CRA
Der Ende 2024 in Kraft getretene Cyber Resilience Act, CRA, (EU) 2024/2847 regelt die Cybersicherheit von Produkten mit digitalen Elementen, die auf dem EU-Markt verkauft werden. Die Umsetzung erfolgt in verschiedenen Etappen, bis Ende 2027 alle Anforderungen erfüllt sein müssen.
Zunächst gelten ab dem 11. September 2026 für Unternehmen, die in der EU kommerziell Hard- oder Software herstellen, importieren oder vertreiben, Meldepflichten zu aktiv ausgenutzten Schwachstellen und schwerwiegenden Sicherheitsvorfällen nach einem strikten Zeitplan. Das BSI organisiert dazu verschiedene Webinare und bietet auf seinen Seiten einen umfassenden Überblick über den Cyber Resilience Act. Dort erfahren Sie, welche Produkte betroffen sind, wie der Zeitplan aussieht, was konkret zu tun ist und wie das BSI Unterstützung leistet. Auch Verweise auf die relevanten Informationen der EU-Kommission und FAQ sind aufgeführt.
NIS-2
Die "zweite Richtlinie zur Sicherung von Netz- und Informationssystemen", kurz NIS2-Richtlinie (EU) 2022/2555, ist ein verbindlicher EU-Standard für Cybersicherheit und in Deutschland sie seit dem 6. Dezember 2025 durch das NIS2UmsuCG in Kraft. Seitdem verpflichtet sie rund 29.000 Einrichtungen in 18 kritischen Sektoren, deren IT-Ausfälle erhebliche Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft haben können, zu strengem Risikomanagement, Meldepflichten und persönlicher Haftung der Geschäftsleitung.
Dafür war eine Registrierung beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erforderlich; die Frist hierfür ist nach Verlängerung am 31. Juli 2026 abgelaufen. Das BSI hält auf seiner Website aber weiterhin eine Übersicht über ihre Hilfeseiten zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie bereit. Unternehmen finden dort unter anderem eine "NIS-2-Betroffenheitsprüfung", eine FAQ-Sammlung oder eine Seite "Was tun?" mit praktischen Hinweisen und rechtlichen Hintergründen. Auf einer Unterseite fasst das BSI mit dem Hashtag #nis2know Infopakete zu den NIS-2-Pflichten zusammen.
BSI-Portal
Online-Leitfaden zum BSI-Portal bei der IHK München
Mit dem BSI-Portal stellt das Bundesamt Unternehmen und Organisationen einen zentralen Zugangspunkt für verschiedene Online‑Dienste rund um die Cybersicherheit zur Verfügung. Unter portal.bsi.bund.de können sie sich unter anderem im Rahmen von NIS‑2 registrieren, IT‑Sicherheitsvorfälle melden, Warnmeldungen abrufen und vieles mehr.
Wie der Einstieg in das Portal gelingt, wie man sich dort orientert und was es zu beachten gilt, erläutert die IHK für München und Oberbayern in einem nützlichen Online-Leitfaden:
BSI-Portal: Warum sich die Registrierung auch unabhängig von NIS-2 lohnt
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- Cybersicherheit
- Wirtschaftssicherheit
Ansprechpartnerin
Dr. Katrin Sobania
Referatsleiterin Informations- und Kommunikationstechnologie | E-Government | Postdienste | IT-Sicherheit