Aus Kommissionssicht fehlen bisher einheitliche Kriterien, wie mit den entsprechenden Situationen umzugehen ist. Ziel ist daher, den Mitgliedstaaten sowie regionalen und lokalen Behörden mehr Rechtssicherheit zu geben, wenn sie Maßnahmen zur Sicherung von Wohnraumverfügbarkeit und Bezahlbarkeit ergreifen. Hierfür soll insbesondere ein einheitlicher Ansatz zur Identifizierung von Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten geschaffen werden. Gleichzeitig enthält der Vorschlag Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit, Transparenz und regelmäßige Überprüfung entsprechender Eingriffe. Auch die Umsetzung bereits bestehender Maßnahmen, so insbesondere die Registrierungs- und Datensammelpflichten, wird betont.
Zudem empfiehlt die Kommission Maßnahmen zur Ausweitung des Wohnungsangebots, etwa durch beschleunigte Planungs- und Genehmigungsverfahren, die bessere Nutzung bestehender Flächen und Gebäude sowie den Ausbau bezahlbaren Wohnraums. Hierfür sollen Gebietskörperschaften sogenannte Housing Acceleration Plans schaffen, um das Angebot gezielt zu erhöhen.
Die vorgeschlagene Verordnung muss nun vom Parlament und den Mitgliedstaaten beraten werden, bevor sie in den Trilogprozess geht.
Veröffentlicht 21.09.2026
Ansprechpartner
Jonas Wöll
Referatsleiter Digitaler Binnenmarkt, EU-Verkehrspolitik, Regionale Wirtschaftspolitik