Helena Melnikov_Reaktion

Kein künstliches Gegeneinander von Natur und Wirtschaft

DIHK-Hauptgeschäftsführerin Helena Melnikov zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur (NATIF)

Der Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums zum NATIF stellt unter anderem Nationalparks oder bestimmte Moore unter das überragende öffentliche Interesse – und gefährdet damit ausgerechnet jene Projekte, deren Beschleunigung das Infrastruktur-Zukunftsgesetz vorsieht. Dazu sagt Helena Melnikov:

15.07.2026 – "Der Gesetzentwurf droht vor allem Infrastruktur-Vorhaben zu behindern, die bislang nicht in das überragende öffentliche Interesse gestellt worden sind. Hierzu zählen rund 80 Prozent aller Vorhaben im Bundesverkehrswegeplan. Betroffen wären insbesondere Projekte in ländlichen Regionen: wichtige Umgehungs- oder Stichstraßen, Gewerbegebiete und der Rohstoffabbau. Wir können es uns aber nicht leisten, hier weiterhin nur im Schneckentempo oder gar nicht voranzukommen. Rund die Hälfte unserer gesamten Bruttowertschöpfung entsteht auf dem Land. Im Bereich der industriellen Wertschöpfung sogar zwei Drittel. Wenn wir unsere Hidden Champions auf dem Land und viele andere Betriebe abhängen, hängen wir Deutschland vom Wachstum ab.

Naturschutz und Infrastruktur sind aus Sicht der Wirtschaft kein Widerspruch. Naturschutzprojekte sollten genauso schnell umsetzbar sein wie wichtige Infrastrukturprojekte. Das ist auch möglich, ohne Schutzgebiete großflächig in das überragende öffentliche Interesse zu stellen. Beispielsweise indem wir Unternehmen ermöglichen, sehr viel flexibler einfacher und effizienter Naturschutzprojekte selbst umzusetzen.

Ich appelliere daher an die Koalition, hier noch entsprechende Korrekturen vorzunehmen. Ich hoffe, dass wir am Ende ein Gesetz haben, mit dem wir beides erreichen – die Natur zu schützen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland zu sichern."

Hintergrund

Der Referentenentwurf zum NATIF legt das überragende öffentliche Interesse für Nationalparks, Naturschutzgebiete, Kernzonen von Biosphärenreservaten und bestimmte Moore fest. Das wird besonders Projekte erheblich verzögern oder stoppen, die bisher nicht in das überragende öffentliche Interesse gestellt wurden. 

Betroffen sind vor allem regional wichtige Projekte wie Umgehungsstraßen, Gewerbegebiete, Häfen oder der Rohstoffabbau. Dies wird die gerade mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz beschlossenen Beschleunigungsbemühungen für diese Projekte konterkarieren.

In dem Gesetzesentwurf sollen auch Regelungen vereinfacht werden, um Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für mehr Naturschutz flexibler und schneller umzusetzen. Dies unterstützen Unternehmen, die selbst ein großes Interesse an der Realisierung von Naturschutzprojekten haben.

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Petra Blum

Pressesprecherin