Strommasten mit leuchtenden Kabeln

Warum die Stromsteuer sinken muss

Die hohen Stromkosten belasten die Unternehmen schon heute massiv. Gleichzeitig soll die Rolle von Strom auf dem Weg zur Klimaneutralität noch deutlich wachsen. Eine Senkung der Stromsteuer wäre daher nicht nur für die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe wichtig, sondern auch für den Klimaschutz.

Ob beim Heizen, im Verkehr oder in der Industrie: Strom soll in nahezu allen Bereichen der Wirtschaft fossile Energieträger wie Erdgas und Öl verdrängen und somit den CO2-Ausstoß senken. Zugleich wächst der Strombedarf durch Digitalisierung und KI-Anwendungen. Bezahlbarer Strom wird damit immer mehr zu einem entscheidenden Wettbewerbs- und Standortfaktor.

Doch aktuell ist Strom in Deutschland so teuer wie in kaum einem anderen Land in Europa. Das macht Strom für die Unternehmen wenig attraktiv und bremst Investitionen in neue Technologien und Geschäftsfelder am Standort Deutschland aus. Das liegt nicht nur an den zuletzt durch die Kriege in der Ukraine und im Iran gestiegenen Marktpreisen. Grund dafür sind vor allem die hohen Nebenkosten: Netzentgelte und staatliche festgelegte Steuern und Umlagen machen für Gewerbekunden und Haushalte mehr als die Hälfte des Strompreises aus. 

Grafik zur Strompreiszusammensetzung 2026

Einen erheblichen Anteil an diesen Kosten haben die Netzentgelte. Zuletzt wurden sie vom Staat mit rund 6,5 Milliarden Euro bezuschusst. Die Anfang September 2026 bekannt gewordene Kürzung dieses Zuschusses um 15 Prozent konterkariert jedoch die Bemühungen um dauerhaft niedrigere Strompreise erheblich, kritisierte  DIHK-Bereichsleiter Sebastian Bolay.  

Stromsteuer auf EU-Minimum senken

Umso wichtiger ist, dass Bundeskanzler Friedrich Merz nun angekündigt hat, die Stromsteuer für alle auf das europäische Minimum zu senken. Dies hatte die Bundesregierung bereits im Koalitionsvertrag versprochen, doch bislang nur in Teilen eingelöst: Um Industrieunternehmen zu entlasten, verringerte sie die Stromsteuer für das produzierende Gewerbe im vergangenen Jahr auf den von der EU vorgegebenen Mindestbetrag. 

Doch nicht nur die Industrie leidet unter hohen Strompreisen, sondern die gesamte Breite der Wirtschaft. "Auch Handelsunternehmen, Hotels, Rechenzentren, Wäschereien, Kühlhäuser, Autohäuser oder andere Dienstleistungsbetriebe sind auf eine bezahlbare Stromversorgung angewiesen. Eine Entlastung sollte nicht auf einzelne Branchen beschränkt bleiben, sondern muss möglichst allen Unternehmen zugutekommen", fordert DIHK-Präsident Peter Adrian.

Für Haushalte und das nicht-produzierende Gewerbe beträgt die Stromsteuer bislang 2,05 Cent je Kilowattstunde. Der europäische Mindestwert liegt bei 0,05 Cent je Kilowattstunde für Betriebe. Nach Modellberechnungen der DIHK (siehe unten) würde ein Hotel im Schnitt um rund 10.000 Euro pro Jahr entlastet, ein Einkaufszentrum um 200.000 Euro und ein großes Rechenzentrum um rund eine Million Euro.

Klimaschutz und Resilienz stärken

Eine niedrigere Stromsteuer würde die Betriebe jedoch nicht nur finanziell entlasten, sondern auch Investitionen und Klimaschutz am Standort Deutschland voranbringen. Günstigere Strompreise machen den Einsatz von Strom attraktiver und tragen dazu bei, den Wechsel von Öl und Gas hin zu klimafreundlichen strombasierten Anwendungen zu beschleunigen. So können finanzielle Anreize ohne bürokratische Förderprogramme und aufwendige Antragsverfahren für die Breite sichergestellt werden.  

Darüber hinaus gilt: Wenn der Einsatz von Elektrofahrzeugen, Wärmepumpen und anderen strombasierten Technologien wirtschaftlicher wird, kann sich auch die Abhängigkeit der Unternehmen von Öl- und Gas-Importen sowie den Entwicklungen an internationalen Rohstoffmärkten verringern. 

"Die angekündigte Senkung der Stromsteuer ist überfällig und richtig. Sie entlastet die Wirtschaft und stärkt die Nachfrage nach erneuerbarem Strom", erklärt Adrian. "Angesichts des Krieges im Nahen Osten und insgesamt steigender Energiekosten ist jede Entlastung für die Unternehmen wichtig. Entscheidend ist jetzt, dass den Worten schnell Taten folgen."

Drei Fallbeispiele

In den nachfolgenden Beispielen hat die DIHK berechnet, wie hoch die Stromsteuer unter dem derzeitigen Entlastungsregime nach § 9b StromStG für die Unternehmen ausfällt. Verglichen werden jeweils nicht begünstigte und begünstigte (Industrie-) Betriebe. (Für Letztere berechnet sich die Stromsteuer nach dem Mindestsatz von 0,05 Cent/Kilowattstunde, plus eines Selbstbehalts von 250 Euro.)

Angesetzt wurde ein Beschaffungspreis (EEX Future Peak zum 1. Juli 2024 für das Jahr 2025) von 10,078 Cent/Kilowattstunde, plus einer fiktiven Marge von 5 Prozent für Lieferanten in den Fällen Niederspannung und Mittelspannung sowie von 3 Prozent im Fall Hochspannung. 

Die Summe versteht sich ohne Netzentgelte und weitere Abgaben, Umlagen und dergleichen.

 

Beschaffung (Euro)

Stromsteuer (Euro)

Summe (Euro)


Niederspannung – jährlicher Stromverbrauch 500 Megawattstunden
Hotel

52.910 

10.250 

63.160 

Industrie: Gemüseverarbeitung

52.910 

500 

53.410 


Mittelspannung – jährlicher Stromverbrauch 10 Gigawattstunden
Freizeitpark

1.058.190 

205.000 

1.263.190 

Industrie: Maschinenbau

1.058.190 

5.250 

1.063.440 


Hochspannung – jährlicher Stromverbrauch 50 Gigawattstunden 

Rechenzentrum

5.190.170 

1.025.000 

6.215.170 

Industrie: Papierfabrik

5.190.170 

25.250 

5.215.420 

Ansprechpartner

Porträtfoto Niclas Wenz

Dr. Niclas Wenz

Referatsleiter für Strommarkt, erneuerbare Energie und nationalen Klimaschutz