Cybersicherheit Laptop mit Schloss am Serverschrank

"Cybersicherheitsgesetze – und jetzt?" im Rückblick

Seit Ende 2025 verpflichtet die EU Unternehmen in bestimmten kritischen Sektoren zu einem strengen Management von Cyberrisiken. Das Thema betrifft aber deutlich mehr Betriebe als häufig gedacht. Mit ihren Webinaren zur Cybersicherheit will die DIHK Klarheit schaffen und die Basis für eine tragfähige Umsetzung legen. Hier finden Sie Aufzeichnungen.

Neue Cybersicherheitsgesetze wie NIS2 oder der Cyber Resilience Act (CRA) konfrontieren Unternehmen mit komplexen Regelungen, von denen sich viele überfordert fühlen. Gleichzeitig ist klar: Es geht längst nicht mehr um die Frage, ob sich Unternehmen mit Cybersicherheit befassen müssen, sondern darum, wie dies strukturiert, angemessen und rechtssicher gelingen kann.

Mit ihren Webinaren unter der Überschrift "Cybersicherheitsgesetze – und jetzt?" setzt die DIHK genau hier an. Anstelle abstrakter Gesetzesübersichten bietet sie einen juristisch fundierten Umsetzungsrahmen, der Orientierung schafft, Prioritäten aufzeigt und die Anforderungen in einen realistischen Unternehmenskontext einordnet. Ziel ist es, Klarheit zu schaffen, Überforderung abzubauen und die Grundlage für eine tragfähige Umsetzung zu legen.

Aufzeichnungen der Termine gibt es hier: 

Rechtliche Anforderungen praxisnah einordnen: NIS2

Teil 1: Webinar vom 7. Mai 2026

In dieser Veranstaltung stellte Rechtsinformatiker Karsten U. Bartels klar, dass der europäische Gesetzgeber mit der NIS2-Richtlinie ausdrücklich die Leitungsebene verpflichtet, Verantwortung für die IT-Sicherheit im Unternehmen zu übernehmen. Die Teilnehmenden erfuhren unter anderem, wann und warum auch kleine und mittlere Unternehmen ihre Betroffenheit nach NIS2 prüfen sollten, welche Fallstricke die Anwendbarkeitsprüfung mit sich bringt, was bei der Registrierung zu beachten ist oder wie konkrete Pflichten der Geschäftsleitung nach NIS2 aussehen. Zudem ging es um die Anforderungen an eine wirksame und rechtskonforme Geschäftsleitungsschulung, um Haftungsfragen und um mögliche Sanktionen. Nicht zuletzt gab Bartels praktische Hinweise zur Umsetzung der Anforderungen im Unternehmen.

Teil 2: Webinar vom 10. Juni 2026 

Im zweiten Teil ging es um die Umsetzung der NIS2-Richtlinie. Rechtsinformatiker Karsten U. Bartels erläuterte, wie NIS2 praktisch ausgestaltet und arbeitsteilig umgesetzt werden kann. Wie sehen die konkreten Anforderungen aus dem Risikomanagement aus? Welche Melde‑ und Dokumentationspflichten bestehen? Welche Rolle spielt der Stand der Technik, und wie wirken sich die Regelungen auf Lieferketten und Vertragsbeziehungen aus? Zudem ordnete er NIS2 in den Kontext weiterer aktueller IT‑Sicherheitsgesetze wie etwa des Cyber Resilience Acts (CRA) ein.

Rechtliche Anforderungen praxisnah einordnen: CRA

Teil 1: Webinar vom 25. August 2026

Nach NIS2 nahm die Webinarreihe den Cyber Resilience Act in den Blick. Der CRA betrifft Hersteller, Inverkehrbringer und Händler aller Produkte, die mit dem Internet oder anderen Netzwerken verbunden sind oder verbunden werden können. Was sie beachten müssen, lernten die Webinar-Teilnehmenden am 25. August. Sie erfuhren, an welche Marktakteure und Produkte sich der CRA richtet und welche Anforderungen er stellt. Ausnahmen und Gestaltungsspielräume waren ebenso Thema wie die Rolle von CE-Kennzeichnung und Marktaufsicht sowie die Folgen einer Pflichtverletzung. Dies und vieles mehr erläuterte der Rechtsinformatiker Karsten U. Bartels. 

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  • Digitalisierung

Ansprechpartner

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Arian Siefert

Referatsleiter Wirtschaft digital

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Dr. Katrin Sobania

Referatsleiterin Informations- und Kommunikationstechnologie | E-Government | Postdienste | IT-Sicherheit