Cloud and AI Development Act: DIHK sieht wichtigen Schritt zu mehr digitaler Souveränität

Mit dem Cloud and AI Development Act will die Europäische Kommission Europas Cloud- und KI-Ökosystem stärken und Abhängigkeiten von außereuropäischen Anbietern verringern. Aus Sicht der deutschen Wirtschaft weist der Entwurf in die richtige Richtung - bei Umsetzungsfristen, Bürokratie und dem Zugang kleiner und mittlerer Unternehmen sieht die DIHK allerdings noch Nachbesserungsbedarf. In einer Stellungnahme vom 17. September 2026 fordert sie unter anderem längere Übergangsfristen und einen konsequenten Fokus auf Interoperabilität.

Cloud-Computing und Künstliche Intelligenz werden für Wirtschaft und Verwaltung immer wichtiger - und deutsche Unternehmen sehen sich dabei mehrheitlich abhängig von Anbietern außerhalb der Europäischen Union. Der Cloud and AI Development Act (CADA) soll europäische Cloud-, KI- und Rechenkapazitäten ausbauen und so Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit stärken. Für Unternehmen ist entscheidend, dass die geplanten Instrumente praxisnah, investitionsfreundlich und verhältnismäßig ausgestaltet werden.

Hintergrund

Mit dem CADA verfolgt die Europäische Kommission das Ziel, die Rahmenbedingungen für Forschung, Innovation, Infrastrukturaufbau und Nutzung digitaler Schlüsseltechnologien zu verbessern. Hintergrund ist die zunehmende strategische Bedeutung von Cloud und KI sowie die hohe Abhängigkeit Europas von wenigen außereuropäischen Cloud-Anbietern. Der Verordnungsentwurf verbindet dazu Maßnahmen zur Förderung von Forschung und Innovation, zum beschleunigten Ausbau von Rechenzentrums- und Compute-Kapazitäten sowie zur Stärkung europäischer Cloud- und KI-Angebote. Vorgesehen sind unter anderem Experience and Acceleration Centres for AI, nationale Cloud- und KI-Strategien, sogenannte Data Centre Acceleration Zones, ein europäischer Cloud-Souveränitätsrahmen und eine stärkere Förderung von Open Source. Gleichzeitig sollen öffentliche Beschaffung und die Nutzung europäischer Technologien gezielt unterstützt werden. Laut DIHK-Digitalisierungsumfrage sehen sich Unternehmen in Deutschland mehrheitlich vollkommen oder weitgehend abhängig von Cloud, Plattformen oder KI aus Nicht-EU-Ländern.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Grundrichtung des Entwurfs ist aus Sicht der Wirtschaft positiv: Er verbessert die strukturellen Voraussetzungen für ein leistungsfähigeres europäisches Cloud- und KI-Ökosystem.
  • Digitale Souveränität entsteht vor allem durch Interoperabilität, offene Standards und Datenportabilität - nicht allein durch die Herkunft eines Anbieters.
  • Die vorgesehene Umsetzungsfrist von zwölf Monaten ist zu kurz, da allein Zertifizierungsprozesse bis zu 18 Monate dauern können.
  • Der Entwurf sollte konsequenter auf die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen ausgerichtet werden.
    Zusätzliche Berichtspflichten, Mehrfachzertifizierungen und neue Detailvorgaben sollten vermieden werden.

Forderungen der DIHK

Standortbedingungen verbessern: Die geplanten Beschleunigungszonen sollten Energiekosten und -verfügbarkeit, Glasfaser, Flächen, Abwärmenutzung und Genehmigungen gemeinsam betrachten und mit verbindlichen One-Stop-Shop-Strukturen verbinden.

Interoperabilität als Leitprinzip verankern: Offene Standards, dokumentierte Schnittstellen und herstellerunabhängige Architekturen sollten im Zentrum stehen, um Anbieterwechsel und Datenportierung zu ermöglichen und Lock-in-Effekte zu vermeiden.

Bürokratie beim Souveränitätsrahmen begrenzen: Zertifizierungen, Förderprogramme, öffentliche Beschaffung und der Zugang zu Rechenkapazitäten sollten KMU-freundlich gestaltet werden. Bestehende Zertifizierungsprozesse sollten insbesondere in der Übergangsphase nutzbar sein; auch eine Selbsteinschätzung sollte erwogen werden.

Konkrete Fördermaßnahmen zielgerichtet steuern: „Grand Challenges“, nationale KI-Strategien und Beschleunigungszentren sollten sich auf europäische Stärken wie industrielle KI fokussieren und Unternehmen direkt in die Prozesse einbinden.

Öffentliche Hand als Nachfrager: Maßnahmen zum Staat als Ankerkunden dürfen der Vereinfachung der öffentlichen Vergabe nicht entgegenstehen. Innovations- und KMU-freundliche Vergabekriterien können wichtige Leitprinzipien im CADA sein.

Open Source nachhaltig fördern: Der geplante EU Open Source Solutions Catalogue sollte um Einsatzszenarien, Reifegrad, Sicherheitsbewertung und Supportoptionen ergänzt und die dauerhafte Finanzierung und Wartung von Projekten mitgedacht werden.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Cloud and AI Development Act?
Der CADA ist ein Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission, der Europas Cloud- und KI-Ökosystem stärken soll - durch mehr Rechenkapazitäten, bessere Rahmenbedingungen für Investitionen sowie die Förderung von Open Source und europäischen Technologien.

Warum ist das Thema für Unternehmen relevant?
Viele Betriebe nutzen Cloud- und KI-Dienste, sind dabei aber stark von außereuropäischen Anbietern abhängig. Bessere europäische Angebote können die Wahlfreiheit erhöhen, Kosten und Ausfallrisiken senken und die Wettbewerbsfähigkeit stärken.

Was bedeutet digitale Souveränität in diesem Zusammenhang?
Gemeint ist die Fähigkeit, selbstbestimmt und kontrolliert über eigene digitale Technologien und Daten zu verfügen. Entscheidend sind dafür die Möglichkeit, zwischen Anbietern zu wechseln, Dienste zu kombinieren und Daten zu portieren.

Was sind Data Centre Acceleration Zones?
Das sind geplante Zonen, die den Bau von Rechenzentren erleichtern sollen, indem sie Fragen wie Energie, Netzanbindung, Flächen und Genehmigungen gebündelt behandeln - idealerweise über eine zentrale Anlaufstelle.

Ab wann würde der CADA gelten?
Der Entwurf sieht eine Umsetzungsfrist von zwölf Monaten vor. Die DIHK hält das für zu knapp und plädiert für mindestens zwei Jahre, weil allein Zertifizierungsprozesse bis zu 18 Monate in Anspruch nehmen können.

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DIHK-Stellungnahme zum Cloud and AI Development Act
Informationen
Dateiformat: PDF (barrierefrei)
Dateigröße: 153 KB
Stand: September 2026
Seitenumfang: 10 Seiten

Relevant im Themenfeld:
Schwerpunkte:
  • Digitalisierung

Ansprechpartner

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Jonas Wöll

Referatsleiter Digitaler Binnenmarkt, EU-Verkehrspolitik, Regionale Wirtschaftspolitik

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Arian Siefert

Referatsleiter Wirtschaft digital