TKG-Änderungsgesetz 2026: DIHK zum digitalen Netzausbau

Mit dem TKG-Änderungsgesetz 2026 will die Bundesregierung den Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen beschleunigen und EU-Vorgaben umsetzen. Die DIHK unterstützt dieses Ziel, fordert aber deutlich mehr digitale Genehmigungsverfahren, klare Vorgaben für Bauherren und verlässliche Wettbewerbsbedingungen.

Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zielt darauf ab, den Ausbau von Mobilfunk-, Festnetz- und Glasfasernetzen in Deutschland spürbar zu beschleunigen. Für die gewerbliche Wirtschaft ist eine flächendeckende, leistungsfähige Gigabitinfrastruktur inzwischen ein entscheidender Standortfaktor - sowohl an Unternehmensstandorten als auch an Wohnorten der Beschäftigten.

Hintergrund 

Der Entwurf des TKG-Änderungsgesetzes 2026 verfolgt im Kern drei Ziele:

  • Beschleunigter Netzausbau von Mobilfunk-, Festnetz- und Glasfasernetzen, insbesondere in der Fläche und in Gebäuden.
  • Umsetzung und Konkretisierung von EU-Recht, vor allem der Gigabit-Infrastrukturverordnung (EU-Verordnung 2024/1309, GIA) und der Roaming-Verordnung.
  • Straffung von Verfahren, etwa bei Wegerechten, Genehmigungen und Marktregulierung.

Wesentliche Bausteine des Entwurfs sind:

  • FTTH-Ausbau in Gebäuden: Netzbetreiber sollen ein Recht erhalten, Mehrfamilienhäuser vollständig bis in jede Wohneinheit mit Glasfaser (FTTH) zu erschließen, auch ohne vorherigen Endkundenvertrag. Eigentümer könnten dies nur ablehnen, wenn sie innerhalb von 24 Monaten selbst ausbauen. Parallel legt der Entwurf technische Mindeststandards für Inhouse-Netze fest.
  • Pflicht zur Glasfaser-Infrastruktur in Neubau und Sanierung: Nach der GIA müssen neue Gebäude und umfassend renovierte Gebäude mit glasfaserfähiger Infrastruktur und interner Glasfaserverkabelung ausgestattet werden. Das TKG konkretisiert dazu Standards und Ausnahmen.
  • Zugang zu Inhouse-Netzen: Neue Regeln sollen verhindern, dass in Gebäuden mehrere parallele Glasfasernetze entstehen, wo diese wirtschaftlich nicht sinnvoll sind. Gleichzeitig soll diskriminierungsfreier Wettbewerb abgesichert werden.
  • Kupfer-Glas-Migration: Die Bundesnetzagentur (BNetzA) soll Migrationspläne des marktmächtigen Betreibers einfordern und den Übergang von Kupfer- auf reine Glasfasernetze steuern können.
  • Genehmigungen und Anzeigeverfahren: Zustimmungs- und Anzeigeverfahren beim Ausbau im öffentlichen Raum sollen vereinfacht, Fristen verkürzt und genehmigungsfreie Maßnahmen präzisiert werden.
  • Transparenz über Infrastrukturen: Das Gigabit-Grundbuch sowie ein zentraler Liegenschaftsatlas für öffentliche Liegenschaften sollen Informationen zu Netzen, Ausbauplänen und Infrastrukturen bündeln.

Die DIHK bewertet die Grundrichtung positiv, sieht aber bei der konsequenten Digitalisierung der Verfahren, der Praxisnähe der Baupflichten in Gebäuden, der Sicherung von Wettbewerb und bei der Ausgestaltung von Transparenz- und Veröffentlichungspflichten erheblichen Nachbesserungsbedarf.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Entwurf zum TKG-Änderungsgesetz 2026 soll den Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen beschleunigen und zentrale Vorgaben der EU-Gigabit-Infrastrukturverordnung in deutsches Recht übertragen.
  • Für Unternehmen besonders relevant sind die neuen Vorgaben zur Glasfasererschließung in Gebäuden – von der Pflicht zur Ausstattung neuer und grundlegend renovierter Gebäude bis hin zu Regelungen zum Inhouse-Vollausbau und zum Zugang zu gebäudeinternen Netzen.
  • Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Beschleunigung von Genehmigungs- und Anzeigeverfahren, die bislang häufig durch papiergebundene, uneinheitliche Verwaltungsabläufe verzögert werden.
  • Instrumente wie Gigabit-Grundbuch und Liegenschaftsatlas sollen mehr Transparenz über vorhandene Netze, Ausbaupläne und öffentliche Liegenschaften schaffen und damit Standort- und Investitionsentscheidungen erleichtern.
  • Aus Sicht der DIHK wird sich der Erfolg der Novelle daran messen lassen, ob sie in der Praxis tatsächlich zu schnelleren Verfahren, klaren Vorgaben für Bauherren und verlässlichen Rahmenbedingungen für Investitionen in digitale Infrastrukturen führt.

