Bunte Container gestapelt, im Hintergrund erkennt man das Meer und ein Transportschiff

Exportfinanzierung & Absicherung

Ihre Chance für sicheren Außenhandel

Wenn Sie als Unternehmer Waren oder Dienstleistungen ins Ausland liefern, bietet Ihnen der deutsche Staat mit gezielten Garantie- und Förderinstrumenten Schutz und Sicherheit — auch bei politisch oder wirtschaftlich unsicheren Rahmenbedingungen.

Welche Möglichkeiten gibt es?

Exportkreditgarantien ("Hermes­de­ckungen")

Mit Exportkreditgarantien sichert der Bund Exporte deutscher Unternehmen sowie die finanzierenden Banken ab — etwa gegen Zahlungsausfall oder Länderrisiken. Damit schützen Sie sich vor politischen oder wirtschaftlichen Risiken im Ausland und erhöhen Ihre Planungssicherheit, wenn Sie exportieren. 

Investitionsgarantien

Wenn Sie Direktinvestitionen im Ausland tätigen – zum Beispiel Produktionsanlagen oder Beteiligungen – kann eine Investitionsgarantie Sie vor politischen Schäden schützen. Damit erhalten Sie einen wirksamen Schutz für Ihre Projekte und schützen Ihr Investment auch in politisch instabilen Regionen. 

"APG light" – die Pauschal-Gewährleistung für KMU

Speziell für kleinere und mittelständische Unternehmen (bis rund 1 Million Euro Exportumsatz/Jahr) gibt es die vereinfachte Ausfuhr-Deckung "APG light". Diese Option eignet sich besonders bei standardisierten Exportgeschäften mit kurzen Zahlungszielen. Die Abwicklung ist einfach und weitgehend online möglich — ideal für Unternehmen, die regelmäßig, aber in überschaubarem Umfang exportieren. 

FAQ - Häufig gestellte Fragen zur Exportfinanzierung und Absicherung

Was umfasst der Deckungsschutz?

Der Deckungsschutz sichert Ihr Exportgeschäft gegen politische und wirtschaftliche Risiken ab. Dazu zählen unter anderem Zahlungs­ausfälle aufgrund von politischen Ereignissen, staatlichen Eingriffen oder wirtschaftlichen Schwierigkeiten des ausländischen Abnehmers. Ziel ist es, Ihnen auch bei risikoreicheren Auslandsmärkten Planungssicherheit zu geben.

Welche Forderungen werden abgesichert?

Abgesichert werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Auslandsgeschäft. Dazu gehören Zahlungsansprüche aus Warenexporten oder Dienstleistungen, die im Rahmen des gedeckten Exportvertrags entstehen.

Wo liegen die Unterschiede zur herkömmlichen APG?

Im Vergleich zur herkömmlichen Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG) ist "APG light" deutlich vereinfacht. Die Deckung richtet sich speziell an kleine und mittlere Unternehmen mit überschaubarem Exportvolumen und standardisierten Geschäften. Der Verwaltungsaufwand ist reduziert und die Antragstellung unkomplizierter.

Sind Abtretungen zur Refinanzierung möglich?

Ja. Forderungen aus gedeckten Exportgeschäften können zur Refinanzierung an Banken abgetreten werden. Das erleichtert die Finanzierung Ihres Exportvorhabens und verbessert Ihre Liquiditätsplanung.

Was wird vertraglich vereinbart?

Vertraglich geregelt werden unter anderem der Deckungsumfang, die abgesicherten Risiken, der Selbstbehalt sowie die Laufzeit der Deckung. Die Vereinbarungen werden transparent festgelegt und orientieren sich am konkreten Exportgeschäft.

Ist eine Online-Abwicklung möglich?

Ja. Insbesondere bei vereinfachten Verfahren wie "APG light" ist eine weitgehend digitale Antragstellung und Abwicklung möglich. Das spart Zeit und erleichtert den Zugang zur Exportabsicherung – insbesondere für kleinere Betriebe.

Warum lohnt sich das für Ihr Unternehmen?

Durch die Risikoabsicherung minimieren Sie die Gefahr von Zahlungsausfällen oder Schäden infolge politischer und wirtschaftlicher Krisen. Verlässliche Garantien sorgen insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen für mehr finanzielle Planbarkeit und ermöglichen stabile Export- und Investitionsgeschäfte. 

Mit abgesicherten Exporten treten Sie zudem sicherer und überzeugender auf internationalen Märkten auf.

Wie kommen Sie an unsere Unterstützung?

Kontaktieren Sie Ihre zuständige regionale IHK oder die Hermes Aktiengesellschaft — diese betreuen im Auftrag des Bundes die Exportkredit- und Investitionsgarantien. 

Für Investitionsgarantien können Sie sich alternativ an PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) wenden: Garantien für Direktinvestitionen - Investitionsgarantien

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Ansprechpartnerin

Porträtfoto Olga van Zijverden

Olga van Zijverden

Referatsleiterin Grundsatzfragen der Außenwirtschaftspolitik