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Was tun beim Drohnensichtungen?

Drohnen sind im russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine zu einem zentralen Bestandteil der Kriegsführung geworden. Was Unternehmen im Falle einer Sichtung beziehungsweise eines Überfluges tun sollten – und müssen – hat die Initiative Wirtschaftsschutz in einer Handreichung zusammengefasst.

Unautorisierte Drohnenüberflüge bergen viele Risiken. Neben Manipulationen und Industriespionage zählen hierzu auch gewollte ebenso wie unbeabsichtigte Schäden an technischen oder chemischen Anlagen und Gefahren für Menschen. Für Betriebe und Sicherheitsbehörden handelt es sich um eine noch relativ neue Bedrohungskategorie.

Initiative Wirtschaftsschutz – ein bundesweites Kooperationsformat von Sicherheitsbehörden und Wirtschaftsverbänden

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Konkrete, praxisnahe Empfehlungen für wirksame Gefahrenabwehr finden Unternehmen bei der "Initiative Wirtschaftsschutz". Sie wurde 2016 unter Federführung des Bundesinnenministeriums als bundesweites Kooperationsformat von Sicherheitsbehörden und Wirtschaftsverbänden, darunter die DIHK, ins Leben gerufen. Ziel der Initiative ist es, die in den beteiligten Sicherheitsbehörden vorhandene Expertise zum Themenfeld Wirtschaftsschutz sichtbar und möglichst vielen Unternehmen zugänglich zu machen.

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Vor diesem Hintergrund hat die "Initiative Wirtschaftsschutz", in der sich auch die DIHK engagiert, im März 2026 eine Handreichung für Unternehmen veröffentlicht. Die darin enthaltenen praxisnahen Informationen zum Umgang mit Drohnenüberflügen bilden wir nachfolgend hier ab: 

Handreichung für Unternehmen bei Drohnensichtungen unter den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen 

Stand: 18. März 2026

Einordnung und Zielsetzung 

Der massenhafte Einsatz von Drohnen im russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine zeigt, wie stark Zivilbevölkerung und Kritische Infrastrukturen in den Fokus dieses neuen Angriffsvektors rücken können. Die zunehmenden Drohnenüberflüge unter anderem über Industrieanlagen und Unternehmensstandorten in Deutschland und anderen europäischen Staaten können insbesondere bei ungeklärtem Ursprung zur Verunsicherung beitragen. 

Beim Schutz von Kritischen Infrastrukturen und Unternehmen vor Sabotage und Ausspähung sind Rechtsrahmen, Zuständigkeiten, Meldeprozesse, die Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden und zu ergreifende Schutzmaßnahmen weitgehend geklärt. 

Unbemannte Systeme bilden jedoch eine neue Kategorie der Bedrohungsdimension. Die Unternehmen sind gefordert, ihre Schutz- und Resilienzkonzepte an diese neue Bedrohungslage anzupassen. Diese Handreichung bietet eine praxisnahe Orientierung für den Umgang mit Drohnensichtungen und -überflügen unter den derzeitigen rechtlichen Bedingungen. 

Im Mittelpunkt steht zum aktuellen Zeitpunkt die Feststellung und Meldung von Drohnenflügen: Für Unternehmen bedeutet dies, Drohnenüberflüge zu erkennen, sorgfältig zu dokumentieren – wann immer möglich mittels Fotos oder Video – und über die geltenden Meldewege an die zuständigen Sicherheitsbehörden zu übermitteln. 

So unterstützen Sie die Aktualität von Lagebildern zu Drohnenvorfällen, auf deren Basis Bedrohungen bewertet, Schutzmaßnahmen weiterentwickelt und – soweit möglich – Unternehmen und Branchen gezielt informiert werden. Die Partner der Initiative Wirtschaftsschutz setzen sich dafür ein, dass diese Erkenntnisse aufbereitet und der Wirtschaft in geeigneter Form zurückgespiegelt werden. Zugleich wird bei der Erstellung der Lagebilder darauf geachtet, dass sensible Unternehmensdaten geschützt bleiben. Durch die Sichtung, Dokumentation und die anschließende Übergabe der Daten an die Sicherheitsbehörden leisten Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeitenden einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der gesamtstaatlichen Resilienz und zur nationalen Sicherheit. 

Kurzhinweise

Meldungen zu Drohnensichtungen oder -vorfällen erfolgen immer unverzüglich an die örtliche Polizeidienststelle. 

Das Bundeskriminalamt (BKA) als Zentralstelle der deutschen Kriminalpolizei wird ausschließlich im Rahmen der etablierten polizeilichen Meldewege über relevante Sachverhalte informiert. 

Meldungen dorthin werden ausschließlich über Polizeidienststellen und Landeskriminalämter gespeist; Unternehmen melden nicht direkt an das BKA. 

