European Innovation Act: DIHK fordert mehr Ambition

Mehr Nachfrage nach Innovationen und bessere Finanzierungsmöglichkeiten: Mit diesen Hebeln will die EU-Kommission Innovationen in Europa voranbringen. Die DIHK sieht darin wichtige Chancen für Unternehmen, vermisst im vorgeschlagenen European Innovation Act aber einen umfassenderen Ansatz.

Das Wichtigste in Kürze

  • Öffentliche Aufträge für Forschung und Entwicklungsleistungen können insbesondere jungen und kleineren Unternehmen helfen, erste Kunden, Umsätze und Referenzen zu gewinnen
  • Ein europäischer Bewertungsrahmen kann geistiges Eigentum als Finanzierungsgrundlage sichtbar und nutzbar machen. Er sollte freiwillig sein und auch nationale Schutzrechte berücksichtigen.
  • Regeln zur Beschaffung von Forschung und Entwicklungsleistungen sollte in den allgemeinen Public Procurement Act integriert werden, damit keine parallelen EU-Anforderungen entstehen.
  • Bei der Vergabe sollten Unternehmen ihr geistiges Eigentum und ihr Know-how stets verlässlich schützen können.
  • Die geplante EU-Präferenz und Sicherheitsvorgaben bei der Vergabe sollten internationale Forschungskooperationen ermöglichen und sich nur an konkreten Risiken orientieren.

Hintergrund

Die EU-Kommission hat am 9. September 2026 im Rahmen ihrer Strategie für Start-ups und Scale-ups ihren Vorschlag für ein Europäisches Innovationsgesetz veröffentlicht. Der Entwurf sieht unter anderem einen europäischen Bewertungsrahmen zur finanziellen Nutzbarmachung geistigen Eigentums vor, einen digitalen Marktplatz für geistiges Eigentum und neue Regeln für die öffentliche Beschaffung von innovativen Forschungs- und Entwicklungsleistungen. Somit soll die öffentliche Hand selbst Forschung und Entwicklung (F&E) dort beauftragen können, wo sie Marktlücken wahrnimmt. Dabei sieht das Gesetz auch eine Präferenz für F&E-Leistungen aus der Europäischen Union und assoziierten Partnerländern vor. 

Für die Unternehmen ergeben sich aus dem Gesetz potenziell wirkungsvolle Anreize, welche die Finanzierung und Vermarktung von Innovationen spürbar erleichtern können. Gleichzeitig sieht die DIHK wichtige Innovationshemmnisse wie Fachkräfteengpässe, Genehmigungshürden, fehlende Zugänge zu Test- und Produktionsinfrastrukturen sowie den Zugang zu privatem Wachstums- und Spätphasenkapital im Entwurf nur unzureichend berücksichtigt. Auch könnten einzelne Regelungen neue bürokratische Hürden schaffen.

Forderungen der DIHK

  • Die EU-Definition eines "innovativen Unternehmens" sollte aus dem Verordnungsentwurf gestrichen werden.
  • Sinnvoll wäre es, die Regeln für die Beschaffung von Forschung und Entwicklung in den allgemeinen Rechtsrahmen für öffentliche Beschaffung (Public Procurement Act) zu überführen, um Doppelstrukturen zu vermeiden.
  • Der europäische Bewertungsrahmen für die Finanzierung mit geistigem Eigentum, also über Schutzrechte wie etwa Patente, sollte freiwillig bleiben, nationale Schutzrechte einschließen und mit geringem Prüfungs- und Kostenaufwand nutzbar sein. Wünschenswert wäre zudem, private Geldgeber frühzeitig an seiner Entwicklung zu beteiligen.
  • Bei der EU-Präferenz in der F&E-Vergabe sind Ausnahmen für internationale Forschungskooperationen, spezialisierte Kapazitäten und technologisch führende Partner aus Drittstaaten vorzusehen.
  • Regeln zu geistigem Eigentum und Know-how sollten für die Unternehmen bei der F&E-Vergabe vorab kalkulierbar sein. Eingriffe in IP-Rechte von Unternehmen gilt es klar zu begründen, verhältnismäßig zu gestalten und gegebenenfalls zu vergüten.
  • Einschränkungen für Unternehmen aus Drittstaaten sollten auf nachvollziehbaren, auftragsbezogenen Risikobewertungen beruhen.
  • Die EU sollte prüfen, ob ein verlässlicherer europäischer Rahmen für Reallabore sinnvoller ist, wenn dieser als Teil des Innovationsgesetzes rechtlich bindend aufgesetzt wird.  

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European Innovation Act
Informationen
Dateiformat: PDF (barrierefrei)
Dateigröße: 161 KB
Stand: Oktober 2026
Seitenumfang: 9 Seiten

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Lorenz Kramer

Referatsleiter Wirtschaft in Europa