EU-Karte mit Tablet, auf dem ein Richterhammer mit EU-Sternen zu sehen ist

"Weniger Regulierung!" – Deutlicher Appell rund der Hälfte der EU-Mitgliedstaaten

Unter der Federführung Österreichs haben sich 13 EU-Mitgliedstaaten, inklusive Deutschland, erneut für mehr gesetzgeberische Zurückhaltung auf EU-Ebene ausgesprochen. In einem gemeinsamen Schreiben fordern sie einen konsequenten Abbau ungerechtfertigter administrativer Belastungen und eine stärkere Vereinfachung der EU-Regulierung.

Das Non-Paper, das zum Rat für Allgemeine Angelegenheiten vorgelegt wurde, fordert eine stärkere Ausrichtung der EU-Rechtsetzung auf Wettbewerbsfähigkeit, Bürokratieabbau und bessere Regulierung. EU-Vorschriften sollen einfach, verhältnismäßig, rechtssicher und praktikabel sein sowie unnötige Verwaltungs- und Berichtspflichten vermeiden. Gleichzeitig sollen hohe Umwelt-, Verbraucher-, Sozial- und Arbeitsstandards erhalten bleiben. 

Zentrale Forderungen sind eine konsequentere Anwendung von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit, bessere Folgenabschätzungen, die Überprüfung bestehender Regelungen vor neuer Gesetzgebung ("Evaluate First") sowie die systematische Vereinfachung, Konsolidierung oder gegebenenfalls Aufhebung überholter Vorschriften.

Darüber hinaus wird vorgeschlagen, im Rat ein Verfahren einzurichten, mit dem während der Gesetzgebungsverhandlungen wesentliche Änderungen gezielt auf ihre regulatorischen, administrativen und Compliance-Kosten geprüft werden können. Ziel ist es, unnötige bürokratische Belastungen für Verwaltungen, Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen frühzeitig zu identifizieren, ohne den Gesetzgebungsprozess zu verlangsamen. 

Zudem spricht sich das Papier für verpflichtende Evaluierungen neuer wettbewerbsrelevanter Rechtsakte spätestens alle fünf Jahre aus und schlägt ein "European Implementation and Consolidation Year" vor. In diesem Zeitraum soll der Fokus auf der Umsetzung bestehender Vorschriften, dem Abbau kumulativer Belastungen, der Verringerung doppelter Berichtspflichten und der Konsolidierung des EU-Rechts liegen, bevor neue Regulierungen geschaffen werden. 

Ansprechpartnerin

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Sandra Zwick

Referatsleiterin Europapolitik, EU-Finanzierungsinstrumente, EU-Außenwirtschaftsförderung