09.09.2026 – „Mit dem European Innovation Act greift die Europäische Kommission ein zentrales Anliegen der deutschen Wirtschaft auf: Innovationen zu fördern und den Zugang zu ihrer Finanzierung zu erleichtern. Gerade vor dem Hintergrund der anhaltenden wirtschaftlichen Herausforderungen und der zuletzt zurückhaltenden Investitionen in Forschung und Entwicklung sind die Erwartungen der deutschen Unternehmen an Maßnahmen zur Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit hoch.
Positiv ist insbesondere die IP-gestützte Innovationsfinanzierung. Sie kann dazu beitragen, auch kleinen und mittleren Unternehmen sowie Start-ups den Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten zu erleichtern. Ebenso vielversprechend sind die vorgesehenen Impulse für die innovationsorientierte öffentliche Beschaffung. Hier kann der Staat eine wichtige Rolle als Ankerkunde übernehmen und damit die Entwicklung und Markteinführung neuer Technologien und Produkte gezielt unterstützen.
Entscheidend ist nun, dass die vorgesehenen Maßnahmen möglichst allen Unternehmen offenstehen und Investitionen in Forschung und Entwicklung in den Betrieben ankurbeln, ohne zusätzliche bürokratische Hürden zu schaffen. Jetzt kommt es darauf an, die Instrumente zügig und praxisnah auszugestalten. Nur so kann der European Innovation Act zu konkreten Verbesserungen für Unternehmen beitragen und Europas Innovationskraft im globalen Technologiewettbewerb nachhaltig stärken.“
- Relevant im Themenfeld:
- Innovation
- Schwerpunkte:
-
- Finanzierung
Veröffentlicht 09.09.2026
Pressekontakt
Dominik Ohlig
Pressesprecher – Chef vom Dienst