DIHK zur EUDI-Wallet: Digitale Identität braucht einen tragfähigen Rechtsrahmen

Deutschland muss bis Ende 2026 eine europäische digitale Brieftasche ("EUDI-Wallet") bereitstellen. Das dafür geplante Digitale-Identitäten-Gesetz schafft zwar einen nationalen Rechtsrahmen, lässt aber zentrale Fragen für die Wirtschaft offen.

Ziel der EUDI-Wallet ist es, Unternehmen und Bürgerinnen sowie Bürgern eine sichere, EU-weit einsetzbare digitale Identität für Identifizierungen, elektronische Signaturen und amtliche Nachweise zu ermöglichen. Das Digitale-Identitäten-Gesetz (DIdG) soll die nötigen nationalen Regelungen schaffen. Aus Sicht der Wirtschaft birgt das Vorhaben erhebliches Potenzial. Ob dieses gehoben werden kann, hängt jedoch von der rechtzeitigen Lösung zentraler Fragen ab: zur Registrierung von Unternehmen, zur Interoperabilität mit Verwaltungssystemen und zur Planungssicherheit.

Hintergrund

Die eIDAS-Verordnung der Europäischen Union verpflichtet alle Mitgliedstaaten, bis spätestens 24. Dezember 2026 mindestens eine EUDI-Wallet bereitzustellen. Mit dem Digitale-Identitäten-Gesetz (DIdG) setzt Deutschland diese Vorgabe in nationales Recht um. Kernstück des Gesetzentwurfs ist das neu zu schaffende Gesetz über die Europäische Brieftasche für die Digitale Identität (EBDIG). Die Wallet soll Funktionen zur elektronischen Identifizierung, zur Erstellung von Signaturen und Siegeln sowie zur Nutzung elektronischer Attributsbescheinigungen bereitstellen. Für Unternehmen bedeutet das: effizientere digitale Geschäftsprozesse, geringere Transaktionskosten und höhere Sicherheit im europäischen Binnenmarkt. Zugleich eröffnet das Gesetz neue Marktchancen für private Anbieter von Wallet-Lösungen und Vertrauensdiensten. 

Insofern ist das Vorhaben für die gewerbliche Wirtschaft von hoher Relevanz. Die DIHK unterstützt ausdrücklich das Ziel des Gesetzesentwurfs, einen klaren nationalen Rechtsrahmen zur Durchführung der eIDAS-Verordnung und insbesondere zur Einführung der EUDI-Wallet zu schaffen. Das DIdG könne jedoch nur ein Baustein für die erfolgreiche Einführung der europäischen Wallets sein, schreibt sie in ihrer Stellungnahme.

Forderungen der DIHK 

Folgende Aspekte gilt es aus DIHK-Sicht besonders zu beachten: 

  • Digitale Identitäten für alle Wirtschaftsteilnehmer: Selbstständige ohne Handelsregistereintrag sowie nicht eingetragene GbRs sollten ebenfalls eine verlässliche berufliche digitale Identität erhalten können – unabhängig von einer freiwilligen Registereintragung.
  • Schriftformersatz ausweiten: Die Möglichkeit, die gesetzliche Schriftform durch elektronische Attributsbescheinigungen zu ersetzen, sollte auf alle relevanten Verwaltungsverfahren – einschließlich Landes- und Kommunalbehörden – ausgedehnt werden.
  • Übergangsfrist verkürzen: Die zweijährige Übergangsfrist für Attributsbescheinigungen und den Schriftformersatz sollte im parlamentarischen Verfahren auf Ende 2027 angepasst werden.
  • EBDIG zukunftsfähig gestalten: Das Gesetz über die Europäische Brieftasche sollte als modulares Stammgesetz konzipiert werden, das künftig auch die geplante European Business Wallet aufnehmen kann. So könnten sich Doppelstrukturen und Rechtsunsicherheiten vermeiden lassen.
  • Verbindliche Zeitpläne für Rechtsverordnungen: Entwürfe, Konsultationsfenster und Inkrafttreten der nachgelagerten Rechtsverordnungen sollten frühzeitig und verbindlich bekanntgegeben werden.
  • Registermodernisierung koordiniert vorantreiben: Die technische und organisatorische Abstimmung zwischen Registermodernisierung und Wallet-Einführung sollte von Beginn an sichergestellt werden.
  • Breite Kommunikationskampagne starten: Eine frühzeitige Informationsstrategie sollte die konkreten Mehrwerte der Wallet verständlich vermitteln und Vertrauen bei Nutzern und Unternehmen aufbauen.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Was ist die EUDI-Wallet, und wofür kann ich sie als Unternehmen nutzen? 

Die EUDI-Wallet ist eine europäische digitale Brieftasche, mit der sich Einzelpersonen EU-weit digital identifizieren, Nachweise vorlegen und elektronische Signaturen erstellen können. Für kleinere Unternehmen ist das vor allem in Verwaltungsverfahren, bei Anträgen und in digitalen Geschäftsprozessen relevant – perspektivisch auch für identitätsgebundene Zahlungen.

Gilt das Gesetz auch für Selbstständige und Freiberufler? 

Hier besteht noch Nachbesserungsbedarf: Der aktuelle Entwurf sieht eine Trennung von privater und beruflicher Identität nur für im Handelsregister eingetragene Kaufleute vor. Selbstständige ohne Handelsregistereintrag – etwa Freiberufler oder Solo-Selbstständige – müssten ihre private Wallet auch für berufliche Zwecke nutzen. Die DIHK hält das für sachlich nicht gerechtfertigt.

Wann sind die Wallet-Funktionen tatsächlich nutzbar? 

Das Gesetz tritt zwar unmittelbar nach Verkündung in Kraft, die praktisch wichtigen Funktionen wie Attributsbescheinigungen und Schriftformersatz stehen aber erst nach einer Übergangsfrist von 24 Monaten zur Verfügung. Die DIHK setzt sich dafür ein, diese Frist auf Ende 2027 zu verkürzen.

Kann ich die Wallet auch bei Landes- und Kommunalbehörden einsetzen? 

Nach dem aktuellen Regierungsentwurf ist der digitale Schriftformersatz nur bei Bundesbehörden vorgesehen. Da die meisten Unternehmensverfahren jedoch auf Landes- und Kommunalebene stattfinden, ist der praktische Nutzen derzeit stark eingeschränkt. Die DIHK fordert eine Ausweitung auf alle Verwaltungsebenen.

Was ändert sich für Unternehmen, die die Wallet zur Identitätsprüfung einsetzen wollen? 

Unternehmen, die als sogenannte "vertrauende Beteiligte" die EUDI-Wallet zur Identifizierung nutzen möchten, müssen sich registrieren. Die DIHK setzt sich dafür ein, dass dieses Verfahren schlank, verhältnismäßig und risikobasiert ausgestaltet wird, um den Bürokratieaufwand gering zu halten.

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DIHK-Stellungnahme Digitales Identitätengesetz
DIHK-Stellungnahme vom 11. September 2026 zum Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der unionsrechtlichen Vorschriften über die Europäische Brieftasche für die Digitale Identität sowie zur Änderung anderer Rechtsvorschriften (Digitale Identitätengesetz – DIdG)
Informationen
Dateiformat: PDF (barrierefrei)
Dateigröße: 196 KB
Stand: September 2026
Seitenumfang: 18 Seiten

Relevant im Themenfeld:
Schwerpunkte:
  • Digitalisierung

Ansprechpartnerin

Katrin, Sobania_quad

Dr. Katrin Sobania

Referatsleiterin Informations- und Kommunikationstechnologie | E-Government | Postdienste | IT-Sicherheit