EEG-Novelle: Weg in den Markt für erneuerbare Energien muss klarer werden

Die Bundesregierung plant eine umfassende Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Aus Sicht der Wirtschaft zeigt der Entwurf zwar in die richtige Richtung, bleibt aber in entscheidenden Punkten hinter dem Nötigen zurück. Die DIHK hat dazu Stellung bezogen.

Erneuerbare Energien sind längst wettbewerbsfähig – und doch soll das EEG mit seiner Förderlogik fortgeschrieben werden. Die DIHK sieht darin den falschen Weg: Sie plädiert für einen klaren, geplanten Ausstieg aus der staatlichen Betriebskostenförderung und hin zu marktorientierten Instrumenten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Erneuerbare Energien sind marktreif: Eine dauerhafte staatliche Betriebskostenförderung, wie sie die EEG-Novelle vorsieht, ist nach überwiegender Meinung der Wirtschaft nicht mehr notwendig. Wenn überhaupt gefördert werden soll, dann gezielt als in Investitionen.
  • Differenzkontrakte bremsen den Markt: Die geplanten CfDs schwächen Preissignale, hemmen Investitionen in Speicher und Flexibilität und treiben langfristig die Systemkosten.
  • Ausbauziele müssen an die Nachfrage gekoppelt werden: Starre Zielmarken ohne Bezug zum realen Stromverbrauch erzeugen teure Überkapazitäten zulasten der Wirtschaft.
  • Höchstwerte bei Ausschreibungen sind zu hoch: Bei Wind an Land und Solarenergie liegen die aktuellen Förderhöchstwerte deutlich über marktüblichen PPA-Preisen – das verhindert einen fairen Wettbewerb.
  • Eigenversorgung stärken: Nulleinspeisungsanlagen, die ausschließlich dem Eigenverbrauch dienen, sollten von bürokratischen Anforderungen freigestellt werden.

Hintergrund

Das EEG prägt seit über 25 Jahren die deutsche Energiewende. Es hat den Markthochlauf erneuerbarer Energien maßgeblich ermöglicht und Investitionssicherheit geschaffen – mit dem Ergebnis, dass Wind- und Solarenergie heute in weiten Teilen ohne Subventionen wettbewerbsfähig sind. 

Entsprechend gut funktionieren Power Purchase Agreements (PPAs), also direkte Lieferverträge zwischen Erzeugern und Abnehmern. Dabei werden auch deutlich günstigere Preise erreicht als im geförderten Segment. Dennoch sieht der aktuelle Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums die Einführung von sogenannten Differenzkontrakten (Contracts for Difference, CfDs) vor – einem Instrument, das Erzeugern einen garantierten Referenzpreis sichert und damit Marktpreissignale abschwächt. 

Gleichzeitig steigen die Systemkosten durch den Netzausbau massiv. Eine im Auftrag der DIHK erstellte Studie von Frontier Economics prognostiziert für Industrie und Gewerbe einen Anstieg der Netzentgelte um durchschnittlich 60 bis 70 Prozent bis zum Jahr 2045, für Unternehmen an der Höchstspannung sogar bis zu 130 Prozent.

Hinzu kommt: Die im EEG verankerte Stromnachfrage von 750 Terawattstunden, auf deren Grundlage die Ausbauziele definiert werden, dürfte nach aktuellem Stand deutlich unterschritten werden – die tatsächliche Nachfrage sinkt seit Jahren. Der Gesetzentwurf enthält keine klare Perspektive für ein Ende der Förderlogik.

Die DIHK mahnt in ihrer Stellungnahme zum "Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor" deshalb folgende Punkte an: 

Forderungen der DIHK

Investitionsförderung statt Betriebsförderung

Wenn politisch eine Förderung als notwendig erachtet wird, sollte diese als Investitionszuschuss oder über Risikoabsicherungsmodelle für PPAs ausgestaltet werden – nicht als dauerhafte Marktprämie.

Klarer Förderausstiegspfad bis 2045

Förderlaufzeiten für Neuanlagen sollten so gestaltet werden, dass nach 2045 keine neuen Förderansprüche entstehen. Eine gleitende Absenkung der Förderjahre – etwa 14 Jahre für Anlagen ab 2030 – stärkt Kosteneffizienz und Planbarkeit.

Ausbauziele dynamisch an die Stromnachfrage koppeln

Eine jährliche Anpassung der Ausbauziele an den tatsächlichen Verbrauch vermeidet kostspielige Überkapazitäten und sichert die Versorgungssicherheit.

Höchstwerte für Ausschreibungen deutlich senken

Bei Wind an Land von 7,1 auf 5,5 Cent pro Kilowattstunde, bei Solarenergie des ersten Segments von 5,9 auf unter 4 Cent, beim zweiten Segment um mindestens 25 Prozent auf 7,5 Cent – jeweils mit jährlicher Degression.

Wettbewerbsfähigkeit als EEG-Ziel verankern 

Das Gesetz sollte explizit die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft und die Erleichterung betrieblicher Klimaneutralität als Ziele nennen.

Nulleinspeisungsanlagen gesetzlich definieren und entlasten

Anlagen, die ausschließlich zur Eigenversorgung genutzt werden und nicht ins öffentliche Netz einspeisen, sollten von Netzanschlussverfahren, Meldepflichten und Redispatch-Regelungen befreit werden.

Schwellenwerte vereinheitlichen

Unterschiedliche Grenzwerte in EEG, Steuerrecht und Regulierungsvorgaben – etwa 25 Kilowattpeak im EEG gegenüber 30 Kilowattpeak bei der Bundesnetzagentur und im Steuerrecht – sollten harmonisiert werden.

Bestandsschutz wahren

Neue Pflichten aus dem Gesetzentwurf dürfen nicht auf Bestandsanlagen ausgeweitet werden, wenn diese ihren Direktvermarktungsvertrag ändern oder erneuern.

Bürokratieabbau konsequent umsetzen 

Das Once-Only-Prinzip sollte bei allen Meldepflichten gelten – Daten, die bei einer Behörde bereits digital vorliegen, dürfen nicht erneut von Unternehmen übermittelt werden müssen.

Download

Die DIHK-Stellungnahme vom 31. Juli 2026 zum Referentenentwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor können Sie hier abrufen:

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DIHK-Stellungnahme EEG-Novelle
Informationen
Dateiformat: PDF (barrierefrei)
Dateigröße: 277 KB
Stand: August 2026
Seitenumfang: 16 Seiten