Vermessung Baustelle

Der DIHK-Beschleunigungsmonitor

54 Gesetzgebungs-Maßnahmen unter Beobachtung

Wachstum, Innovation und Veränderungsgeschwindigkeit werden in Deutschland durch oftmals als endlos empfundene Planungs- und Genehmigungsverfahren ausgebremst. Das gilt für die schnelle Transformation zu einer klimaneutralen Industrie ebenso wie für den flächendeckenden Breitbandausbau, für die Entwicklung attraktiver Städte und Gemeinden oder die Sanierung und den Ausbau von Straßen, Schienen und Wasserwegen.

Die schleppenden Verfahren erschüttern bei Unternehmen das Vertrauen in einen funktionierenden Staat. Und sie schwächen die Betriebe, die gerade jetzt Rückenwind für Investitionen durch einen schnellen Staat mit beweglichen Behörden brauchen. 

Tempo ist machbar 

Tortengrafik Beschleunigungsmonitor Januar 2026


Dass es auch anders geht, hat die Politik in der Gaskrise bewiesen: Mit den LNG-Terminals und Ausnahmen für den Fuel-Switch hat sie den notwendigen Mut bewiesen, zentrale Blockaden und alte Muster zu durchbrechen. Am 6. November 2023 haben Bund und Länder diese Erfahrungen im sogenannten Beschleunigungspakt aufgegriffen und zahlreiche Maßnahmen beschlossen, mit denen sie das beschworene "Deutschland-Tempo" erreichen wollen. Vereinbart wurden 150 Arbeitsaufträge für schnellere und einfachere Verfahren. Dazu gehören viele Gesetzesänderungen im Genehmigungs- und Planungsrecht ebenso wie Veränderungen bei der Verwaltung (beispielsweise Digitalisierung, Personal). Am 18. Juni 2025 haben Bund und Länder beschlossen, den Beschleunigungspakt bis zur Hälfte der 21. Legislaturperiode vollständig umzusetzen. Mit der föderalen Modernisierungsagenda vom 4. Dezember 2025 wurden weitere, darüber hinausgehende Maßnahmen beschlossen.

Die Beschlüsse greifen viele zentrale Forderungen der IHK-Organisation auf. Ihre Umsetzung wäre ein großer Schritt hin zu schnelleren Zulassungsverfahren – von der einfachen Baugenehmigung bis zu komplexen Planfeststellungsverfahren. Damit der Pakt seine Wirkung auch erreicht, muss er jedoch vollständig in den zahlreichen Fachgesetzen des Planungs- und Genehmigungsrechts umgesetzt werden. Der DIHK-Beschleunigungsmonitor beobachtet den Umsetzungsgrad der aus Sicht der Wirtschaft wichtigsten gesetzlichen Maßnahmen, vom überragenden öffentlichen Interesse bis zur Einschränkung der aufschiebenden Wirkung (siehe unten). Beurteilt wird dabei, ob die jeweilige Maßnahme in den für die Wirtschaft wichtigsten Fachgesetzen begonnen und in welchem Umfang sie umgesetzt wurden. 

Umsetzung bleibt Stückwerk 

Mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes hat die neue Bundesregierung die Beschleunigungsgesetzgebung früh in Angriff genommen und das überragende öffentliche Interesse für den Breitbandausbau festgelegt. Ähnlich geht sie in ihren Entwürfen zum Wasserstoff- und Geothermiebeschleunigungsgesetz vor. Die vorherige Regierung hatte dieses Instrument mit Blick auf den Naturschutz noch erheblich eingeschränkt. In vielen Landesbauordnungen wurden zudem Genehmigungsfiktionen eingeführt oder Fristverkürzungen vorgenommen. 

Im Dezember 2025 und Januar 2026 hat das Bundeskabinett weitere zentrale Beschleunigungsgesetze auf den Weg gebracht: Der Entwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes sieht das überragende öffentliche Interesse für viele Verkehrsprojekte, die Vereinfachung der vorläufigen Anordnung oder die Erleichterung beim Arten- und Naturschutz vor. Mit der Änderung des Umweltrechtsbehelfsgesetzes plant die Bundesregierung die Präklusion verspäteter Einwendungen in Gerichtsverfahren, und im Bundes-Immissionsschutzgesetz will sie viele Genehmigungsverfahren vereinfachen.

Dennoch bleiben auch diese Gesetzesentwürfe Stückwerk: Das überragende öffentliche Interesse wird nur für einen Bruchteil der geplanten Autobahnprojekte festgelegt. Die Genehmigungsfiktion bleibt auf ausgewählte Verfahren beschränkt – etwa in den Bauordnungen, auf das Repowering von Windenergieanlagen oder den Breitbandausbau. Eine Stichtagsregelung zur maßgeblichen Sach- und Rechtslage ist bisher gar nicht vorgesehen. In Planfeststellungsverfahren fehlen verbindliche Fristen. Und bei der Öffentlichkeitsbeteiligung geht Deutschland bei vielen Genehmigungsverfahren über EU-Recht hinaus. 

Statt eines großen Wurfs bleibt es beim bisherigen Klein-Klein: Von den insgesamt 54 notwendigen Gesetzesänderungen wurden erst 3 vollständig und 10 weiter teilweise umgesetzt. Immerhin 6 weitere Maßnahmen hat das Bundeskabinett auf den Weg in das parlamentarische Verfahren gegeben. Mit dem Großteil der angekündigten Maßnahmen ist allerdings bisher nicht begonnen worden. 

Einzelmaßnahmen unter Beobachtung

Der DIHK-Beschleunigungsmonitor untersucht die Umsetzung der Beschlüsse aus dem Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung zwischen Bund und Ländern von November 2023 und dem Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD vom März 2025. Die beschlossenen Maßnahmen müssen für ihre Umsetzung in zahlreichen Fachgesetzen für eine Umsetzung in allen Wirtschaftsbereichen verankert werden.

Betrachtet werden hier nur die aus Sicht der Wirtschaft zehn wichtigsten Maßnahmen in den relevantesten Fachgesetzen. In der folgenden Auswertung wird nachvollzogen, wie die beschlossenen Maßnahmen in den wichtigsten Fachgesetzen umgesetzt werden:

  • Als "begonnen" wird eine Gesetzesänderung gewertet, wenn ein Referenten- oder Kabinettsentwurf vorliegt.
  • Als "teilweise umgesetzt" werden Regelungen eingestuft, deren Anwendung auf bestimmte Vorhaben (beispielsweise erneuerbare Energien oder Wohnungsbau) eingeschränkt wurde.
  • "Vollständig umgesetzt" bezeichnet Gesetzesänderungen, die uneingeschränkt gelten.
     

Der Sachstand bei den 10 wichtigsten Vorhaben

Ein Blick auf die konkrete Gesetzgebung

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  • Verkehr
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Ansprechpartner

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Hauke Dierks

Referatsleiter Umwelt- und Rohstoffpolitik