Seit dem 12. August 2026 gilt die 2025 in Kraft getretene EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR). Sie soll die Menge der Verpackungsabfälle senken und die Kreislaufwirtschaft stärken – Ziele, die die DIHK unterstützt. Jedoch belasten noch viele offene Fragen insbesondere kleine Betriebe mit grenzüberschreitender Tätigkeit.
Das Wichtigste in Kürze
- Die DIHK unterstützt die Ziele der Verordnung, hält aber Änderungen bei der Umsetzung für erforderlich.
- Zuständigkeiten für Dokumentationen und Nachweise sollten klar geregelt und Doppelmeldungen vermieden werden.
- Ein gemeinsames digitales Portal könnte Registrierungen und Berichte für grenzüberschreitend tätige Unternehmen vereinfachen.
- Technische Vorgaben sollten frühzeitig vorliegen und mit ausreichend Vorlauf verbindlich werden.
- Nationale Sonderregeln sollten begrenzt und Nachweise innerhalb der Europäischen Union gegenseitig anerkannt werden.
Hintergrund
Die PPWR soll einheitliche Vorgaben für Unternehmen in der Europäischen Union schaffen. Für viele Anforderungen stehen jedoch noch technische Vorgaben aus, etwa zu Kennzeichnungen, Recyclingfähigkeit und Konformitätsbewertungen. Zugleich ist für Unternehmen nicht immer klar, wer entlang der Lieferkette Informationen bereitstellen und Nachweise führen muss. Unterschiedliche nationale Register, Sprachen und Verfahren erschweren zusätzlich den grenzüberschreitenden Handel. Die DIHK schlägt fünf Änderungen vor, damit Umweltziele und ein funktionsfähiger Binnenmarkt besser zusammenwirken:
DIHK-Impulse
- Dokumentationspflichten vereinfachen: Die DIHK empfiehlt, Pflichten dort anzusiedeln, wo die nötigen Produkt- und Konformitätsinformationen vorliegen. Ein einheitliches Verpackungsdatenblatt, standardisierte Vorlagen und weniger Mehrfachnachweise könnten den Aufwand senken.
- Digitalen Anlaufpunkt schaffen: Ein zentrales Portal sollte Registrierungen, Nachweise und Berichte bündeln. Nach dem "Once-only"-Prinzip sollten Unternehmen Daten nur einmal bereitstellen müssen. Für geringe Mengen und gelegentliche Lieferungen in andere Mitgliedstaaten sollte die Europäische Union zudem einheitliche Bagatellgrenzen prüfen. Als Orientierung nennt die DIHK 500 Kilogramm Verpackungsmaterial je Mitgliedstaat und Jahr.
- Rechtssicherheit frühzeitig herstellen: Technische Vorgaben sollten früh veröffentlicht werden. Zwischen ihrer Veröffentlichung und der verbindlichen Anwendung sollte grundsätzlich ein Vorlauf von mindestens zwölf Monaten liegen. Rollen und Zuständigkeiten sollten EU-weit einheitlich geklärt sein; unverbindliche Hinweise allein reichen aus Sicht der DIHK dafür nicht aus.
- Bestände schützen und Übergänge ermöglichen: Rechtmäßig in Verkehr gebrachte Verpackungen und Lagerware sollten bis zum Abverkauf weiter genutzt werden können. Unternehmen sollten bestehende Bestände nicht nachträglich umrüsten oder vernichten müssen.
- Harmonisierung sichern: Die DIHK spricht sich gegen zusätzliche nationale Kennzeichnungs-, Registrierungs- und Berichtspflichten aus. Register, Gebühren und Nachweisformate sollten möglichst vereinheitlicht und Nachweise gegenseitig anerkannt werden.
Download
Details lesen Sie im DIHK-Papier vom 9. Oktober 2026
- Download
-
DIHK-Maßnahmenpapier PPWR 2026
- Informationen
-
Dateiformat: PDF (barrierefrei)
Dateigröße: 61 KB
Stand: Oktober 2026
Seitenumfang: 4 Seiten
- Relevant im Themenfeld:
- Internationaler Handel
- Schwerpunkte:
-
- Rohstoffe
- Kreislaufwirtschaft
Veröffentlicht 13.10.2026
Ansprechpartner
Christoph Petri
Referatsleiter Umwelt- und Rohstoffpolitik