Ein Wechsel des Ausbildungsbetriebs oder -berufs kann sinnvoll sein, wenn sich die beruflichen Ziele oder der passende Ausbildungsschwerpunkt ändern. Bei Auszubildenden aus Drittstaaten mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 16a des Aufenthaltsgesetzes gelten dabei besondere rechtliche Vorgaben. Der Wechsel muss frühzeitig mit der zuständigen Ausländerbehörde abgestimmt und im Aufenthaltstitel berücksichtigt werden. Zudem sollten der bisherige und der künftige Ausbildungsbetrieb die jeweils geltenden Mitteilungs- und Informationspflichten beachten.
Eine neue praxisnahe Checkliste des Netzwerks "Unternehmen integrieren Flüchtlinge" (NUiF) bündelt die wichtigsten Schritte, nennt relevante Fristen und unterstützt Betriebe dabei, den Übergang verlässlich zu gestalten.
Die Checkliste steht kostenfrei in der Mediathek des Netzwerks unter www.nuif.de/produkte zum Download bereit.
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Veröffentlicht 17.09.2026
Aktualisiert 18.09.2026
Ansprechpartnerin
Katharina Reiche
Projektreferentin Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge