichtiges Signal für den Industriestandort Europa, schreibt sie in ihrer Stellungnahme von Mai 2026. Gleichzeitig übt sie an zentralen Elementen des Entwurfs deutliche Kritik: Gerade kleine und mittlere Unternehmen (KMU) drohe das Vorhaben unverhältnismäßige durch kleinteilige Regulierung und staatlich gesteuerten Handel zu belasten.
Das Wichtigste in Kürze
- Der IAA sendet ein positives Signal für den Industriestandort Europa, greift aber an vielen Stellen zu tief in unternehmerische Freiheiten ein.
- Die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren ist grundsätzlich begrüßenswert – allerdings werden die konkreten Maßnahmen kaum spürbare Effekte haben.
- EU-Ursprungskriterien sollten WTO-konform, zeitlich begrenzt und bürokratiearm ausgestaltet werden.
- Die geplanten Regeln für Auslandsinvestitionen gehen deutlich über das bestehende Prüfregime der EU hinaus und gefährden die Attraktivität Europas als Investitionsstandort.
- Leitmarktregelungen dürfen KMU nicht faktisch von Vergabeverfahren ausschließen.
Hintergrund
Der IAA ist als europäische Antwort auf zunehmende geopolitische Rivalitäten, strategische Abhängigkeiten und unfaire Handelspraktiken von Drittstaaten zu verstehen. Der Verordnungsvorschlag der EU-Kommission bündelt verschiedene Politikziele: Resilienz, Wettbewerbsfähigkeit, Wirtschaftssicherheit und Klimaschutz. Vorgesehen sind unter anderem Beschleunigungen bei Genehmigungsverfahren, die Einführung sogenannter Leitmärkte mit EU-Ursprungs- und Kohlenstoffkriterien, neue Regeln für Auslandsinvestitionen sowie die Ausweisung von "Industrial Acceleration Areas", in denen vereinfachte Genehmigungsverfahren gelten. Laut einer aktuellen DIHK-Umfrage erwarten 55 Prozent der Unternehmen von einem solchen "Buy European"-Ansatz mehr Aufwand durch Herkunftsnachweise, immerhin 43 Prozent rechnen sich bessere Wettbewerbschancen im EU-Binnenmarkt aus.
Die Forderungen der DIHK
- Breite statt Nische – Technologieoffenheit wahren:
Bürokratieabbau und schnellere Genehmigungsverfahren sollten für die gesamte Wirtschaft gelten – nicht nur für ausgewählte Sektoren. - Think Small First:
Alle neuen Maßnahmen gilt es vorher auf ihre KMU- und Praxistauglichkeit zu prüfen. - Ultima Ratio bei Ursprungskriterien:
EU-Ursprungsvorgaben dürfen nur als letztes Mittel eingesetzt werden – zeitlich befristet, klar definiert, bürokratiearm und WTO-konform. - "Made with Europe" statt "made in Europe":
Um den richtigen kooperativen Ansatz fortzusetzen, müssen bestehende Handelsabkommen und WTO-Verpflichtungen müssen eingehalten werden. - Schwellenwerte an der Realität orientieren:
Anforderungen, Quoten und Übergangsfristen sollten an der tatsächlichen Angebotsbasis ausgerichtet und regelmäßig überprüft werden. - Bei Auslandsinvestitionen Verhältnismäßigkeit sichern:
Die neuen Regelungen für Auslandsinvestitionen ("Foreign Direct Investment", FDI) sind klar vom bestehenden EU-Prüfregime abzugrenzen, doppelte Prüfverfahren zu vermeiden. - Industrial Acceleration Areas verbessern:
Das "Baseline Permit", also die vorgesehene Basisgehnehmigung, die industrielle Aktivitäten in den neuen Industriebeschleunigungszonen autorisiert, muss eine echte Entlastung bringen und die Umweltverträglichkeitsprüfung für zukünftige Projekte einschließen. - Evidenzbasiertes Vorgehen:
Bevor neue Eingriffe beschlossen werden, sollte es zunächst eine Evaluierung bestehender Maßnahmen geben (beispielsweise aus dem Net-Zero-Industry-Gesetz).
Download
Eine ausführliche Würdigung der einzelnen im IAA vorgesehenen Maßnahmen aus Sicht der gewerblichen Wirtschaft finden Sie in der DIHK-Stellungnahme zum Thema:
- Download
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Industrial Accelerator Act (IAA)
DIHK-Stellungnahme vom 22. Mai 2026 zum Industrial Accelerator Act (IAA) der EU-Kommission
- Informationen
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Dateiformat: PDF (barrierefrei)
Dateigröße: 407 KB
Stand: Juni 2026
Seitenumfang: 20 Seiten
- Relevant im Themenfeld:
- Wirtschafts- und Finanzpolitik
- Schwerpunkte:
-
- Industrie
- Außenwirtschaft
Veröffentlicht 22.05.2026
Aktualisiert 02.06.2026
Ansprechpartner
Dr. Susanne Gewinnus
Referatsleiterin Industrie- und Forschungspolitik
Katharina Neckel
Referatsleiterin Außenwirtschaftsrecht, Handelsvereinfachungen
Thorben Petri
Referatsleiter Europäische Wirtschaftspolitik