Lang-Lkw transportieren Volumengüter kostengünstiger und mit deutlich geringeren CO₂-Emissionen als herkömmliche Lkw – ein Argument, das für viele Unternehmen aus Transport und verladender Wirtschaft immer stärker ins Gewicht fällt. Die DIHK setzt sich daher grundsätzlich für die Stärkung dieses Fahrzeugtyps ein und unterstützt den Referentenentwurf einer 14. Änderungsverordnung zur "Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge", der unter anderem die sogenannte Positivliste zugelassener Strecken aktualisiert und erweitert.
Das Wichtigste in Kürze
- Lang-Lkw reduzieren CO₂-Emissionen und können zur Linderung des Fahrermangels beitragen – ohne nachweisbar mehr Unfälle oder Straßenschäden zu verursachen.
- Die DIHK hält den Entwurf zur 14. Änderungsverordnung unter dem Strich für richtig, sieht aber weiterhin ungelöste Probleme.
- Die Aktualisierungszyklen der Positivliste sind mit bis zu 20 Monaten zu lang; Unternehmen brauchen schnellere Planungssicherheit.
- Neue, aerodynamisch optimierte Lkw-Fahrerhäuser drohen mit der geltenden Lang-Lkw-Verordnung unvereinbar zu werden – das betrifft insbesondere Elektro-Lkw.
- Das bestehende Beförderungsverbot für kennzeichnungspflichtige Gefahrgüter schließt den Lang-Lkw faktisch aus dem Sammelgut- und Paketverkehr aus, da hier meist ein kleiner Anteil von Waren wie Farbe, Nagellackentferner oder dergleichen enthalten ist.
Hintergrund
Ein "Lang-Lkw" ist ein Lkw oder eine Lkw-Kombination, die die im Regelverkehr geltenden Höchstlängen überschreitet und daher nur auf ausdrücklich zugelassenen Strecken eingesetzt werden darf. Welche Strecken das sind, ist in einer sogenannten Positivliste geregelt, die durch Änderungsverordnungen angepasst wird.
Die aktuell geplante 14. Änderungsverordnung erweitert diese Liste erneut und verlängert außerdem den Einsatz des Lang-Lkw Typ 1 (verlängerter Sattelauflieger) bis Ende 2033 – mit der Perspektive eines späteren Regelbetriebs nach Überarbeitung der EU-Richtlinie 96/53.
Investitionsrelevante Aspekte schnell verbessern
Bisher wurden durch den Einsatz von Lang-Lkw weder mehr Unfälle noch ein erhöhter Straßenverschleiß verzeichnet; auch eine Verlagerung von Schienenverkehren auf die Straße ist laut DIHK nicht eingetreten. Seit der letzten, 13. Änderungsverordnung sind bereits 20 Monate vergangen – ein Zeitraum, den die Wirtschaft als zu lang kritisiert. Als letztes Bundesland hat Berlin zum 1. April 2026 sein gesamtes nachgeordnetes Straßennetz für den Lang-Lkw Typ 1 freigegeben.
Gleichzeitig weist die DIHK auf Hemmnisse hin, die durch den Entwurf nicht beseitigt werden: zu lange Aktualisierungszyklen, ein faktisches Verbot im Sammelgutverkehr und drohende Kompatibilitätsprobleme mit modernen, aerodynamisch optimierten Fahrzeuggenerationen. Für Unternehmen, die auf Lang-Lkw setzen wollen, sind das keine Randthemen – sondern unmittelbar investitionsrelevante Fragen.
DIHK-Forderungen
Positivliste häufiger aktualisieren
Die DIHK spricht sich für mindestens ein-, besser zweimal jährliche Änderungsverordnungen aus, um Unternehmen zeitnah Planungssicherheit zu geben.
Interaktive digitale Streckenkarte
Statt einer statischen PDF-Datei sollte das Positivnetz über eine interaktive Karte abrufbar sein, die die Branche seit Längerem fordert.
