Hände von einer Frau und einem Mann mit Stiften über einem Ordner, offenbar eine Buchprüfung

Geldwäsche-Verordnung: Neue Herausforderungen und Handlungsbedarf für Unternehmen

Ab dem 10. Juli 2027 wird mit der Geldwäsche-Verordnung erstmalig ein EU-weit einheitlicher Rechtsrahmen für die Bekämpfung von Geldwäsche und Verhinderung von Terrorismusfinanzierung gelten. Was auf die Betriebe zukommt, ist Thema eines kostenfreien DIHK-Webinars am 21. Oktober.

Termin
Mittwoch, den 21.10.2026, 09:30 bis 11:00 Uhr
Veranstalter
DIHK
Veranstaltungsart
Webinar
Diese Veranstaltung richtet sich an
Unternehmerinnen und Unternehmer, IHK-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter

Die EU-Verordnung "zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung" beinhaltet unter anderem zahlreiche neue Vorgaben zur Bestimmung wirtschaftlicher Eigentümer und deren Meldung an die nationalen Transparenzregister. Zusammen mit der Geldwäsche-Richtlinie stellt sie zusätzliche beziehungsweise geänderte geldwäscherechtliche Anforderungen an die Unternehmen aus Industrie und Handel.

Welche das sind, berichtet bei dem DIHK-Webinar zur Geldwäsche-Verordnung am 21. Oktober ab 9:30 Uhr der Rechtsanwalt Till Komma aus dem Frankfurter Büro der Kanzlei CMS. Er gibt einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen sowie praktische Hinweise im Zusammenhang mit den neuen Pflichten für Unternehmen.

Anmelden können Sie sich unter https://event.dihk.de. Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl technisch begrenzt ist; die Möglichkeit, dabei zu sein, richtet sich nach der Reihenfolge der Anmeldungen. 

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Kontakt

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Hildegard Reppelmund

Referatsleiterin Wettbewerbsrecht, Kartellrecht, Vergaberecht, Wirtschaftsstrafrecht | Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)

DIHK Berlin