Die Verordnung soll den Rechtsrahmen für das außenpolitische EU-Finanzierungsinstrument im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (2028–2034) schaffen. Die Zustimmung der Ausschüsse für Auswärtige Angelegenheiten (AFET) und Entwicklung (DEVE) steht noch aus. Auf Ratsebene steht eine Einigung ebenfalls noch aus. Erst wenn die beiden Ko-Gesetzgeber ihre Positionen festgelegt haben, kann der Trilog beginnen. Es wird davon ausgegangen, dass die Verhandlungen über den EU-Haushalt zum einen noch bis ins nächste Jahr andauern werden. Zum anderen ist weiterhin von Kürzungen durch die Mitgliedstaaten auszugehen.
Der Kompromiss signalisiert einen strategischen Kurswechsel in der EU-Außen- und Entwicklungspolitik: Internationale Partnerschaften sollen künftig stärker an gemeinsamen Interessen ausgerichtet werden und damit die wirtschafts- und geopolitischen Ziele der EU unterstützen. Gleichzeitig wurden Schutzklauseln für nachhaltige Entwicklung beibehalten. Vorgesehen ist zudem ein Mindestbudget von 25 Milliarden Euro für humanitäre Hilfe.
Für die Wirtschaft ist insbesondere die stärkere Verknüpfung von Außenpolitik, Entwicklungszusammenarbeit und strategischen Partnerschaften relevant. Dies entspricht der Ausrichtung der EU-Initiative Global Gateway, die Investitionen, Infrastrukturprojekte und wirtschaftliche Kooperationen in Partnerländern fördern soll.
Begleitend verabschiedete das Parlament eine Entschließung für engere Handels- und Investitionsbeziehungen mit Afrika. Angesichts des zunehmenden geopolitischen Wettbewerbs mit China, Russland, den USA sowie weiteren Akteuren wird die stärkere wirtschaftliche Einbindung Afrikas als strategische Priorität der EU hervorgehoben.
Veröffentlicht 19.10.2026
Ansprechpartnerin
Sandra Zwick
Referatsleiterin Europapolitik, EU-Finanzierungsinstrumente, EU-Außenwirtschaftsförderung