Bei erhöhter Gefährdungslage etwa durch vermehrte Flüge im Nahbereich oder über dem Firmengelände sowie auf Grundlage unternehmensinterner Risikoanalysen und/oder Sicherheitshinweise ist frühzeitig Kontakt zur örtlichen Polizeidienststelle aufzunehmen, um Ansprechpersonen, Meldewege und Modalitäten der Datenübermittlung zu klären.

Rechtlicher Hinweis: Diese Handreichung ist keine Rechtsberatung; gesetzliche Meldepflichten und behördliche Anweisungen sind zu beachten.

Was Unternehmen konkret tun können und sollten 

1) Vorsorgen

  • Internen Drohnenreaktionsplan erstellen
  • Klare Meldewege festlegen: intern (Sicherheitsdienst / Leitstelle / Unternehmens- beziehungsweise Konzernsicherheit, gegebenenfalls Krisenstab) und extern (örtliche Polizei)
  • Detektionsauftrag für Werkschutz / Sicherheitsteam klar definieren und kommunizieren
  • Detektionssysteme passend zur jeweiligen Anlage installieren. Dabei sind datenschutzrechtliche Vorgaben sowie gegebenenfalls Vorgaben der Bundesnetzagentur (insbesondere bei aktiver Funksensorik) zu beachten
  • Mitarbeitende regelmäßig informieren und sensibilisieren 

2) Dokumentieren

  • Kerndaten erfassen: Zeit, genauer Ort, Höhe/Richtung, Beschreibung des Flugobjektes (Größe, Farbe, Anzahl der Rotoren, Flächenflieger versus Multicopter, Positionsleuchten, et cetera), Verhalten (zum Beispiel Kreisen / Zusteuern), sichtbare Nutzlast (zum Beispiel Kamera), Zeugen
  • Beweise sichern: Video / Foto / Audio; Screenshots aus Detektionssystemen; sofern verfügbar RF- / Radar-Logs; Export aus Detektionssystemen mit Zeitstempel, Position/Entfernung, Richtung/Kurs, Höhe, Signal-/Track-ID sowie Remote-ID/Protokollinformationen
  • Daten speichern: Daten in ein zu erstellendes Kurzlage-Template eintragen; Originaldateien unbedingt unverändert speichern
  • Beschreibung von Piloten aufnehmen (falls identifizierbar); gegebenenfalls Foto-/Videoaufnahmen sowie Fahrzeuge (Kennzeichen, Fahrzeugtyp oder Ähnliches) dokumentieren
  • Aufgefundene, abgestürzte Drohnen nicht anfassen/ bewegen (Spurenträger) 

3) Melden

  • Intern nach Drohnenreaktionsplan informieren
  • Unverzüglich und unmissverständlich die örtliche Polizeidienststelle informieren [Betreff: "Drohnensichtung bei KRITIS / Unternehmen"]
  • Dokumentation gesichert übermitteln: Kurzlage, Fotos / Videos (nicht-komprimierte Original-Datei, per Mail / kein Messenger-Dienst), System-Screenshots/Log
  • Ausdrücklich freigeben, dass die Polizei die Daten weiterverarbeiten darf 

4) Lagebild fortschreiben

  • Ergänzende Sichtungen / Informationen fortlaufend an die Polizei übermitteln
  • Interne Lageübersicht aktuell halten
  • Möglichst einen Ansprechpartner benennen (Single Point of Contact) für Rückfragen 

5) Nachbereiten

  • Lessons Learned in Prozesse und SOPs einarbeiten
  • Detektionssysteme regelmäßig prüfen / kalibrieren
  • Drohnenreaktionsplan sowie Kontakt- und Alarmierungsketten regelmäßig aktualisieren
  • Regelmäßige Prüfung der Anlage auf gegebenenfalls durch Drohnen platzierte Objekte 

Kurzhinweise

Keine aktiven Gegenmaßnahmen wie Stören/Übernehmen/Zerstören ohne ausdrückliche gesetzliche Befugnis.

Datenschutz / Forensik beachten Originaldateien unverändert und nicht komprimiert sichern; nur dienstliche Kanäle per Mail, keine Messenger Dienste nutzen; keine Social-Media-Veröffentlichung.

Download

Die Handreichung steht hier auch als nicht barrierefreies PDF zur Verfügung:

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Initiative Wirtschaftsschutz: Handreichung für Unternehmen bei Drohnensichtungen
Informationen
Dateiformat: PDF (nicht barierefrei)
Dateigröße: 323 KB
Stand: Mai 2026
Seitenumfang: 3 Seiten

Relevant im Themenfeld:
Schwerpunkte:
  • Wirtschaftssicherheit

Ansprechpartner

Baykal, Benjamin_quad

Benjamin Baykal

Referatsleiter Verteidigungspolitik, Kooperation mit der Bundeswehr

Porträtfoto Alexander Beth

Alexander Beth

Wissenschaftlicher Mitarbeiter