Nein zur Kunststoffverpackungssteuer

Angesichts der Pläne für eine neue Verbrauchsteuer auf Kunststoffverpackungen wenden sich 33 Verbände, darunter die DIHK, in einer gemeinsamen Stellungnahme gegen weitere Belastungen für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger und das Recycling.

Zuletzt wurden Pläne für eine neue Verbrauchsteuer auf Kunststoffverpackungen bekannt. Die Steuer soll über einen Änderungsantrag in das bereits laufende Haushaltsbegleitgesetz aufgenommen werden und ab Mitte 2027 zusätzliche Einnahmen für den Bundeshaushalt generieren.

Die voraussichtlichen Eckpunkte des Gesetzes

Ein offizieller Entwurf des Kunststoffverpackungssteuergesetzes lag der Wirtschaft zum 9. Oktober 2026 noch nicht vor. Dem Vernehmen nach beinhaltet er aber folgende Eckpunkte:

  1. Erfasst werden sollen insbesondere bestimmte Kunststofffolien und Kunststoffverpackungsmittel sowie bestimmte Verpackungen aus Papier/Pappe, Textilien, Stahl und Aluminium, wenn ihr Kunststoffanteil mindestens 50 Gramm je Kilogramm ausmacht, also 5 Prozent.
  2. Der Steuersatz soll 550 Euro je 1.000 Kilogramm Kunststoff, entsprechend 0,55 Euro je Kilogramm Kunststoff, betragen.
  3. Die Steuer setzt nicht nur bei der inländischen Herstellung an, sondern auch bei der Lieferung aus dem Ausland.
  4. Entlastungen sind bei Rezyklaten vorgesehen, wenn auch nicht unmittelbar wirksam.
  5. Die Regelung sieht außerdem erhebliche Kontrollbefugnisse durch die Zollbehörden vor.
  6. Eine Differenzierung zwischen Großunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen ist nicht vorgesehen.

Hierzu haben sich die Verbände am 9. Oktober 2026 im Wortlaut so geäußert:

Aus Sicht der unterzeichnenden Verbände ist eine Kunststoffverpackungssteuer weder finanz-, wirtschafts- noch umweltpolitisch ein sinnvoller Weg. Sie führt zu zusätzlichen Belastungen für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für Unternehmen. Sie schafft neue Bürokratie und setzt Fehlanreize für das Recycling von Verpackungen.

1. Eine Steuer erhöht Bürokratie in den Unternehmen. Bereits heute tragen Unternehmen über die erweiterte Herstellerverantwortung und den Einwegkunststofffonds erhebliche finanzielle Verantwortung für ihre Verpackungen. Gleichzeitig erfordert die Umsetzung der europäischen Verpackungsverordnung PPWR erhebliche Investitionen, unter anderem in recyclingfähige Verpackungen und den Rezyklateinsatz. Eine Kunststoffverpackungssteuer würde dieselben Verpackungen erneut finanziell belasten, ohne dass damit ein Nutzen für die Kreislaufwirtschaft verbunden wäre. Bereits der Gesetzentwurf beziffert den zusätzlichen jährlichen Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft auf rund 44 Millionen Euro, plus einen einmaligen Umstellungsaufwand von rund 8,8 Millionen Euro. Diese Zahlen sind bei Weitem zu niedrig angesetzt, denn Unternehmen müssen zunächst die Kunststoffmengen in allen Verpackungen ermitteln, dokumentieren und eine Steueranmeldung vornehmen. Beim Rezyklateinsatz ist zudem eine Dokumentation entlang der gesamten Wertschöpfungskette erforderlich. Gleichzeitig wird dieser jedoch auch durch die PPWR geregelt und soll künftig durch eine Ökomodulierung der Lizenzentgelte gefördert werden. Es drohen parallele Regelungs- und Nachweissysteme.

2. Eine Steuer schafft zusätzliche Wettbewerbs- und Standortnachteile. Im europäischen Binnenmarkt führt eine Steuer, die nur in Deutschland erhoben wird, zu unterschiedlichen Belastungen inländischer und grenzüberschreitender Wertschöpfungsketten. Zudem entstehen im Vergleich zum Ausland deutlich höhere Kontrollintensitäten. Ein nationaler steuerlicher Sonderweg belastet die inländische Verpackungsherstellung und -befüllung zusätzlich und wirft den Standort Deutschland zurück.

3. Eine Steuer verteuert Produkte des täglichen Bedarfs. Der Gesetzentwurf geht explizit davon aus, dass die zusätzliche Steuerbelastung auf die Verbraucherinnen und Verbraucher überwälzt werden wird. Betroffen sind unter anderem Produkte, bei denen Kunststoffverpackungen für den Schutz, die Hygiene oder die Haltbarkeit eine wichtige Rolle spielen. Gerade im Lebensmittelbereich sind die Möglichkeiten zum Einsatz von Rezyklaten aufgrund der hohen rechtlichen Anforderungen an Materialien mit Lebensmittelkontakt weiterhin eng begrenzt, so dass eine mögliche Erstattung der Steuer unrealistisch ist. Die Kunststoffverpackungssteuer wäre somit in erster Linie eine weitere Kostenbelastung der privaten Haushalte.

