EU-Regularien

Reallabore: EU empfiehlt gemeinsamen Rahmen für "Regulatory Sandboxes"

Hintergrund seien die derzeit sehr unterschiedlichen Ansätze in den Mitgliedstaaten: Wo keine harmonisierte EU-Gesetzgebung bestehe, könnten unterschiedliche nationale Regeln und Verfahren den grenzüberschreitenden Test innovativer Lösungen erschweren und zusätzliche Kosten verursachen.

Im Rahmen ihrer Innovationsagenda und der EU Start-up- und Scale-up-Strategie will die EU-Kommission den Einsatz von Reallaboren ("Regulatory Sandboxes") erleichtern. Dabei können Unternehmen innovative Technologien, Produkte, Dienstleistungen oder Geschäftsmodelle für einen begrenzten Zeitraum unter kontrollierten Bedingungen und im Austausch mit den zuständigen Behörden testen. Für Innovatoren ist dies ein Instrument, um Innovationen schneller zur Marktreife zu bringen, regulatorische Unsicherheiten abzubauen und aus praktischen Erfahrungen mit neuen Technologien zu lernen.

In einem kürzlich veröffentlichten Vorschlag legt die Kommission deshalb gemeinsame Grundsätze für Einrichtung, Gestaltung, Betrieb und Evaluation solcher Reallabore fest und möchte insbesondere auch grenzüberschreitende Sandboxes erleichtern. Für Unternehmen – insbesondere KMU, Start-ups und Scale-ups – soll dies den Zugang zu geeigneten Testumgebungen verbessern und den Markteintritt erleichtern. Vorgesehen sind unter anderem klare Teilnahmebedingungen, Risikomanagement, regulatorische Beratung sowie ein "Exit Report", der die Ergebnisse eines erfolgreichen Tests dokumentiert und so unter anderem Konformitätsbewertung, Standardisierung oder Marktzulassung unterstützen kann.

Eine solche EU-Empfehlung ist rechtlich nicht bindend und überlässt weiterhin den Mitgliedstaaten die Entscheidung über die konkrete Ausgestaltung ihrer Sandboxes. Sie soll vielmehr einen gemeinsamen Referenzrahmen schaffen und auf bestehenden nationalen Erfahrungen aufbauen. Bereits bestehende oder geplante EU-Regelungen zu regulatorischen Sandboxes, etwa im AI Act, Cyber Resilience Act oder Net-Zero Industry Act, bleiben davon unberührt.

Ansprechpartner

Kramer, Lorenz_quad

Lorenz Kramer

Referatsleiter Wirtschaft in Europa