Peter Adrian_Reaktion

Komplexe Anforderungen und wachstumsschädliche Vorgaben weiter reduzieren

DIHK-Präsident Peter Adrian zum Energieeffizienzgesetz

Das Bundeskabinett hat am 24. Juni eine Novelle des Energieeffizienzgesetzes verabschiedet. Hierzu erklärt DIHK-Präsident Peter Adrian:

 24.06.2026 „Das Gesetz streicht oder entschärft zahlreiche Schwellenwerte, Fristen und Zusatzanforderungen, die die Vorgängerregierung eingefügt hat. Das ist eine erhebliche Erleichterung für die betroffenen Unternehmen, insbesondere für den ohnehin akut durch Bürokratie belasteten Mittelstand. Gleichwohl wird das Ziel, das Energieeffizienzgesetz konsequent auf die EU-Vorgaben zurückzuführen, verfehlt. Der Entwurf enthält weiterhin überschießende Anforderungen, wachstumshemmende Vorgaben und praxisferne Regelungen. Diese sollten im weiteren Verfahren weiter reduziert werden. 

Mit Blick auf die von der Vorgängerregierung eingeführten nationalen Einsparziele ist es gut, dass nun lediglich noch auf die bereits an die im nationalen Energie- und Klimaplan gemeldeten Ziele verwiesen wird. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Es wäre jedoch konsequent gewesen, auf eine Verankerung im Gesetz vollständig zu verzichten. Gesetzlich verbindliche Energieeinsparziele hätten die wirtschaftliche Entwicklung erheblich belasten können. Eine DIHK-Berechnung zeigt: Unter Fortschreibung der bisherigen erreichten Effizienzsteigerung von 1,7 Prozent pro Jahr und strikter Einhaltung des Verbrauchsziels von 1.867 TWh im Jahr 2030 ergäbe sich eine Größenordnung von knapp 9 Prozent geringerer Wirtschaftsleistung bis 2030 im Vergleich zu 2024.  

Leider verpasst der Entwurf die Chance, die einschlägigen Effizienzregelungen des Energiedienstleistungsgesetzes und des Energieeffizienzgesetzes in einer konsistenten Rechtsgrundlage zusammenzuführen. Das führt zu Unsicherheit bei den Unternehmen und unnötiger Komplexität, ebenso wie unklare Begriffsbestimmungen und fehlende Definitionen, etwa beim Unternehmensbegriff. Wichtig sind zudem Übergangsregelungen, um Bußgelder beim Übergang von alten zu neuen Schwellenwerten und Fristen zu vermeiden.

Der Bundestag sollte den eingeschlagenen Weg der Harmonisierung und Entbürokratisierung nun konsequent weiter gehen und den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren weiter entschlacken. Deutliche Vereinfachungen sind insbesondere durch die Bündelung und Harmonisierung von Datenerhebungs-, Berichts- und Meldepflichten möglich. Zudem sollte sich die Bundesregierung auch auf europäischer Ebene für einen vereinfachten, wachstumsförderlichen und praxisgerechten Rechtsrahmen einsetzen.“

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Julia Löffelholz

Pressesprecherin