Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) plädiert dafür, die bestehenden Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen in der Erbschaftsteuer beizubehalten und praxisgerecht weiterzuentwickeln. Gerade für familiengeführte kleine und mittlere Unternehmen sind verlässliche Rahmenbedingungen bei der Unternehmensnachfolge entscheidend, um Investitionen, Beschäftigung und Wertschöpfung in Deutschland zu sichern.
"Es geht nicht um Luxusgüter"
"Die überwältigende Mehrheit der Unternehmen in Deutschland ist familiengeführt. Für sie geht es bei der Unternehmensnachfolge nicht um privates Vermögen, sondern um die Fortführung wirtschaftlich tragfähiger Betriebe", sagt DIHK-Hauptgeschäftsführerin Helena Melnikov. "Ohne Verschonungsregeln kann erheblicher Liquiditäts- und Finanzierungsdruck entstehen, der die Investitions- und Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen und damit auch Arbeitsplätze sowie regionale Wertschöpfung gefährden kann. Auch angesichts der erheblichen Belastungen, die sich aus Unternehmenswert, Steuersatz und fehlender Liquidität ergeben können, muss die Verschonung von Betriebsvermögen ein zentraler Bestandteil des Erbschaftsteuerrechts bleiben. Es geht nicht um Luxusgüter, sondern um Werksgelände, Fabrikhallen, Maschinen oder Lastwagen, mit denen Menschen den Wohlstand unseres Landes erwirtschaften."
Nach Auffassung der DIHK hat sich das geltende Konzept bewährt. Es knüpft die steuerliche Begünstigung von Betriebsvermögen an klare Voraussetzungen wie die Weiterführung des Unternehmens und die Sicherung von Beschäftigung. Zugleich sieht die DIHK Handlungsbedarf bei der praktischen Anwendung des Erbschaftsteuerrechts. Insbesondere die Unternehmensbewertung, die Regelungen zum Verwaltungsvermögen sowie verschiedene Nachweis- und Dokumentationspflichten sind vielfach unnötig komplex und führen zu erheblichen Rechtsunsicherheiten.
"Unternehmerinnen und Unternehmer brauchen Planungssicherheit, wenn sie ihren Betrieb an die nächste Generation übergeben", sagt Melnikov. "Statt zusätzlicher Belastungen brauchen wir einfachere, nachvollziehbare und rechtssichere Regelungen, die den Besonderheiten familiengeführter Unternehmen gerecht werden." Die DIHK spricht sich deshalb für praxisnähere Unternehmensbewertungen, einfachere Regelungen zum Verwaltungsvermögen sowie flexiblere Behaltens- und Lohnsummenfristen aus. Zudem dürfen Investitionen und notwendige Liquiditätszuführungen im Zuge der Unternehmensnachfolge steuerlich nicht erschwert werden.
Vermögen meist langfristig im Unternehmen gebunden
Mit Blick auf aktuelle Reformvorschläge warnt die DIHK vor einer höheren Belastung von Betriebsvermögen. "Eine höhere Belastung würde den Finanzierungsdruck bei Unternehmensnachfolgen erhöhen und Investitionen, Beschäftigung und im Einzelfall sogar die Fortführung von Unternehmen erschweren. Gerade im Mittelstand ist ein erheblicher Teil des Vermögens langfristig im Unternehmen gebunden", so Melnikov.
Eine bloße Stundung wäre kein gleichwertiger Ersatz für die Verschonung, weil sie die Steuerlast lediglich über einen längeren Zeitraum verteilt. Sie beseitigt nicht den Finanzierungsdruck. Die für die Steuerzahlung gebundenen Mittel fehlen den Unternehmen für Investitionen, Innovationen und Beschäftigung.
Darüber hinaus drohen Wettbewerbsnachteile: Während Familienunternehmen Mittel für die Finanzierung der Erbschaftsteuer einsetzen müssen, können Unternehmen ohne vergleichbare Nachfolgebelastung diese Mittel unmittelbar für Investitionen und Wachstum verwenden. Eine höhere Belastung produktiv gebundenen Betriebsvermögens würde damit die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und des Standorts Deutschland schwächen.
Rund 186.000 Familienbetriebe stehen vor der Übergabe
DIHK-Hauptgeschäftsführerin Melnikov: "In den kommenden Jahren stehen rund 186.000 Familienunternehmen mit knapp drei Millionen Beschäftigten vor der Übergabe an die nächste Generation. Hier entscheidet sich, ob Betriebe, Arbeitsplätze und ganze Regionen Zukunft haben. Eine Reform der Erbschaftsteuer darf diese Übergaben nicht erschweren, sondern muss sie erleichtern, Investitionen sichern und Arbeitsplätze erhalten."
DIHK-Forderungen
Vereinfachung statt Verschärfung
Die DIHK fordert gezielte Reformen, um die Rechtsanwendung der Erbschaftsteuer zu verbessern und unnötige Bürokratie abzubauen. Im Mittelpunkt stehen insbesondere folgende Maßnahmen:
- Unternehmen marktgerecht bewerten: Verfügungsbeschränkungen sollten bereits bei der Bewertung berücksichtigt und der Kapitalisierungsfaktor im vereinfachten Ertragswertverfahren auf ein realistisches Niveau abgesenkt werden.
- Vorwegabschlag praxisgerecht ausgestalten: Die geltenden Fristen von bis zu 20 Jahren nach der Übertragung sollten auf wirtschaftlich realistische Zeiträume verkürzt werden. Zudem sollte der Abschlag bereits bei der Bewertung des Betriebsvermögens berücksichtigt werden.
- Verwaltungsvermögen praxistauglich abgrenzen: Die fehleranfällige 90-Prozent-Grenze (§ 13b ErbStG) sollte abgeschafft oder zumindest durch die Berücksichtigung betrieblicher Schulden entschärft werden.
- Lohnsummenregelung krisenfest ausgestalten: Externe Krisen dürfen die Verschonung nicht gefährden. Unternehmen benötigen realistische Spielräume, um auf Entwicklungen reagieren zu können, die sie nicht zu verantworten haben.
- Junge Finanzmittel und Investitionsklausel vereinfachen: Krisenbedingte Liquiditätszuführungen dürfen nicht allein aufgrund starrer Fristen steuerlich nachteilig behandelt werden.
Hintergrund
27 Prozent der rund 9.600 von den IHKs beratenen Unternehmen, die zur Übergabe anstehen, erwägen eine Stilllegung des Betriebs. Das entspricht rechnerisch etwa 2.600 Unternehmen. Die Gründe hierfür sind vielfältig; die Zahl zeigt jedoch, wie angespannt der Nachfolgemarkt bereits heute ist und wie problematisch zusätzliche steuerliche Belastungen wären.
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Veröffentlicht 12.10.2026
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Dominik Ohlig
Pressesprecher – Chef vom Dienst