Grundsätzlich gilt in Deutschland das Gaststättengesetz des Bundes vom 5. Mai 1970. Im Rahmen der Föderalismusreform 2006 wurde den Bundesländern die Gesetzgebungskompetenz für das Gaststättenrecht übertragen. Davon haben mehrere Bundesländer wie etwa Hessen oder Brandenburg Gebrauch gemacht und eigene Gaststättengesetze als Landesrecht erlassen. In den übrigen Ländern gelten Verordnungen zur Ausführung des Bundesrechts:
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Julia Seibert
Referatsleiterin Tourismuswirtschaft und Tourismuspolitik