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Eine erneut ernüchternde Bilanz der wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen zieht die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand in ihrem Anfang November 2026 vorgestellten dritten Mittelstandsmonitor. Ihr Fazit: Ohne Strukturreformen wird es keinen Aufschwung im Mittelstand geben.
Die Analyse der AG Mittelstand, in der sich die DIHK und neun weitere Wirtschaftsverbände zusammengeschlossen haben, zeigt: Die mittelständische Wirtschaft – und damit das Gros der deutschen Unternehmen – steht unverändert unter erheblichem Wettbewerbs- und Kostendruck. Die Bewertung der Gesamtlage auf einer Skala von minus 3 (sehr schlecht) bis plus 3 (sehr gut) liegt wie im Vorjahr bei minus 2.
Für die Arbeitsgemeinschaft ist dies ein klarer Auftrag an die Politik, am eingeleiteten Reformkurs festzuhalten, das Tempo zu erhöhen und Entlastungen stärker an den Bedürfnissen mittelständischer Unternehmen auszurichten. Nur mit zügig umgesetzten, wettbewerbsorientierten Strukturreformen lasse sich eine widerstandsfähigere Grundlage für einen nachhaltigen wirtschaftlichen Aufschwung schaffen, so ihr Appell.
Fünf zentrale Handlungsfelder
Wirtschaftspolitischen Handlungsbedarf sehen die Wirtschaftsverbände in folgenden Feldern:
Die Arbeitskosten in Deutschland lagen 2025 mit durchschnittlich 45 Euro je Stunde rund 29 Prozent über dem EU-Durchschnitt. Hohe Sozialversicherungsbeiträge sind dabei ein wesentlicher Kostentreiber. Der Mittelstand braucht wettbewerbsfähige Arbeitskosten und flexiblere Arbeitszeitregelungen wie etwa die Einführung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit.
Die Reform der Minijobs darf nicht zu mehr Kostenbelastung bei den Unternehmen führen. Zugleich gilt es, die duale Berufsausbildung zu stärken, vorhandene Arbeitskräftepotenziale besser zu nutzen und internationale Fachkräfte zu gewinnen. Darüber hinaus ist es wichtig, Unternehmertum für junge Menschen attraktiv zu gestalten und so die Gründungsbereitschaft zu erhöhen. Dies gelingt nur, wenn die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen stimmen.
Der Sanierungsstau bei Straßen, Schienen und Wasserstraßen beeinträchtigt die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Wie fragil das System ist, hat der Hitzesommer schmerzlich vor Augen geführt. Erste Effekte des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität werden sichtbar, reichen jedoch nicht aus. Die Mittel des Sondervermögens sollten konsequent für zusätzliche Investitionen eingesetzt werden.
Notwendig sind eine langfristig gesicherte Finanzierung, die zügige Modernisierung der Verkehrswege, der Ausbau der Knotenpunkte zwischen Straße, Schiene und Wasser sowie beschleunigte Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsverfahren. Mit Sorge sehen die Unternehmen die dramatisch verschärfte Finanzlage der Kommunen. Es braucht nachhaltige Lösungen, um die für den Mittelstand zentralen Infrastrukturen der Städte, Gemeinden und Landkreise langfristig zu sichern.
Die hohen Energiekosten bremsen entscheidend das Wachstum in Deutschland. Für knapp die Hälfte der Unternehmen und Betriebe sind die ohnehin historisch hohen Energiekosten weiter gestiegen, zwei Drittel müssen höhere Kosten für Wärme verkraften. Die Konsequenz: Rund ein Drittel der Unternehmen verschiebt Investitionen, etwa jedes fünfte prüft eine Verlagerung von Aktivitäten ins Ausland.
Die Verbände fordern die rasche Senkung der Stromsteuer für alle Unternehmen und Betriebe auf das europäische Mindestmaß und eine wirksame Begrenzung staatlich verursachter Energiekosten. Zudem sollten Netzanschlüsse beschleunigt, Verfahren vereinheitlicht und Unternehmen vor einseitigen CO₂-Kostenbelastungen im internationalen Wettbewerb geschützt werden. Kostenlose Zuteilungen von Zertifikaten sollten so lange erhalten bleiben, bis die notwendige Infrastruktur für die Dekarbonisierung bereitsteht.
Die AG Mittelstand erkennt die Bemühungen der Bundesregierung beim Bürokratieabbau und das geplante Berichtsentlastungsgesetz ausdrücklich an. Trotz erster Fortschritte bleibt die Bürokratiebelastung mit jährlichen Kosten von 65,3 Milliarden Euro jedoch viel zu hoch.
Berichts-, Dokumentations- und Nachweispflichten sollten abgebaut sowie Verwaltungsverfahren digitalisiert und beschleunigt werden. Neue Vorgaben dürfen nicht zu zusätzlichen Belastungen führen, ohne bestehende Pflichten abzubauen. Bei der Umsetzung europäischer Vorgaben muss auf zusätzliche nationale Verschärfungen (Goldplating) verzichtet werden.
Um die Mittelstandsfinanzierung nicht zu gefährden, sollte das Proportionalitätsprinzip in der Bankenregulierung konsequenter umgesetzt werden. Ein SDIM ("Single Deposit Insurance Mechanism") darf bewährte Strukturen der Institutssicherung für regionale Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie Sparkassen nicht gefährden.
Die steuerliche Belastung deutscher Unternehmen und Betriebe ist im internationalen Vergleich weiterhin zu hoch. Eine grundlegende Unternehmenssteuerreform mit einer maximalen Gesamtbelastung von 25 Prozent auf Gesellschaftsebene ist überfällig. Notwendig sind zudem spürbare Entlastungen für mittelständische Personenunternehmen. Bei der überwiegenden Mehrheit der mittelständischen Betriebe handelt es sich um Personenunternehmen, deren zentrale Unternehmensteuer die Einkommensteuer ist. Die Anhebung der Spitzenbelastung trifft daher in vielen Fällen die Eigenkapitalbasis des regionalen Mittelstands.
Es braucht dringend Nachbesserungen bei der Thesaurierungsbegünstigung. Die Rechtsformneutralität muss beachtet werden. Die Anhebung des Spitzensteuersatzes und ausbleibende Entlastungen bei der Einkommensteuer treffen Freiberufler, Kanzleien, Praxen, Gastronomie und Händler. Ziel muss sein, die notwendige Eigenkapitalbildung in den Unternehmen und Betrieben zu stärken und nicht durch zu hohe Steuerbelastungen einzuschränken. Darüber hinaus sollte es eine regelmäßige automatische Anpassung der Eckwerte des Einkommensteuertarifs an die Inflation ("Kalte Progression") geben.
Der Mittelstand in Deutschland repräsentiert die rund 3,5 Millionen kleinen und mittleren Unternehmen aus Handel, Handwerk, dem Dienstleistungssektor, Gastronomie und Hotellerie, den Freien Berufen und der Industrie sowie, als wichtigste Finanzierungspartner der kleinen und mittleren Unternehmen, die Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Diese Betriebe und Unternehmen beschäftigen sechs von zehn sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (mehr als 19 Millionen), bilden sieben von zehn der insgesamt mehr als 1,1 Millionen Auszubildenden aus.