Aerodynamische Längenausnahmen in die Verordnung aufnehmen
Die EU-Ausnahmeregelungen für längere Fahrerhäuser nach der EU-Verordnung 2021/535 Anhang XIII sollten für alle Lang-Lkw-Typen in die nationale Verordnung integriert werden – damit auch neue, verbrauchsoptimierte und elektrifizierte Modelle als Lang-Lkw eingesetzt werden können.
Gefahrguttransport in Versandstücken ermöglichen
Der Transport von Handelsgütern in UN-genormten Verpackungen (Versandstücke gemäß dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) sollte mit Lang-Lkw grundsätzlich zulässig sein, um Sammelgut- und Paketdienstleister einzubeziehen.
Fehlende Strecken prüfen
Die Verbindung A7-Auffahrt/Ausfahrt Nr. 85 "Bad Hersfeld-West" / B324 bis GLS Germany-Str. 1–7 in 36286 Neuenstein sollte auf eine mögliche Aufnahme in die Positivliste hin geprüft werden.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Was ist ein Lang-Lkw, und wozu dient die Positivliste?
Lang-Lkw sind Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen, die die im Regelverkehr geltenden Höchstlängen überschreiten. Sie dürfen in Deutschland nur auf Strecken eingesetzt werden, die behördlich geprüft und in einer sogenannten Positivliste zugelassen wurden. Diese Liste wird durch Änderungsverordnungen regelmäßig aktualisiert.
Warum kann ein Lang-Lkw nicht einfach überall fahren?
Die Nutzung ist aus Sicherheitsgründen auf geeignete Strecken beschränkt – etwa mit ausreichend dimensionierten Auf- und Abfahrten, Kurvenradien und Wendemöglichkeiten. Ob eine Strecke geeignet ist, prüfen die zuständigen Behörden und nehmen sie gegebenenfalls in die Positivliste auf.
Warum dürfen Lang-Lkw keine kennzeichnungspflichtigen Gefahrgüter transportieren?
Das gesetzliche Verbot gilt für kennzeichnungspflichtige Gefahrgüter gemäß Paragraf 8 Absatz 2 der einschlägigen Verordnung. Das betrifft auch viele standardmäßig verpackte Handelsgüter, die als Gefahrgut klassifiziert sind – und macht den Lang-Lkw für Unternehmen im Sammelgut- und Paketverkehr damit weitgehend unbrauchbar.
Worin liegt das Problem beim Einsatz von Elektro-Lkw?
Moderne, aerodynamisch optimierte Fahrerhäuser – die auch die Basis vieler Elektro-Lkw bilden – sind nach EU-Recht geringfügig länger als bisher. Die derzeitige Lang-Lkw-Verordnung lässt diese Mehrlänge nicht ausdrücklich zu. Die DIHK fordert, das durch eine entsprechende Anpassung der Verordnung klarzustellen.
Welche Vorteile hat der Lang-Lkw für den Klimaschutz?
Da auf Lang-Lkw mehr Ladung pro Fahrt transportiert werden kann, sinkt der Kraftstoffverbrauch und damit der CO₂-Ausstoß je Tonne Frachtgut deutlich. Unternehmen im Sammelgutverkehr schätzen das Einsparpotenzial auf 10 bis 15 Prozent der Fahrten – Potenzial, das durch das bestehende Gefahrgutverbot bisher nicht gehoben werden kann.
Download
Die DIHK-Stellungnahme vom 31. Juli 2026 zum Referentenentwurf einer Vierzehnten Verordnung zur Änderung der Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge gibt es hier:
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DIHK-Stellungnahme ÄnderungsVO 14 Lang-Lkw
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Dateiformat: PDF (barrierefrei)
Dateigröße: 98 KB
Stand: August 2026
Seitenumfang: 4 Seiten
- Relevant im Themenfeld:
- Infrastruktur
- Schwerpunkte:
-
- Verkehr
Veröffentlicht 31.07.2026
Aktualisiert 12.08.2026
Ansprechpartner
Dr. Patrick Thiele
Referatsleiter Nationale Verkehrspolitik, Verkehrswirtschaft