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Neue EU-Verpackungsverordnung – eine Herausforderung für Unternehmen

Seit dem 12. August gilt EU-weit die Verpackungsverordnung PPWR. Sie soll Abfallmengen senken und Stoffkreisläufe stärken. Die Umsetzung dieser grundsätzlich richtigen Ziele stellt die Betriebe jedoch vor enorme Hürden. Denn die neuen Pflichten werden begleitet von vielen Unsicherheiten.

Weniger Abfall, mehr Recycling, einheitliche Regeln im europäischen Binnenmarkt: Die Ziele der neuen EU-Verpackungsverordnung klingen vielversprechend. Für Betriebe beginnt nun jedoch ein anspruchsvoller Praxistest. Zahlreiche neue Vorgaben treffen auf offene Auslegungsfragen, fehlende Konkretisierungen und kurze Umsetzungsfristen.

Neue Regeln entlang der gesamten Wertschöpfungskette

Seit dem 12. August 2026 gilt die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) in allen EU-Mitgliedstaaten. Einige Regelungen greifen bereits, andere treten nach und nach in Kraft. Sie erfasst grundsätzlich Verpackungen aller Materialien und nimmt alle Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette in die Pflicht. Je nach Rolle – ob als Erzeuger, Hersteller, Importeur oder Vertreiber – müssen Betriebe unter anderem die Konformität ihrer Verpackungen nachweisen sowie technische Unterlagen und Konformitätserklärungen bereithalten. Zudem treten in den kommenden Jahren sukzessive neue Anforderungen an Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteile, Verpackungsminimierung, Kennzeichnung und erweiterte Herstellerverantwortung in Kraft.

Was auf dem Papier nach einer europaweiten Harmonisierung aussieht, bedeutet in der betrieblichen Praxis tiefgreifende Anpassungen: Verpackungsdesigns, Materialeinsatz, Beschaffung, Produktdaten, IT-Systeme und Vertragsbeziehungen müssen überprüft und teilweise neu organisiert werden. Hinzu kommt eine neue, komplexe Rollenverteilung. So kann ein Unternehmen für unterschiedliche Verpackungen zugleich mehrere Funktionen übernehmen – und damit unterschiedliche Pflichten tragen. Wer beispielsweise Waren aus Drittstaaten bezieht, sie unter eigener Marke vertreibt und zusätzlich an Kunden versendet, muss für verschiedene Verpackungen unterschiedliche Vorgaben beachten. Das macht die Zuordnung von Verantwortlichkeiten kompliziert und erhöht den Bedarf an verlässlichen Informationen sowie einer engen Abstimmung innerhalb der Lieferkette. Zudem entstehen Haftungsrisiken, wenn Informationen nicht vollständig oder rechtzeitig vorliegen.

Praxis-Check – mangelhaft

Besonders kritisch sehen viele Betriebe die neuen Regelungen zur Benennung von Bevollmächtigten im europäischen Ausland. Künftig müssen Hersteller, die Verpackungen in einem anderen EU-Mitgliedstaat in den Verkehr bringen und dort keine Niederlassung haben, in der Regel einen Bevollmächtigten benennen. Dieser übernimmt bestimmte Verpflichtungen im Zusammenhang mit der erweiterten Herstellerverantwortung. Gerade kleinere Betriebe, die bislang unkompliziert grenzüberschreitend innerhalb des EU-Binnenmarktes agieren konnten, werden dadurch mit neuen Markteintrittshürden konfrontiert. Das kann zu steigenden Kosten und einem Rückzug aus einzelnen Absatzmärkten führen: ein Widerspruch zum Grundgedanken der PPWR, den Binnenmarkt europaweit durch einheitliche Regeln zu stärken.

Planungssicherheit kommt zu spät

Darüber hinaus müssen noch viele Details durch delegierte Rechts- und Durchführungsakte konkretisiert werden. Solange Definitionen, Berechnungsmethoden oder Nachweisformate fehlen, können Unternehmen Investitionen und Umstellungen nicht sicher planen. Das betrifft nicht allein die Verpackungsindustrie: Nahezu jeder Betrieb, der Waren verpackt, importiert oder vertreibt, muss sich mit dem neuen Regelwerk befassen.

Hinzu kommt die Gefahr eines regulatorischen Flickenteppichs. Die PPWR soll zwar den Binnenmarkt stärken, lässt bei Registrierung und erweiterter Herstellerverantwortung aber weiterhin nationale Verfahren zu. Werden also zusätzlich nationale Sonderwege beschritten, wird abermals das Ziel einheitlicher europäischer Regeln verfehlt.

Was jetzt passieren muss

Die Ziele der PPWR – weniger Verpackungsabfälle, hochwertiges Recycling und funktionierende Stoffkreisläufe – sind grundsätzlich richtig. Damit sie erreicht werden, muss die Umsetzung jedoch praxistauglich, verhältnismäßig und europaweit konsistent erfolgen. Unternehmen brauchen frühzeitig verbindliche und verständliche Vorgaben. Konkrete Rechtsakte, Leitlinien und Normen müssen rechtzeitig vor dem jeweiligen Pflichtbeginn vorliegen; bei Bedarf braucht es angemessene Übergangslösungen.

Bestehende Nachweise und digitale Infrastrukturen sollten genutzt, Doppelmeldungen vermieden und Registrierungsverfahren europaweit durch digitale One-Stop-Shop-Lösungen vereinheitlicht werden. Auch bei Kontrollen und Sanktionen ist Augenmaß erforderlich: In der Einführungsphase sollten Information und Hilfestellung Vorrang haben, sofern Unternehmen erkennbar an der Umsetzung arbeiten. 

Weitere Informationen und Praxishilfen zur Umsetzung der PPWR bietet die DIHK-Veranstaltung PPWR im Praxis-Check am 13. Oktober 2026, bei der die praktischen Auswirkungen der Verordnung sowie aktuelle Fragen aus der Unternehmenspraxis thematisiert werden.

Relevant im Themenfeld:
Schwerpunkte:
  • Rohstoffe
  • Kreislaufwirtschaft

Autor

Petri, Christoph_quer

Christoph Petri

Referatsleiter Umwelt- und Rohstoffpolitik