4. Eine Steuer löst erhebliche Zusatzausgaben für die öffentliche Verwaltung aus. Der Gesetzentwurf sieht 819 zusätzliche Vollzeitstellen bei der Zollverwaltung, dem Informationstechnikzentrum des Bundes und dem Bundesfinanzministerium vor. Ab 2029 soll der laufende Aufwand bei rund 104 Millionen Euro jährlich liegen. Eine Umrechnung der angegebenen Zeitbedarfe mit realistischen Annahmen zur notwendigen Kontrollintensität ergibt jedoch einen deutlich höheren Bearbeitungsaufwand mit voraussichtlich über 1.300 notwendigen neuen Stellen. Vor dem Hintergrund einer Staatsquote von bereits über 50 Prozent des BIP steht ein derartiger Personalaufbau im deutlichen Widerspruch zu den politischen Zielen der Bundesregierung, Bürokratie abzubauen und die staatliche Verwaltung effizienter zu gestalten.

5. Eine Steuer setzt keine Investitionsanreize für nachhaltigere Verpackungen oder zusätzliche Recyclingkapazitäten. Für die Kreislaufführung von Verpackungsmaterialien und für den Klimaschutz ist es sinnvoller, eine finanzielle Besserstellung nachhaltiger Verpackungslösungen gezielt herbeizuführen. Derzeit konkretisiert die Bundesregierung die Neufassung der Ökomodulierung der Lizenzentgelte im Rahmen des Verpackungsrechtdurchführungsgesetzes (VerpackDG) mit einem materialneutralen Ansatz, der bei der Recyclingfähigkeit und ggf. auch beim Rezyklateinsatz der Verpackung ansetzt. Dieses Projekt darf nicht von der Steuer überlagert werden.

Hersteller und Verwender von Kunststoffverpackungen in Deutschland treiben seit Jahren eine bessere Recycelbarkeit von Verpackungen voran. So wurde die Recyclingquote für Kunststoffverpackungen, die im gelben Sack beziehungsweise der gelben Tonne gesammelt werden, von 42 Prozent (2018) auf 70,8 Prozent (2024) gesteigert. Immer mehr recycelte Kunststoffe ersetzen fossile Neuware. Gleichzeitig sinkt der Verpackungsverbrauch in Deutschland seit 2021, inklusive der Menge an Kunststoffverpackungen. Eine Entwicklung, die sich Prognosen zufolge weiter fortsetzen wird.

Die unterzeichnenden Verbände appellieren an die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag, von der Einführung einer Kunststoffverpackungssteuer Abstand zu nehmen. In jedem Fall jedoch muss ein geordnetes und transparentes Gesetzgebungsverfahren mit Ressortbeteiligung und angemessener parlamentarischer Beratung gewährleistet sein. Dazu gehören eine Gesetzesfolgenabschätzung mit unabhängiger Prüfung durch den Nationalen Normenkontrollrat mit einer umfassenden Betrachtung der industriepolitischen und ökologischen Auswirkungen.

Diese 33 Verbände haben unterzeichnet

Allianz Verpackung und Umwelt e.V.; Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V.; Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.; Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e.V.; Bundesverband der Systemgastronomie e.V.; Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse e.V.; Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V.; BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft; bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.; Deutscher Hotellerie- und Gastronomieverband e.V.; Deutsche Industrie- und Handelskammer; Der Getränkekarton-Fachverband Kartonverpackungen für flüssige Nahrungsmittel e. V. ; Fachverband Faltschachtel-Industrie e.V.; Fachvereinigung Hartpapierwaren und Rundgefäße e.V.; Gemeinschaft Papiersackindustrie e.V. ; Die Papierindustrie e. V.; Großhandelsverband Foodservice e.V.; Handelsverband Deutschland e.V.; Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e. V.; Industrieverband Garten e.V.; Industrieverband Papier- und Folienverpackung e.V. ; IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V.; Lebensmittelverband Deutschland e. V.; Markenverband e.V.; Milchindustrie-Verband e.V.; PlasticsEurope Deutschland e. V.; PRO-S-PACK Arbeitsgemeinschaft für Serviceverpackungen e.V.; Verband der Automobilindustrie e.V.; Verband der chemischen Industrie e.V. – VCI; Verband Vollpappe-Kartonagen e.V.; VDMA e. V.; Wirtschaftsverband Papierverarbeitung e. V.; ZVEI e.V. – Verband der Elektro- und Digitalindustrie

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Ansprechpartner

Petri, Christoph_quer

Christoph Petri

Referatsleiter Umwelt- und Rohstoffpolitik