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Onlinehandel: Gleiche Bedingungen für alle Marktteilnehmer

Warensendungen aus Drittstaaten in die EU sind häufig nicht rechtskonform; oft werden auch Abgaben nicht entrichtet. Aus Sicht der Wirtschaft wäre die Durchsetzung bestehenden Rechts bereits ein großer Fortschritt. Welche Ansatzpunkte für mehr Fairness sorgen könnten.

Fast sechs Milliarden Kleinsendungen mit einem Warenwert von weniger als 150 Euro gelangten im vergangenen Jahr aus Drittstaaten in den europäischen Binnenmarkt. Stichproben zeigten, dass viele dieser Waren die Anforderungen an Produktsicherheit, Kennzeichnung und Verbraucherinformation nicht erfüllten. Auch die Einfuhrumsatzsteuer und Umweltabgaben wurden häufig nicht ordnungsgemäß entrichtet. Gleichzeitig wurden beim Zoll von einer Million abgefertigten Sendungen lediglich 65 physisch auf die Einhaltung der Produktvorschriften kontrolliert.

Ohne Regeldurchsetzung kein fairer Wettbewerb

Für Händler und Hersteller in Deutschland sowie anderen EU-Staaten ist das ein großes Problem. Sie müssen umfangreiche Vorgaben erfüllen und tragen die damit verbundenen Kosten. Werden bei Anbietern aus Drittstaaten dieselben Anforderungen nicht wirksam durchgesetzt, entstehen ungleiche Wettbewerbsbedingungen. Reformen der europäischen Zoll- und Kontrollstrukturen sind zum Teil bereits angestoßen, werden aber vielfach erst mittelfristig Wirkung entfalten. Kurzfristig kommt es deshalb darauf an, das bestehende Recht konsequenter anzuwenden. Zusätzliche Vorgaben für rechtstreue Unternehmen im Binnenmarkt würden dagegen neue Bürokratie verursachen, ohne die Probleme bei der Durchsetzung des geltenden Rechts zu lösen.

Schwerpunkte setzen und Koordination klar festlegen

Aus Sicht der Wirtschaft müssen Marktüberwachung und Zoll ihre begrenzten Ressourcen dort einsetzen, wo die größten Risiken für Produktsicherheit, Verbraucherschutz und fairen Wettbewerb liegen. Dafür sollten die Bundesländer spezialisierte Einheiten schaffen, ihre Aktivitäten verbindlicher koordinieren und Zuständigkeiten etwa nach Plattformen, Unternehmen oder Warengruppen bündeln. Der Zoll braucht zudem eine angemessene technische und personelle Ausstattung, um vorhandene Daten besser auszuwerten und bei Auffälligkeiten gezielt Schwerpunktkontrollen durchführen zu können. Außerdem kann eine leistungsfähige digitale Infrastruktur dabei helfen, Auffälligkeiten in Warenströmen frühzeitig zu erkennen und Kontrollen risikobasiert auszurichten.

Digitale Instrumente konsequent einsetzen

Eine moderne Marktüberwachung muss mit der Größenordnung des Onlinehandels Schritt halten. Automatisierte Verfahren wie Webcrawler können große Mengen von Angeboten auf fehlende Kennzeichnungen, Sicherheitsinformationen oder Angaben zu verantwortlichen Wirtschaftsakteuren überprüfen. Da die private Rechtsdurchsetzung gegenüber Anbietern aus Drittstaaten praktisch kaum umsetzbar ist, sollte eine leicht zugängliche digitale Meldestelle Hinweise von Betrieben aufnehmen, priorisieren und zur schnellen Prüfung an die zuständigen Behörden weiterleiten.

Fokus auf Fulfillment-Center

Ein weiterer Ansatzpunkt sind Fulfillment-Center in der EU. Diese werden zunehmend auch von Anbietern aus Drittstaaten genutzt. Wie im stationären Handel können die Behörden dort Produkte gezielt entnehmen und prüfen. Testkäufe können ebenfalls helfen, Verstöße aufzudecken und unsichere Produkte aus dem Verkehr zu ziehen. Dieses Instrument sollte gestärkt werden. Zudem müssen leicht überprüfbare Registrierungs-, Kennzeichnungs- und Umweltpflichten stärker kontrolliert werden. Auf europäischer Ebene sollten bestehende Instrumente wie das Safety Gate und der Digital Services Act wirksam und verhältnismäßig genutzt werden.

Wirksamer Vollzug nötig

Die Regeln gelten für alle Anbieter – unabhängig davon, ob sie ihren Sitz innerhalb oder außerhalb der EU haben. Behörden sollten Verstöße deshalb schneller erkennen und konsequenter verfolgen. Dafür brauchen Zoll und Marktüberwachung ausreichend Personal, moderne Technik und klar geregelte Zuständigkeiten. So lassen sich Verbraucher besser schützen und faire Wettbewerbsbedingungen sichern, ohne Unternehmen in Europa mit neuen Pflichten zu belasten.

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Autor

Regele, Ulrike_quad

Dr. Ulrike Regele

Referatsleiterin Handel

Porträtfoto von Julian Kulaga

Julian Kulaga

Referatsleiter Verbraucherrecht, Recht des Geistigen Eigentums