05.10.2026 - Die DIHK ist mit Sachverständigen bei den Anhörungen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz und zum Energieeffizienzgesetz vertreten. Hierzu erklärt Sebastian Bolay, DIHK-Bereichsleiter, Energie, Umwelt, Industrie:
Zum Erneuerbare-Energien-Gesetz:
„Nach mehr als 25 Jahren EEG-Förderung, sind erneuerbare Technologien heute in weiten Teilen markt- und wettbewerbsfähig. Es ist daher richtig, sie Schritt für Schritt in die Unabhängigkeit zu entlassen, wie die Union vorschlägt. Eine Umstellung auf Differenzverträge braucht es hingegen nicht. Sie würden die erreichten Fortschritte bei der Marktintegration neuer Anlagen zurückdrehen.
Um marktfinanzierte Anlagen zu stärken, sollten auch die Höchstwerte für Gebote bei Wind an Land und Solarenergie deutlich sinken, um den marktlichen Ausbau in Deutschland anzuschieben. Im parlamentarischen Verfahren muss es nun darum gehen, die EEG-Reform noch stärker auf eine kosteneffiziente Zukunft auszurichten und gleichzeitig erneuerbare Energien weiter auszubauen.“
Zum Energieeffizienzgesetz:
„Die Novelle zum Energieeffizienzgesetzes bringt erhebliche Erleichterung für die betroffenen Unternehmen. Sie streicht oder entschärft zahlreiche Schwellenwerte, Fristen und Zusatzanforderungen, die die Vorgängerregierung eingeführt hat. Jedoch geht das Gesetz nach wie vor an vielen Stellen weit über die europäischen Anforderungen hinaus und verursacht damit unnötige Bürokratie und Aufwände für Unternehmen, die sie im europäischen Wettbewerb benachteiligen.
Leider fehlt im Gesetz auch die dringend notwendige klare Definition des Unternehmensbegriffs. Verwaltungsauslegungen in Merkblättern schaffen keine Rechtssicherheit. Die Definition muss sich an der etablierten Praxis orientieren, mit der kleinsten rechtlich selbstständigen Einheit und ausschließlich deren relevantem Endenergieverbrauch als Bilanzgrenze. Ohne diese klare Definition drohen große Unsicherheiten und neue Lasten für viele kleine und kommunale Betriebe. Kurzum: die Entbürokratisierungsbestrebungen würden ad absurdum geführt.
Der Bundestag sollte den Entwurf daher im weiteren Verfahren nicht nur entschlacken, sondern für klare und einheitliche Regeln sorgen. Nur so wird aus der angekündigten Entbürokratisierung eine spürbare Entlastung in der betrieblichen Praxis und kein Bumerang.“
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Veröffentlicht 05.10.2026
Pressekontakt
Julia Löffelholz
Pressesprecherin