- Termin
- Mittwoch, den 21.10.2026, 09:30 bis 11:00 Uhr
- Veranstalter
- DIHK
- Veranstaltungsart
- Webinar
- Diese Veranstaltung richtet sich an
- Unternehmerinnen und Unternehmer, IHK-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter
Die EU-Verordnung "zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung" beinhaltet unter anderem zahlreiche neue Vorgaben zur Bestimmung wirtschaftlicher Eigentümer und deren Meldung an die nationalen Transparenzregister. Zusammen mit der Geldwäsche-Richtlinie stellt sie zusätzliche beziehungsweise geänderte geldwäscherechtliche Anforderungen an die Unternehmen aus Industrie und Handel.
Welche das sind, berichtet bei dem DIHK-Webinar zur Geldwäsche-Verordnung am 21. Oktober ab 9:30 Uhr der Rechtsanwalt Till Komma aus dem Frankfurter Büro der Kanzlei CMS. Er gibt einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen sowie praktische Hinweise im Zusammenhang mit den neuen Pflichten für Unternehmen.
Anmelden können Sie sich unter https://event.dihk.de. Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl technisch begrenzt ist; die Möglichkeit, dabei zu sein, richtet sich nach der Reihenfolge der Anmeldungen.
- Relevant im Themenfeld:
- Recht
Kontakt
Hildegard Reppelmund
Referatsleiterin Wettbewerbsrecht, Kartellrecht, Vergaberecht, Wirtschaftsstrafrecht | Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)DIHK Berlin