Forderungen der DIHK 

Konsequente Digitalisierung der Genehmigungsverfahren

Einrichtung eines zentralen digitalen "One-stop-Shops" für alle ausbaurelevanten Verfahren – von Wegerechten über verkehrsrechtliche Anordnungen bis zu Sondernutzungsgenehmigungen. Anträge sollten ausschließlich digital gestellt werden können, mit einheitlichen, standardisierten API-Schnittstellen und ohne Schriftformerfordernisse; die Verfahren müssen vollständig medienbruchfrei gestaltet werden.

Rechtssicherheit bei Glasfaserpflicht in Gebäuden

Zeitnahe Veröffentlichung einer praxisorientierten Handreichung der Bundesregierung bzw. der Bundesnetzagentur, die EU-GIA, TKG und Verordnungen verständlich zusammenführt, typische Fallkonstellationen erläutert und technische Mindestanforderungen klar beschreibt; wirtschaftliche und technische Kriterien für Ausnahmen in § 151 Abs. 4 TKG-E müssen konkretisiert werden.

Beschleunigung ohne neue Bürokratie

Fristenverkürzungen im Genehmigungsrecht dürfen nicht durch Verlängerungsoptionen konterkariert werden. Anzeigeverfahren sollten nicht durch zusätzliche Nachweispflichten belastet, sondern durch digitale Abrufe von Präqualifikationen und einheitliche Vollständigkeits- und Genehmigungsfiktionen effektiv erleichtert werden.

Wettbewerb und Investitionen ausbalancieren

Zugangsregeln zu Inhouse-Netzen und Vorgaben zur Kupfer-Glas-Migration sind so auszugestalten, dass sie Open-Access-Wettbewerb fördern, gleichzeitig aber die Investitionsbereitschaft eigenwirtschaftlich tätiger Netzbetreiber - gerade in ländlichen Räumen - nicht untergraben. Leitlinien der Bundesnetzagentur könnten zusätzliche Planungssicherheit schaffen.

Transparente, aber sichere Datenflüsse

Ausbau von Gigabit-Grundbuch und Liegenschaftsatlas mit klarer Verankerung von Datensparsamkeit und Sicherheitsvorrang im Gesetz. Die Möglichkeit eines zentralen Portals für Mitnutzungsanfragen gegenüber öffentlichen Stellen sollte genutzt werden, um Verfahren zu bündeln und zu beschleunigen.

FAQ

Häufige Fragen

1. Welche praktischen Folgen hat das TKG-Änderungsgesetz für Unternehmen als Bauherren oder Eigentümer?

Neue und umfassend renovierte Gebäude müssen künftig mit glasfaserfähiger Infrastruktur und interner Glasfaserverkabelung ausgestattet werden. Diese Pflicht trifft auch Unternehmen als Bauherren oder Eigentümer. Sie müssen die Anforderungen frühzeitig in die Planung einbinden und mit zusätzlichen Investitionen rechnen. Klare Kriterien für Ausnahmen und eine verständliche Handreichung sind aus Sicht der DIHK notwendig, um Bauprojekte nicht auszubremsen.

2. Wie profitieren Unternehmen von digitalisierten Genehmigungs- und Anzeigeverfahren?

Digitale, einheitlich standardisierte Verfahren können Bearbeitungszeiten verkürzen, Rückfragen reduzieren und Mehrfacherfassungen vermeiden. Für Telekommunikationsunternehmen und ihre Dienstleister bedeutet das schnellere Bau- und Ausbauprozesse; für Nutzerunternehmen verkürzen sich Wartezeiten bei Neuansiedlungen, Standorterweiterungen oder der Erschließung von Gewerbegebieten. Voraussetzung ist, dass Anträge vollständig digital gestellt und bearbeitet werden können und klare Vollständigkeits- und Genehmigungsfiktionen gelten.

3. Bleibt die Wahlfreiheit zwischen verschiedenen Telekommunikationsanbietern erhalten?

Die neuen Zugangsregeln für Inhouse-Netze und die Steuerung der Kupfer-Glas-Migration sollen verhindern, dass sich einzelne Anbieter exklusive Positionen sichern und der Wettbewerb eingeschränkt wird. Für Unternehmen ist entscheidend, aus mehreren Anbietern und Leistungsprofilen wählen zu können und unterbrechungsfrei versorgt zu bleiben. Die DIHK setzt sich dafür ein, dass bei der Ausgestaltung der Regulierung sowohl Open-Access-Wettbewerb als auch Investitionsanreize erhalten bleiben.

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DIHK-Stellungnahme TKG März 2026
Informationen
Dateiformat: PDF (barrierefrei)
Dateigröße: 135 KB
Stand: März 2026
Seitenumfang: 9 Seiten

 

Ansprechpartnerin

Katrin, Sobania_quad

Dr. Katrin Sobania

Referatsleiterin Informations- und Kommunikationstechnologie | E-Government | Postdienste | IT-Sicherheit