Häufig gestellte Fragen
Warum entfällt die jährliche LkSG-Berichtspflicht?
Das Berichtsformat ändert sich mit der Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie. Die Berichte über die Ausübung der Sorgfaltspflichten sollen künftig im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) abgedeckt werden, so dass Doppelarbeit entfällt.
Müssen Unternehmen die Sorgfaltspflichten weiterhin erfüllen?
Ja, die Pflichten bleiben unverändert bestehen und müssen dokumentiert werden.
Wer ist von den Änderungen betroffen?
Unternehmen im Anwendungsbereich des LkSG.
Wie werden Bußgelder künftig geregelt?
Bußgelder sollen nur noch als Ultima Ratio bei schweren Pflichtverletzungen verhängt werden.