EU-Dual-Use-Verordnung: Bewährtes erhalten, Praxistauglichkeit stärken

Die EU-Kommission prüft, ob die europäischen Exportregeln für Güter, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können, noch zu den geopolitischen und technologischen Entwicklungen passen. Die DIHK spricht sich für klare, risikobasierte Kontrollen aus, die Unternehmen Planungssicherheit geben und bewährte Erleichterungen erhalten.

Hintergrund

Die EU-Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821 regelt seit 2021 die Kontrolle von Gütern, Software und Technologien, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können. Mitte 2026 startete die EU-Kommission eine Evaluation, bei der sie prüft, ob der Rechtsrahmen mit geopolitischen Veränderungen und technologischen Entwicklungen Schritt hält. Im Mittelpunkt stehen unter anderem die weitere Harmonisierung der Exportkontrollpraxis, mögliche Anpassungen der Catch-all-Regelungen und Kontrollen immaterieller Technologietransfers. Auch Genehmigungs- und Verwaltungsverfahren in den Mitgliedstaaten sind Teil der Prüfung. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine einheitlichere Anwendung der Regeln für den Export von Dual-Use-Gütern kann die Rechtssicherheit erhöhen und den Aufwand für grenzüberschreitend tätige Unternehmen verringern.
  • Nationale Allgemeine Genehmigungen erleichtern standardisierte, klar definierte Ausfuhren und entlasten Unternehmen wie Behörden.
  • Catch-all-Regelungen sollten auf konkrete Risiken beschränkt und klar definierten Güterlisten Vorrang eingeräumt werden.
  • Technologietransfers brauchen klare, praxistaugliche und EU-weit einheitliche Kriterien.
  • Verständlichere Vorgaben, praxistaugliche Unterstützung und zügige Genehmigungsverfahren sind besonders für kleine und mittlere Unternehmen wichtig.

DIHK-Forderungen 

Die DIHK hat im Rahmen der Konsultation am 15. Oktober 2026 Stellung bezogen und dabei folgende zentralen Impulse eingebracht: 

1. Harmonisierung mit Augenmaß: Nationale Allgemeine Genehmigungen erhalten 

Eine stärkere Harmonisierung der europäischen Exportkontrollpraxis ist aus Sicht der Wirtschaft grundsätzlich positiv: Einheitlichere Auslegungen und Verfahren erhöhen die Rechts- und Planungssicherheit, verringern Wettbewerbsverzerrungen und den Aufwand für grenzüberschreitend tätige Unternehmen. Sie darf jedoch weder die strengsten nationalen Anforderungen unionsweit zum Maßstab machen noch bewährte Erleichterungen beseitigen oder Verfahren verzögern. Bewährte nationale Allgemeine Genehmigungen müssen als zentrale Säule eines risikobasierten und praxistauglichen Exportkontrollsystems erhalten bleiben. 

2. Catch-all: Neue Technologien und Cyberüberwachung gezielt erfassen 

Catch-all-Regelungen stellen Unternehmen schon heute vor erhebliche Abgrenzungs- und Bewertungsprobleme, die durch eine breit angelegte Ausweitung zusätzlich verschärft würden. Sie sollten daher auf konkrete, anderweitig nicht erfasste Risiken beschränkt bleiben. Soweit möglich, sind klar definierte und regelmäßig aktualisierte Güterlisten vorzuziehen. Bei neuen Technologien dürfen internationale Forschung und Innovation nicht unnötig erschwert werden. 

3. Kontrollen immaterieller Technologietransfers präzisieren

Unternehmen benötigen praktikable und unionsweit möglichst einheitliche Kriterien dafür, wann der grenzüberschreitende Austausch von Daten, Software, technischem Wissen und Know-how einen kontrollrelevanten Technologietransfer darstellt. Dies gilt insbesondere für digitale Geschäftsmodelle und grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Praxisnahe Leitlinien und Fallbeispiele sollten eine rechtssichere Einordnung ermöglichen. 

4. Klarheit schaffen, Bürokratie abbauen und Verfahren vereinfachen 

Die Evaluation der Verordnung sollte bestehende Graubereiche abbauen sowie Genehmigungsverfahren vereinfachen und beschleunigen. Eine verständlichere, übersichtlichere und praxisnähere Aufbereitung ist ebenso wünschenswert wie praxistaugliche Erleichterungen und effiziente Abläufe. Technische Parameter sollten regelmäßig überprüft und an den Stand der Technik angepasst werden.

Häufig gestellte Fragen

Was sind Dual-Use-Güter?

Es handelt sich um Güter, Software oder Technologien, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke verwendet werden können. Die Verordnung legt fest, unter welchen Voraussetzungen ihre Ausfuhr kontrolliert wird.

Was bedeutet "Catch-all" in der Exportkontrolle?

Catch-all-Regelungen können auch nicht gelistete Güter erfassen, wenn sie für bestimmte kritische Endverwendungen, etwa im Zusammenhang mit Massenvernichtungswaffen oder militärischen Verwendungen in Embargoländern, bestimmt sind.

Was ist ein immaterieller Technologietransfer?

Gemeint ist die grenzüberschreitende Weitergabe von Technologie ohne körperlichen Datenträger, etwa durch digitalen Zugriff auf technische Informationen, Software oder Know-how. Ob ein Vorgang kontrollrelevant ist, kann in der Praxis von den konkreten Umständen abhängen. 

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DIHK-Stellungnahme zur Evaluation der Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821)
Impulse für einen praxistauglichen, verhältnismäßigen und wettbewerbsfähigen europäischen Exportkontrollrahmen
Informationen
Dateiformat: PDF (barrierefrei)
Dateigröße: 505 KB
Stand: Oktober 2026
Seitenumfang: 8 Seiten

 

Relevant im Themenfeld:
Schwerpunkte:
  • Wirtschaftssicherheit
  • Zoll

Ansprechpartnerin

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Katharina Neckel

Referatsleiterin Außenwirtschaftsrecht, Handelsvereinfachungen