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EU-Regeln nicht unnötig vergolden: Umsetzung ohne Bürokratie-Extras

Die Praxis, EU-Vorgaben bei der Umsetzung in nationales Recht durch zusätzliche Anforderungen weiter zu verschärfen, belastet die Unternehmen mit weiterer Bürokratie und schwächt ihre Wettbewerbsposition gegenüber Betrieben in anderen Mitgliedstaaten. Dies hat auch die EU-Kommission erkannt.

Ob Berichtspflichten, Dokumentationsvorgaben oder zusätzliche Nachweise – viele Unternehmen verbinden Bürokratie mit Brüssel. Doch nicht jede Belastung, die im Zusammenhang mit europäischer Regulierung entsteht, ist tatsächlich von der EU vorgegeben. Deutschland und andere Mitgliedstaaten tragen ebenfalls ihren Teil dazu bei.

Gemeint ist, dass europäische Vorgaben bei der Umsetzung in deutsches Recht durch zusätzliche nationale Anforderungen weiter verschärft werden. Der Fachbegriff für diese Praktik lautet Gold-Plating. Was auf den ersten Blick nur nach höheren Standards klingt, kann für Betriebe in der Praxis zusätzlichen Aufwand und Wettbewerbsnachteile innerhalb und außerhalb des europäischen Binnenmarkts bedeuten.

Status quo auf europäischer Ebene 

Die Europäische Kommission hat dieses Problem ebenfalls erkannt und im Rahmen ihrer Mitteilung zur besseren Rechtsetzung im April aufgegriffen. Darin geht es vor allem um die konsequentere Durchsetzung des EU-Rechts im Sinne von frist- und inhaltsgerechter Umsetzung. Demnach möchte die Kommission säumige Mitgliedstaaten schneller zur Verantwortung ziehen. Kommen sie ihren Verpflichtungen nicht nach, soll dies häufiger mit Vertragsverletzungsverfahren geahndet werden.

Im Zuge dieser Pläne bat die Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU (GROW) im vergangenen Sommer um Beispiele für Gold-Plating aus allen Mitgliedstaaten. Hier brachte sich auch die IHK-Organisation ein. Außerdem kündigte die Kommissionspräsidentin in ihrer Rede zur Lage der Europäischen Union im September einen Pakt gegen Gold-Plating an. Anfang Oktober definierte sie diesen Pakt in einem Brief an die Staats- und Regierungschefinnen weiter aus.

Nationale Umsetzung entscheidend 

Ein solches Vorhaben steht und fällt allerdings mit der Eigenverpflichtung der Mitgliedstaaten. Einige EU-Staaten haben bereits erste Schritte unternommen. Die Bundesregierung erwähnte beispielsweise im Koalitionsvertrag, sie wolle zumindest im Rahmen der Finanzmarktregulierung von Gold-Plating absehen. Mitte September wurde zudem auf Initiative des österreichischen Europaministeriums eine europaweite Allianz für Entbürokratisierung gestartet.

Entscheidend ist, dass die Vorschläge nun von den jeweiligen Mitgliedstaaten gesichtet und im nationalen Gesetzestext angepasst werden. Weiterhin muss zukünftig von Gold-Plating bei der Umsetzung von EU-Rechtsakten konsequent abgesehen werden. Denn Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind, sollten sich darauf verlassen können, dass europäische Regeln möglichst einheitlich umgesetzt werden. Zusätzliche nationale Anforderungen können Wettbewerbsbedingungen verzerren und die Vorteile gemeinsamer Regeln teilweise wieder zunichtemachen. Hier anzusetzen und nationale Sonderregelungen zu reduzieren, wäre eine vergleichsweise einfache Stellschraube für mehr europäische Wettbewerbsfähigkeit.

Beispiele aus dem betrieblichen Alltag 

Wie sich Gold-Plating konkret auf Unternehmen auswirkt, zeigen Fälle aus unterschiedlichen Bereichen der betrieblichen Praxis:

Energieaudit und -management: In Deutschland müssen Unternehmen in den meisten Fällen bereits ab einem jährlichen Energieverbrauch von 2,5 Gigawattstunden (GWh) ein Energieaudit durchführen, bei dem der Energieverbrauch des Betriebes systematisch untersucht und Einsparmöglichkeiten ermittelt werden. Die EU-Vorgabe liegt dagegen bei 2,77 GWh. Noch deutlicher ist die Abweichung bei Energie- beziehungsweise Umweltmanagementsystemen: In Deutschland setzt die Pflicht für deren Einsatz bereits ab einem Verbrauch von 7,5 GWh an, die europäische Vorgabe sieht dies erst ab 23,6 GWh vor (Richtlinie (EU) 2023/1791 Energieeffizienzrichtlinie).

Dynamische Stromtarife: Seit 2025 müssen in Deutschland auch kleine Stromlieferanten dynamische Stromtarife anbieten, obwohl die europäische Vorgabe diese Verpflichtung erst für Anbieter mit 200.000 oder mehr Kunden vorsieht. Die nationale Verschärfung führt gerade bei kleineren Anbietern zu zusätzlichen IT-, Beschaffungs- und Abrechnungskosten (Richtlinie (EU) 2019/944 über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt).

Pauschalreisen: Deutschland wendet das Pauschalreiserecht auch auf Tagesreisen mit einem Wert von mehr als 500 Euro an. Damit müssen Anbieter unter anderem Informations- und Insolvenzsicherungspflichten erfüllen, obwohl die zugrundeliegende EU-Richtlinie Tagesreisen vom Anwendungsbereich ausnimmt (Richtlinie (EU) 2015/2302 Pauschalreiserichtlinie).

Auf die Belastung kommt es an 

Für die Unternehmen zählt am Ende nicht, auf welcher politischen Ebene Bürokratie entsteht. Entscheidend ist, wie viel Aufwand im betrieblichen Alltag tatsächlich auf sie zukommt. Wer Bürokratie wirksam abbauen will, muss deshalb neben den europäischen Regeln gleichermaßen auch deren nationale Umsetzung in den Blick nehmen.

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Kontakt

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Sandra Zwick

Referatsleiterin Europapolitik, EU-Finanzierungsinstrumente, EU-Außenwirtschaftsförderung