Der Referentenentwurf zum Netzanschlusspaket zielt darauf ab, den Ausbau erneuerbarer Energien (EE) künftig stärker an den tatsächlichen Netzkapazitäten auszurichten und Netzanschlussverfahren zu modernisieren. Die DIHK unterstützt das Vorhaben grundsätzlich, fordert aber verlässliche und bundeseinheitliche Rahmenbedingungen für die Betriebe.
Das Wichtigste in Kürze
- Um den Anstieg der Netzentgelte zu begrenzen, sollen dem Gesetzentwurf zufolge erneuerbare Energien künftig dort ausgebaut werden, wo Netzkapazitäten vorhanden sind. Das reduziert die Kosten des Netzausbaubedarfs.
- Die Ausweisung von kapazitätslimitierten Netzgebieten und die Begrenzung der Wirkleistungseinspeisung sind aus Sicht der Wirtschaft grundsätzlich richtig, weil dadurch unnötige Entschädigungszahlungen entfallen und der Redispatch-Bedarf gesenkt wird.
- Priorisierungskriterien für Netzanschlüsse sind im Entwurf nur als optionale Kann-Vorgaben ausgestaltet, die DIHK plädiert dagegen für verbindliche und bundeseinheitliche Kriterien für Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber.
- Die geplante Kappung bereits vertraglich vereinbarter Netzanschlussleistung nach dreijähriger Nichtnutzung gefährdet die betriebliche Planungssicherheit und Investitionsbereitschaft.
- Digitale Antragsverfahren, Rückmeldefristen und transparente Kapazitätskarten sind ein erster Schritt, doch müssen verbindliche Entscheidungsfristen festgelegt werden, nicht nur Rückmeldefristen.
Hintergrund
Bislang werden neue Stromerzeugungsanlagen häufig ohne Berücksichtigung der vorhandenen Netzkapazitäten gebaut. Wo die bestehende Infrastruktur nicht in wirtschaftliche Überlegungen einbezogen werden, steigen jedoch die Systemkosten: Der Aufwand für das Abregeln beziehungsweise Hochfahren von Einspeiseleistung, um das Stromnetz zu stabilisieren, wenn an einer Stelle Überlastung droht (Redispatch), aber auch das Vorhalten zusätzlicher Reservekapazitäten und ein überdimensionierter Netzausbau schlagen sich letztlich direkt in den Netzentgelten nieder: Diese werden nach Prognosen der Bundesnetzagentur von derzeit 37 auf 79 Milliarden Euro im Jahr 2045 zulegen. In den Unternehmen würde dies einen Anstieg der Netzentgelte um 60 bis 130 Prozent bedeuten.
Das Netzanschlusspaket soll das Problem entschärfen: Es sieht unter anderem die Ausweisung kapazitätslimitierter Netzgebiete, Priorisierungsverfahren für Netzanschlüsse, die Digitalisierung von Antragsverfahren sowie ein Reservierungssystem für Netzkapazitäten vor. Vielerorts sind Anschlusskapazitäten bereits bis in die 2030er-Jahre ausgeschöpft – Betriebe müssen Elektrifizierungsprojekte verschieben oder ganz aufgeben.
Wie das Bundeswirtschaftsministerium sieht auch die DIHK im derzeitigen Strommarkt- und EE-Förderdesign keine systematischen Anreize, Anlagenprojekte dort zu realisieren, wo der über erneuerbare Quellen erzeugte Strom bestmöglich abgenommen und nutzbar gemacht werden kann. Dem Referentenentwurf attestiert die Wirtschaft jedoch Nachbesserungsbedarf. Insbesondere dürften Priorisierungskriterien für Netzanschlüsse nicht als freiwillige Kann-Regeln ausgestaltet sein, und dem Gesetz dürfe jetzt nicht die notwendige Steuerungswirkung entfallen.
Die DIHK-Forderungen im Überblick
- Erneuerbare Energien sollten gezielt dort ausgebaut werden, wo Netzkapazitäten vorhanden sind; in Regionen ohne ausreichende Kapazitäten sollte staatliche Förderung für neue Erzeugungskapazitäten künftig ganz entfallen.
- Verbindliche Priorisierungskriterien für Netzanschlüsse sollten bundeseinheitlich gelten, Pflichtkriterien sollten Ortsgebundenheit, nachweislichen Flächenbesitz sowie Finanzierungsnachweise sein.
- Für Verteilnetzbetreiber sollten eigenständige, verbindliche und bundeseinheitliche Kriterien gelten – mit klar umrissenen Spielräumen für regionale Besonderheiten.
- Eine Priorisierung einzelner Branchen oder Erzeugungsarten bei der Vergabe von Netzanschlusskapazitäten aus politischen Gründen sollte im Gesetz ausdrücklich ausgeschlossen werden.
- Die geplante Freigabe vertraglich vereinbarter Netzanschlusskapazitäten nach dreijähriger Nichtnutzung sollte aus dem Gesetzentwurf gestrichen werden.
- Im Energiewirtschaftsgesetz sollten verbindliche Entscheidungsfristen für Netzanschlussbegehren verankert werden – mit Konsequenzen für die Anreizregulierung bei Fristverletzung, etwa durch ein Bonus-Malus-System.
- Reservierungsgebühren sollten bundeseinheitlich eingeführt werden, aber so bemessen sein, dass ernstgemeinte Projekte nicht gefährdet und betriebliche Elektrifizierungsstrategien nicht zusätzlich belastet werden.
- Verfügbare Netzanschlusskapazitäten sollten auf einer zentralen, bundeseinheitlichen Karte veröffentlicht werden – nicht dezentral und kleinteilig auf Verteilnetzebene.
- Baukostenzuschüsse (BKZ) für alle Netznutzer sind richtig. Regional differenzierte und dynamische Netzentgelte sollten als zentrales Steuerungsinstrument im AgNes-Prozess der Bundesnetzagentur stärker in den Vordergrund gerückt werden und die Lenkungswirkung des BKZ verstärken und ergänzen.
Download
Die DIHK-Stellungnahme Stand 27. Juli 2026 zum Referentenentwurf bezüglich des Netzanschlusspakets mit Blick auf den "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens" können Sie hier abrufen:
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DIHK-Stellungnahme zum Netzanschlusspaket
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Dateiformat: PDF (barrierefrei)
Dateigröße: 198 KB
Stand: August 2026
Seitenumfang: 8 Seiten
- Relevant im Themenfeld:
- Energie
- Schwerpunkte:
-
- Infrastruktur
Veröffentlicht 27.07.2026
Aktualisiert 07.08.2026