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Die Industrie- und Handelskammer (IHK)

Die 80 deutschen IHKs sind eigenverantwortliche öffentlich-rechtliche Körperschaften. IHKs sind Einrichtungen der Wirtschaft für die Wirtschaft. Sie sind die wichtigsten Interessenvertreter aller gewerbetreibenden Unternehmen in den Regionen. Sie nehmen öffentlich-rechtliche Aufgaben wahr und stehen ihren Mitgliedsunternehmen als kundenorientierte Berater und sachkundige Makler in vielen lokalen, regionalen und überregionalen Angelegenheiten zur Verfügung.

Die IHKs sind demokratisch aufgebaut: Die Mitglieder der regionalen IHK wählen die Vollversammlung als ihr Unternehmerparlament. Bei der Wahl hat jede Firma – unabhängig von ihrer Größe – gleiches Stimmrecht. Die Vollversammlung ihrerseits wählt aus ihrer Mitte den Präsidenten und das Präsidium, und sie bestellt den Hauptgeschäftsführer.

Alle deutschen Unternehmen im Inland – ausgenommen Handwerksbetriebe, Freie Berufe und landwirtschaftliche Betriebe – sind per Gesetz Mitglied einer Industrie- und Handelskammer. Sie leisten zu ihrer IHK einen Pflichtbeitrag, der sich an ihrer jeweiligen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit orientiert.

Der besondere Vorteil der gesetzlichen Mitgliedschaft besteht darin, dass die IHK dadurch alle Branchen und Betriebsgrößen gleichermaßen vertreten muss. Die Beiträge der Mitgliedsunternehmen sichern die wirtschaftliche Unabhängigkeit ihrer IHK vor Einzelinteressen und gegen staatliche Einflussnahme. Sie begründet auch die Legitimation für die Selbstgestaltung hoheitlicher Aufgaben im Dienste der Unternehmen und der staatlichen Institutionen

 

Der Weg zu Ihrer IHK

IHK-Logo Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer finden Sie hier.