Im russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine sind Drohnen zu einem zentralen Bestandteil der Kriegsführung geworden. Abseits der Ukraine haben Drohnensichtungen in den vergangenen Jahren zugenommen – auch über Betriebsgeländen und kritischer Infrastruktur.
Risiken für die Wirtschaft
Die Risiken für die Wirtschaft durch unautorisierte Drohnenüberflügen sind dabei ganz konkret: Personenschäden durch Absturz (auch ungewollte), Beschädigungen technischer oder chemischer Anlagen, Manipulation technischer-/IT-Anlagen, Cyberrisiken und Industriespionage. Fallen durch diese Drohnenüberflüge kritische Infrastrukturen aus, ist schnell die Wirtschaft einer gesamten Region betroffen. Für Unternehmen wie Sicherheitsbehörden sind Drohnen jedoch noch eine relativ neue Bedrohungskategorie. Sie verlangt von Staat wie Wirtschaft, die Schutz- und Resilienzkonzepte an die Sicherheitslage anzupassen.
Vor diesem Hintergrund hat die „Initiative Wirtschaftsschutz“ eine Handreichung entwickelt, um für Unternehmen praxisnahe Informationen zum Umgang mit Drohnenüberflügen bereitzustellen.
Kerninhalte der Handreichung
Der Fokus der Handreichung liegt darauf, Unternehmen zu befähigen, Drohnensichtungen frühzeitig zu erkennen, sie systematisch zu dokumentieren und „unverzüglich“ an die zuständige Sicherheitsbehörde – die örtliche Polizei – zu melden. Das Dokument enthält:
- eine Einordnung der aktuellen Bedrohungsentwicklung durch unbemannte Systeme,
- Hinweise zu Zuständigkeiten und Meldewegen,
- konkrete Empfehlungen für betriebliche Abläufe (Vorsorge, Dokumentation, Meldung und Nachbereitung),
- Vorgaben zur strukturierten Erfassung und Sicherung relevanter Beobachtungsdaten.
Das Bundesministerium des Innern (BMI) und die Sicherheitsbehörden stellen in der Handreichung klar, dass aktive Gegenmaßnahmen gegen Drohnen (z. B. Stören, Übernehmen oder Zerstören) nach dem derzeitigen Rechtsrahmen für Unternehmen nicht zulässig sind. Der Handlungsspielraum von Unternehmen beschränkt sich somit auf die Beobachtung, Dokumentation und Meldung entsprechender Vorfälle.
Die Handreichung der Initiative Wirtschaftsschutz erreichen Sie als nicht barrierefreies PDF-Dokument unter: https://www.dihk.de/resource/blob/178670/eddfe30a042c180d7018cc5e4a441322/initiative-wirtschaftsschutz-handreichung-drohnen-data.pdf
Politische Entwicklungen beim Thema Drohnen
Der Gesetzgeber hat auf die Zunahme der Drohnensichtungen reagiert. Konkret hat der Bundestag im vergangenen Februar das Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) angepasst. Diese Änderung erlaubt es der Bundeswehr, zukünftig im Rahmen der Amtshilfe und zur Verhinderung eines „besonders schweren Unglücksfalls“ gegen Drohnen vorzugehen (§ 15a LuftSiG).
Für Betreiber kritischer Infrastruktur ist insbesondere die mit dem Gesetz verabschiedete Entschließung interessant. In der Entschließung gibt der Bundestag der Bundesregierung einen Prüfauftrag, „ob und in welcher Form die Betreiber rechtssicher ermächtigt werden können, (…) Drohnenangriffe zu detektieren und abzuwehren“ (BT-Drs. 21/4322).
Ergänzend hat das BMI die polizeilichen Fähigkeiten zur Drohnenabwehr ausgebaut: Die Bundespolizei baut eine bundesweit tätige Drohnenabwehreinheit auf und erweitert dabei die Zusammenarbeit mit Flughäfen sowie weiteren KRITIS-Betreibern. Das Gemeinsame Drohnenabwehrzentrum (GDAZ) von Bund und Ländern soll diese Bemühungen nach dem Vorbild des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) ergänzen.
Veröffentlicht 29.05.2026
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Benjamin Baykal
Referatsleiter Verteidigungspolitik, Kooperation mit der Bundeswehr