Das Gesetzespaket setzt den Koalitionsvertrag in Bezug auf eine Altschuldenhilfe der Kommunen finanzschwacher Länder wortgetreu um. Für finanzstarke Länder gibt es eine Kompensation. Gleichzeitig werden die neuen Bundesländer zusätzlich von Rentenverpflichtungen im Zuge der Wiedervereinigung entlastet.
Das „Gesetz zur Entlastung der Länder und ihrer Kommunen“ (Länder- und Kommunalentlastungsgesetz, LKEG) sieht dazu befristet Änderungen im Finanzausgleichsgesetz (FAG), einschließlich der Einführung einer neuen Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisung, sowie Anpassungen im Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) vor.
Nach Einbringung in den Bundestag beginnen nun die parlamentarischen Beratungen.
Liquiditätskredite belasten Kommunen
Der Gesetzentwurf hat Belastungen der Kommunen durch hohe Liquiditätskreditbestände im Blick, die in der Vergangenheit aufgelaufen sind. Nach Angaben der Bundesregierung beliefen sich die Liquiditätskredite 2024 in den finanzschwachen Ländern auf insgesamt rund 32 Milliarden Euro. Entgegen ihrem Zweck zur kurzfristigen Liquiditätssicherung finanzieren diese zunehmend dauerhafte Haushaltsdefizite in den Kommunen. Die hohe Zins- und Tilgungslast führt dabei immer mehr zu Einschränkungen und belastet zunehmend die Haushaltsspielräume von betroffenen Gemeinden. Das gilt insbesondere auch für ausbleibende kommunale Investitionen zur Verbesserung der Standortbedingungen auch für Unternehmen. Grundgesetz und Finanzverfassung bestimmen die Länder als diejenigen, die für eine ausreichende Finanzausstattung der Kommunen verantwortlich sind. Allerdings wurde im aktuellen Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD vereinbart, finanzschwache Länder in Bezug auf Altschulden der Kommunen zu unterstützen.
Entlastung an drei Stellen
Konkret geht es um folgende Maßnahmen:
- Entlastung der finanzschwachen Länder, deren Kommunen mit hohen Liquiditätskrediten belastet sind - rund 250 Millionen Euro: Die Mittel werden als Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen gewährt, die sich aus der übermäßigen kommunalen Verschuldung in diesen Ländern ergeben (kommunale „Altschulden“).
- Entlastung der ostdeutschen Länder bei DDR-Zusatzversorgungssystemen - rund. 350 Millionen Euro: Der von den ostdeutschen Ländern zu tragende Anteil an den Aufwendungen aus den Renten-Zusatzversorgungssystemen der ehemaligen DDR (Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz, AAÜG) wird in den Jahren von 2026 bis 2029 von 50 Prozent auf 40 Prozent reduziert. Der Anteil des Bundes steigt entsprechend von 50 Prozent auf 60 Prozent.
- Entlastung der finanzstarken Länder im bundestaatlichen Finanzausgleich - rund. 400 Millionen Euro: Dafür wird der Tarif des Finanzkraftausgleichs so geändert, dass die Summe der von den finanzstarken Ländern erhobenen Umsatzsteuerabschläge pro Jahr um 400 Millionen Euro geringer ausfällt. Zum Ausgleich werden die allgemeinen Bundesergänzungszuweisungen um 400 Millionen Euro jährlich erhöht. Die Aufteilung dieser Erhöhung auf die finanzschwachen Länder stellt sicher, dass die Kürzung der Umsatzsteuerzuschläge für jedes einzelne finanzschwache Land exakt ausgeglichen wird.
Laut Gesetzentwurf sind die Mindereinnahmen in der geltenden Finanzplanung des Bundes bereits berücksichtigt.
Kommunale Spitzenverbände sehen Vorhaben kritisch
In ihrer Stellungnahme kritisieren die kommunalen Spitzenverbände die schablonenhafte Umsetzung des Koalitionsvertrages, ohne dass auf die deutlich verschlechterte Finanzsituation vieler Kommunen und den rasanten Anstieg der Kassenkredite eingegangen und dafür eine nachhaltige Lösung angeboten wird. Im Jahr 2025 belief sich das Defizit der Gemeinden nach Angaben des Statistischen Bundesamtes auf 31,9 Milliarden Euro.
Neben dem zu geringen Entlastungsvolumen, das zudem nicht angemessen verteilt sei – die Entlastung der finanzstarken Länder um 400 Millionen Euro überwiege die Altschuldenhilfe für finanzschwache Kommunen in Höhe von 250 Millionen Euro – kritisieren die kommunalen Spitzenverbände, dass der Gesetzentwurf keine Vorgaben für die Länder enthält, um einen zukünftigen Aufwuchs von Kassenkrediten zu verhindern respektive die Entlastungsmittel in voller Höhe auch den Kommunen zukommen zu lassen. Die strukturellen Probleme der Unterfinanzierung von Aufgaben der Kommunen würden dadurch nicht behoben.
Wirtschaft wird vor Ort gemacht
Die Unternehmen vor Ort sind auf funktionierende Infrastrukturen und damit handlungsfähige Kommunen angewiesen. Die aktuelle Lage der kommunalen Finanzen ist ernst und erfordert aus Sicht der Wirtschaft schnelles, abgestimmtes und mehrgleisiges Handeln: kurzfristige Liquiditätsverbesserungen, damit zum Beispiel die Investitionsimpulse aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität wirken können, gekoppelt mit einer konsequenten, strukturellen Reform und Neupriorisierung der Aufgaben, ihrer Zuweisung an die verschiedenen staatlichen Ebenen und Einnahmeverteilung. Eine Lösung für die strukturellen Probleme der Kommunalfinanzen darf zu keinen zusätzlichen Belastungen für Unternehmen führen.
- Schwerpunkte:
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- Öffentliche Finanzen
Veröffentlicht 30.04.2026
Ansprechpartnerin
Dr. Kathrin Andrae
Referatsleiterin Öffentliche Finanzen