Vollzugsdefizite im Onlinehandel beheben

DIHK und HDE schlagen zehn Maßnahmen für fairere Wettbewerbsbedingungen zwischen Anbietern aus der EU und Unternehmen aus Drittstaaten vor

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) und der Handelsverband Deutschland (HDE) haben ein gemeinsames 10-Punkte-Programm für eine wirksamere Kontrolle beim grenzüberschreitenden Onlinehandel vorgelegt.

Ziel des Maßnahmenkatalogs ist, das bestehende Recht konsequenter durchzusetzen und so faire Wettbewerbsbedingungen zwischen europäischen Anbietern und Unternehmen aus Drittstaaten zu schaffen. „Wer ein Level Playing Field im globalen Onlinehandel herstellen will, muss sicherstellen, dass geltendes Recht nicht nur besteht, sondern auch durchgesetzt wird“, so die Kernbotschaft des Papiers.

DIHK-Bereichsleiter Dirk Binding: „Wir brauchen im Onlinehandel endlich nicht nur auf dem Papier gleiche Spielregeln für alle. Europäische Unternehmen erfüllen bei Produktion und Handel hohe Anforderungen bei Produktsicherheit, Umwelt- und Verbraucherschutz und entrichten ihre Steuern. Verstöße müssen schnell verfolgt und wirksam sanktioniert werden. Europäische Regeln müssen für alle gelten – unabhängig davon, wo ein Anbieter seinen Sitz hat. Solange bestehende Gesetze nicht für alle gleichermaßen durchgesetzt werden, gibt es keinen fairen Wettbewerb.“

DIHK und HDE schlagen zehn kurzfristig umsetzbare Maßnahmen vor, um bestehendes Recht konsequenter durchzusetzen, ohne für die Unternehmen neue bürokratische Pflichten zu schaffen.

Ein zentraler Vorschlag des Programms ist die Weiterentwicklung der Überwachungsstrukturen hin zu einer risikobasierten und stärker koordinierten Marktüberwachung. Die Bundesländer sollten hierzu beispielsweise spezialisierte Taskforces schaffen und ihre Zuständigkeiten aufteilen. Zugleich müsse der Zoll personell und technisch gestärkt werden. Weiterhin soll eine zentrale, leicht zugängliche digitale Meldestelle es Unternehmen ermöglichen, Hinweise auf Verstöße unkompliziert einzureichen und automatisch an die zuständigen Behörden weiterzuleiten.

DIHK und HDE sprechen sich außerdem für systematische Kontrollen in Fulfillment-Centern und den verstärkten Einsatz von Testkäufen aus. Ebenso sollten das europäische Safety-Gate-System verbessert und die Instrumente des Digital Services Act stärker eingesetzt werden.

Der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp: „Unternehmen im europäischen Binnenmarkt müssen umfangreiche Vorgaben erfüllen und werden bei Verstößen zur Verantwortung gezogen. Anbieter aus Drittstaaten sind trotz vergleichbarer Verstöße kaum erreichbar. Dadurch entsteht eine erhebliche Wettbewerbsverzerrung zulasten von Händlern und Herstellern in der EU. Die Behörden sind gefordert, den heute schon bestehenden Handlungsrahmen auch auszunutzen – mit allen Instrumenten, die sie heute schon in den Händen halten. Die Situation ist ernst.“

„Ziel sollte sein, die Durchsetzung innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens kurzfristig spürbar zu stärken, ohne die Unternehmen im Binnenmarkt mit zusätzlichen bürokratischen Pflichten zu belasten“, so die Verbände.

Download

Das Impulspapier mit Details ist hier abrufbar:

Publikation
"Durchsetzung stärken, Vollzugsdefizite im Onlinehandel beheben"
Gemeinsames Impulspapier von DIHK und HDE
Zusammenfassung
Der Onlinehandel aus Drittstaaten stellt die bestehenden der EU Kontrollstrukturen vor grundlegende Herausforderungen. Was aus Sicht der Wirtschaft zu tun ist, um die Situation zu entschärfen, skizzieren DIHK und HDE in einem Impulspapier.
Informationen
Dateiformat: PDF (barrierefrei)
Dateigröße: 388 KB
Stand: Oktober 2026
Seitenumfang: 5 Seiten

Relevant im Themenfeld:
Schwerpunkte:
  • Zoll
  • Handel

Pressekontakt

Blum, Petra_test

Petra Blum

Pressesprecherin