CSR-Richtlinie

Gesetzgebungsprozess zur nationalen Umsetzung der CSR-Richtlinie hat begonnen

Die DIHK hat zur Gesetzgebung Stellung genommen und die Interessen der gewerblichen Wirtschaft in der Anhörung des Deutschen Bundestages vertreten.

Die neue Bundesregierung hatte am 29. September 2025 einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Europäischen Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen vorgelegt (CSR-Richtlinie). Der erneute Anlauf wurde erforderlich, da das vorangegangene Verfahren unter der Ampel-Regierung der Diskontinuität zum Opfer gefallen war.

In der Bundestagsanhörung vor dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz vom 13. April 2026 ging es um die Auswirkungen der Berichterstattung, den Aufwand für Unternehmen und Detailfragen rund um den Anwendungsbereich und –zeitraum. Für die DIHK war der Bereichsleiter Wirtschaft, Finanzen, Mittelstand, Dr. Rainer Kambeck, als Sachverständiger geladen.

DIHK in der Sachverständigen-Anhörung im Deutschen Bundestag

In ihrer Stellungnahme begrüßte die DIHK die Überarbeitung der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) im Rahmen des Omnibusverfahrens auf EU-Ebene. Jedoch stellt auch die überarbeitete Richtlinie Bürokratie und Mehrbelastung für die Unternehmen in Deutschland dar. Zwar sei der Anwendungsbereich der direkt betroffenen Unternehmen erheblich reduziert worden, dennoch gäbe es über den sogenannten “Trickle-down-Effekt" entlang der Wertschöpfungskette viele kleine und mittlere Unternehmen, die in die Berichtspflicht mit hineingezogen würden. Der dadurch entstehende Zeit- und Kostenaufwand werde vom Regierungsentwurf unterschätzt.

Konkret fordert die DIHK in ihrer Stellungnahme: 

  • keine rückwirkende Anwendung und eine zeitliche Verschiebung der Pflichten für Unternehmen der ersten Welle,
  • eine frühere und verbindliche Begrenzung der Informationsanforderungen in der Wertschöpfungskette (Value‑Chain‑Cap),
  • die konsequente Nutzung des freiwilligen VSME‑Standards, möglichst beschränkt auf ein Basismodul für kleinere Unternehmen,
  • die Vermeidung doppelter Berichtspflichten, etwa durch bessere Anerkennung bestehender Zertifizierungen (z. B. EMAS, ISO),
  • sowie mehr Klarheit und Praxistauglichkeit bei einzelnen HGB‑Regelungen (u. a. Konzernbefreiungen, Umwandlungsfälle, immaterielle Ressourcen).

Die gesamte Stellungnahme, wie auch einen Videomitschnitt der Anhörung, finden Sie auf der Website des Deutschen Bundestags: Deutscher Bundestag - Anhörung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Schwerpunkte:
  • Finanzierung

Ansprechpartner

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Alexander Dern

Referatsleiter Unternehmensfinanzierung und Finanzmärkte