Damit ist nun ein umfassendes Neuordnungsverfahren für die Ausbildungsberufe in Ausbau, Hochbau und Tiefbau abgeschlossen. Die neuen Ausbildungsordnungen gelten für 16 dreijährige und 3 zweijährige Ausbildungsberufe. Sie schaffen einen bundesweit einheitlichen Rahmen für die Ausbildung in den Bauberufen, der den technischen und organisatorischen Entwicklungen der Branche Rechnung trägt.
Die neuen Ausbildungsordnungen berücksichtigen aktuelle Anforderungen der Bauwirtschaft. Ausbildungsinhalte wurden insbesondere mit Blick auf Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Klimaschutz und das Bauen im Bestand überarbeitet.
Gestreckte Prüfung, Anrechnungsmodell, Rückfalloption und mehr
Zudem wurde für die 16 dreijährigen Berufe die gestreckte Abschlussprüfung eingeführt. Die bisherige Zwischenprüfung entfällt; stattdessen fließt das Ergebnis des ersten Prüfungsteils in die Abschlussnote ein.
Für die zweijährigen Ausbildungsberufe Aus-, Hoch- beziehungsweise Tiefbaufacharbeiter/-in wurde ein Anrechnungsmodell geschaffen, das den Übergang in entsprechende dreijährige Ausbildungen erleichtert.
Neu ist zudem eine Rückfalloption für die dreijährigen Ausbildungsberufe: Wird die Abschlussprüfung nicht bestanden, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Abschluss in einem entsprechenden zweijährigen Ausbildungsberuf erreicht werden. Dadurch werden bereits erworbene Kompetenzen anerkannt und Ausbildungsabbrüche vermieden.
Mehr Details beim BIBB
Ausführliche Informationen zu den neugeordneten Bauberufen, den Ausbildungsinhalten sowie den neuen Prüfungsregelungen stellt das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) unter www.bibb.de/de/182919.php bereit.
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Veröffentlicht 18.08.2026
Ansprechpartnerin
Kerstin Schroth-Geier
Referatsleiterin Technische Berufe