Schwarzer Busfahrer lächelt in die Kamera

Neue Regeln bei der Berufskraftfahrerqualifikation

Mit größerem Sprachenkatalog und kürzerer Praxisprüfung gegen den Fahrermangel: Die Mitte August erfolgte Reform der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung soll dabei helfen, mehr Lkw, Busse und Co. auf die Straße zu bringen. Die IHKs, die die Prüfung abnehmen, sind gerüstet.

Der Ausfall von Binnenschifffahrtskapazitäten aufgrund des Niedrigwassers im Sommer 2026 hat einmal mehr deutlich gemacht, dass die deutsche Logistikbranche unter einem akuten Fahrermangel leidet. Um gegenzusteuern, erleichtert das Bundesverkehrsministerium Berufskraftfahrerinnen und -fahrern nun den Zugang zur Grundqualifikation.

Die entsprechende "Erste Verordnung zur Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften" (BKrFQV) ist seit dem 18. August 2026 in Kraft. 

Neue Prüfungssprachen von Albanisch bis Ukrainisch

Sie lässt unter anderem für die Theorieprüfung zur beschleunigten Grundqualifikation, die bislang ausschließlich in deutscher Sprache abgelegt werden konnte, weitere Fremdsprachen zu: Künftig sind als Prüfungssprachen auch Albanisch, Englisch, Hocharabisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Türkisch und Ukrainisch möglich. Dies soll den Unternehmen die Gewinnung qualifizierter Fahrerinnen und Fahrer aus dem Ausland erleichtern.

Kürzere Praxisprüfung

Auch die Grundqualifikation selbst wird durch die Verordnungsänderung neu gestaltet. Ein wesentlicher Punkt ist die Verkürzung der praktischen Prüfung: Deren Dauer wird von bislang 210 Minuten auf 120 Minuten verringert; der Prüfungsteil "Bewältigung kritischer Situationen" entfällt komplett.

IHKs sind gerüstet

Die IHK-Organisation hat die notwendigen organisatorischen und technischen Vorbereitungen getroffen, um die neuen Fremdsprachenprüfungen und die Grundqualifikation in geänderten Rahmen anzubieten. 

Prüfungsfragebögen liegen für alle neun Fremdsprachen bereit. Der umfassende Fragenfundus, den die DIHK jeweils für Berufskraftfahrer im Straßenpersonenverkehr sowie für Berufskraftfahrer im Güterkraftverkehr 2026 zum Download bereitstellt, wird vorerst nicht übersetzt. 

Die erforderlichen Verfahrensanpassungen sind realisiert, sodass die IHKs die Prüfungen zum Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation beziehungsweise der Grundqualifikation zügig anbieten können.

 

Ansprechpartnerin

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Andrea Höbel

Referatsleiterin Gefahrgutverkehre, Fachkundeprüfungen, Verkehrsrecht