Seniorin und junger Mann blicken von oben auf eine Werkhalle

Erbschaftsteuer: Es geht um die Substanz der Betriebe

Die DIHK warnt eindringlich davor, die bisherigen Verschonungsregeln bei der Übertragung von Betrieben von einer Generation auf die nächste zu verschärfen. Andernfalls seien Familienunternehmen und eigentümergeführte Betriebe von existenzgefährdenden Liquiditätsproblemen bedroht.

Um die Erbschaftsteuer wird weiterhin heftig gerungen. Neben einer Klage der bayerischen Landesregierung, bei der es um die Zuständigkeit des Bundes geht, wird in Karlsruhe auch eine Verfassungsbeschwerde zu den steuerlichen Rahmenbedingungen für Unternehmenserben verhandelt.

Peter Adrian

Sollte das Bundesverfassungsgericht den bisherigen Verschonungsregeln eine Absage erteilen, hätte dies weitreichende Folgen, wie DIHK-Präsident Peter Adrian ausführt: "Hinter jedem Familienunternehmen stehen Menschen, Beschäftigte, Auszubildende und oft ganze Regionen, die von diesem Betrieb leben. Wer sie schützen will, muss das produktive Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer weiterhin verschonen." 

Gerade für familiengeführte kleine und mittlere Unternehmen seien verlässliche Rahmenbedingungen bei der Nachfolge entscheidend, damit Investitionen, Beschäftigung und Wertschöpfung in Deutschland gesichert blieben, so Adrian.

Es geht nicht um Privilegien

"Es geht nicht um Privilegien", stellt er klar. "Die Verschonung ist keine Subvention, sondern unterliegt festen Vorgaben wie der Weiterführung des Betriebs oder dem Erhalt von Arbeitsplätzen." 

Warum ist die Verschonungsregel so wichtig?

Betriebsvermögen ist in aller Regel im Unternehmen gebunden und steht den Nachfolgern nicht in Form liquider Mittel zur Verfügung. Es steckt in Maschinen, Hallen und Innovationen. Eine zusätzliche steuerliche Belastung trifft deshalb unmittelbar die Investitions- und Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens.

Fehlt die Verschonung, können bis zu 50 Prozent des übertragenen Wertes als Steuer fällig werden. Dann bleibt vielen Erben nur, Teile des Betriebs oder den ganzen Betrieb zu verkaufen, um diese Steuer überhaupt zahlen zu können. 

Schon jetzt ist die Lage bei der Generationennachfolge extrem angespannt. Die Industrie- und Handelskammern führten im Jahr 2024 fast 10.000 Beratungsgespräche mit Betrieben, die zur Übergabe anstehen – ein Rekordwert. Mehr als jedes vierte dieser Unternehmen erwägt inzwischen sogar die Aufgabe, weil geeignete Nachfolger fehlen.

Investitionen dürfen keine Steuerrisiken auslösen

In dieser Situation wäre eine härtere Besteuerung des Generationenübergangs "das falsche Signal", so Adrian. "Für diese Betriebe ist es existenziell, dass sie beim Übergang nach unerwarteten Todesfällen oder in der langfristigen Nachfolgeplanung mit realitätsgerechten Unternehmensbewertungen, praxistauglichen Behaltensfristen und krisenfesten Lohnsummenregeln kalkulieren können." 

Sein dringender Appell: "Von Unternehmen nicht verschuldete Krisen dürfen nicht dazu führen, dass die Verschonung verloren geht. Betriebliche Liquiditätsreserven und notwendige Investitionen sollten möglich sein, ohne neue steuerliche Risiken auszulösen."

Stundung ist kein Ersatz

Die diskutierte Stundung der Erbschaftsteuer ist aus Sicht der Wirtschaft kein gleichwertiger Ersatz für die Verschonung. Sie verteilt die Belastung lediglich über die Zeit und entzieht dem Unternehmen über viele Jahre Mittel für Investitionen, Innovationen und Beschäftigung. 

Adrian: "Bei einer Reform der Erbschaftsteuer oder Anpassung der aktuellen Regelungen muss die Prämisse gelten, Unternehmensnachfolgen zu erleichtern, Investitionen zu sichern und Arbeitsplätze zu erhalten. Es geht um die Substanz der Betriebe und damit um die Zukunft des Wirtschaftsstandorts Deutschland."

DIHK-Forderungen

Vereinfachung statt Verschärfung

Die DIHK fordert gezielte Reformen, um die Rechtsanwendung der Erbschaftsteuer zu verbessern und unnötige Bürokratie abzubauen. Im Mittelpunkt stehen insbesondere folgende Maßnahmen:

  • Unternehmen marktgerecht bewerten: Verfügungsbeschränkungen sollten bereits bei der Bewertung berücksichtigt und der Kapitalisierungsfaktor im vereinfachten Ertragswertverfahren auf ein realistisches Niveau abgesenkt werden.
  • Vorwegabschlag praxisgerecht ausgestalten: Die geltenden Fristen von bis zu 20 Jahren nach der Übertragung sollten auf wirtschaftlich realistische Zeiträume verkürzt werden. Zudem sollte der Abschlag bereits bei der Bewertung des Betriebsvermögens berücksichtigt werden.
  • Verwaltungsvermögen praxistauglich abgrenzen: Die fehleranfällige 90-Prozent-Grenze (§ 13b ErbStG) sollte abgeschafft oder zumindest durch die Berücksichtigung betrieblicher Schulden entschärft werden.
  • Lohnsummenregelung krisenfest ausgestalten: Externe Krisen dürfen die Verschonung nicht gefährden. Unternehmen benötigen realistische Spielräume, um auf Entwicklungen reagieren zu können, die sie nicht zu verantworten haben.
  • Junge Finanzmittel und Investitionsklausel vereinfachen: Krisenbedingte Liquiditätszuführungen dürfen nicht allein aufgrund starrer Fristen steuerlich nachteilig behandelt werden.

     

Schwerpunkte:
  • Steuern
  • Nachfolge

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Porträt Dr. Rainer Kambeck, Bereichsleiter Wirtschafts- und Finanzpolitik | Mittelstand

Dr. Rainer Kambeck

Bereichsleiter Wirtschafts- und Finanzpolitik, Mittelstand

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Christian Lebrecht

Referatsleiter Arbeitnehmerbesteuerung, Reisekosten, Erbschaft- und Schenkungsteuer