Rote Richterroben hängen an einer Garderobenstange, Barette liegen auf dem Tisch

Verschonungsregelung bei der Erbschaftsteuer vor dem Bundesverfassungsgericht

Unter welchen Bedingungen können familiengeführte Unternehmen künftig an die nächste Generation übergeben werden können? Dies wurde Mitte Oktober in Karlsruhe verhandelt. Das Urteil wird erheblichen Einfluss auf den mittelständisch geprägten Wirtschaftsstandort Deutschland haben.

Viele Töchter und Söhne von Firmeninhabern zögern derzeit wegen der unklaren steuerlichen Konsequenzen, den elterlichen Betrieb zu übernehmen. Denn die aktuell geltende, bereits im Jahr 2016 verschärfte Verschonungsregelung, die produktiv gebundenes Betriebsvermögen beim Generationenübergang unter bestimmten Umständen vor einer Besteuerung schützt, steht nach einer Verfassungsbeschwerde erneut zur Disposition. 

Mündliche Verhandlung am 13. Oktober 2026

Die Beschwerde eines Privatmannes, der sich bei der Erbschaftsbesteuerung gegenüber Firmenerben benachteiligt sieht, wurde am 13. Oktober 2026 vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt. Im Mittelpunkt standen die Bewertung von Unternehmensvermögen und die verfassungsrechtliche Beurteilung der steuerlichen Behandlung.

Die DIHK wurde als sachverständige Dritte zur mündlichen Verhandlung eingeladen. Rainer Kambeck, DIHK-Bereichsleiter Wirtschafts- und Finanzpolitik, Mittelstand, Christian Lebrecht, DIHK-Referatsleiter Arbeitnehmerbesteuerung, Reisekosten, Erbschaft- und Schenkungsteuer, und Ralf Herbener, Vorsitzender des DIHK-Finanz- und Steuerausschusses, waren vor Ort und brachten die Argumente der IHK-Organisation unmittelbar in das Verfahren ein. 

Dabei machte die DIHK deutlich, dass es gute Gründe für eine besondere Behandlung von Betriebsvermögen gibt. Dieses ist häufig langfristig im Unternehmen gebunden und steht nicht ohne Weiteres für Steuerzahlungen zur Verfügung. Eine zusätzliche Belastung kann die Liquidität und Investitionsfähigkeit des Betriebs beeinträchtigen. Unternehmen müssen zudem als Gegenleistung Vorgaben zur Fortführung des Betriebs, zu Behaltensfristen und zur Sicherung von Arbeitsplätzen erfüllen. Die DIHK hält die geltenden Regelungen daher für einen ausgewogenen Ausgleich zwischen dem Steuerinteresse des Staates und dem Ziel, Unternehmen, Arbeitsplätze und Investitionen in Deutschland zu erhalten.

Die wichtigsten Anliegen der Wirtschaft

  • Bewertung und Entlastung zusammendenken: Betriebsvermögen sollte zunächst realitätsgerecht bewertet werden. Eine anschließende Verschonung sollte berücksichtigen, dass produktiv gebundene Unternehmenswerte nicht ohne Weiteres als liquide Mittel verfügbar sind.
  • Fortführung ermöglichen: Voraussetzungen für die Verschonung sollten auf den Erhalt des Unternehmens und der Beschäftigung zielen. Lohnsummen- und Behaltensvorgaben sollten notwendige Umstrukturierungen und Anpassungen in Krisen nicht unverhältnismäßig erschweren.
  • Regeln klarer und planbarer gestalten: Mit Blick auf Verwaltungsvermögen, Schulden, junge Finanzmittel und die Investitionsklausel plädiert die DIHK für verständliche und praktikable Vorgaben.
  • Stundung nur ergänzend nutzen: Eine spätere Zahlung kann Härten abmildern, ersetzt nach Auffassung der DIHK aber keine gezielte Verschonung. Auch bei einer Stundung müssen Unternehmen oder Erwerber die Steuer aus künftigen Erträgen oder anderen Mitteln finanzieren.
  • Datenbasis verbessern: Die DIHK regt eine datenschutzkonforme, anonymisierte Verknüpfung von Steuer- und Unternehmensdaten für die Forschung an. So ließen sich mögliche Zusammenhänge mit Liquidität, Investitionen, Beschäftigung und Unternehmensfortführung besser untersuchen. Für Fälle, in denen ein Verkauf zur Finanzierung der Steuer erforderlich wird, sollte zudem eine gezieltere Entlastung von der Einkommensteuer geprüft werden.

Download 

Ihre Position hat die IHK-Organisation in einem einstimmig beschlossenen Positionspapier von März 2026 (PDF, 462 KB) und in weiteren Formaten erläutert. Anlässlich der Anhörung formulierte die DIHK darüber hinaus eine Stellungnahme für das Bundesverfassungsgericht:

Download
DIHK-Stellungnahme Erbschaftsteuer für das Bundesverfassungsgericht
DIHK-Stellungnahme vom 9. Oktober zur Verfassungsbeschwerde 1BvR 804/22 1
Informationen
Dateiformat: PDF (barrierefrei)
Dateigröße: 232 KB
Stand: Oktober 2026
Seitenumfang: 18 Seiten

Relevant im Themenfeld:
Schwerpunkte:
  • Steuern
  • Nachfolge

Ansprechpartner

Porträt Dr. Rainer Kambeck, Bereichsleiter Wirtschafts- und Finanzpolitik | Mittelstand

Dr. Rainer Kambeck

Bereichsleiter Wirtschafts- und Finanzpolitik, Mittelstand

Lebrecht, Chrisitian_quad

Christian Lebrecht

Referatsleiter Arbeitnehmerbesteuerung, Reisekosten, Erbschaft- und Schenkungsteuer