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Sicherheit in der Wirtschaft

Dunkle Gestalt sitzt am Computer und stielt offensichtlich Daten

Datenklau ist nur eine der vielen Facetten von Wirtschaftskriminalität

© stevanovicigor / iStock / Getty Images Plus

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Hildegard Reppelmund Referatsleiterin Wettbewerbsrecht, Kartellrecht, Vergaberecht, Wirtschaftsstrafrecht | Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)

Betriebe als Opfer und Täter von Wirtschaftskriminalität

Die deutsche Wirtschaft ist ein begehrtes Ziel für Kriminelle aller Couleur. Das Spektrum der Delikte reicht von der betrügerischen Rechnung für Einträge in zweifelhafte Gewerbeverzeichnisse über die Erpressung von Unternehmen bis hin zur Kriminalität im Internet.

Immer wieder werden Strukturen und Methoden der Wirtschaft für rechtswidrige Aktivitäten bis hin zur organisierten Kriminalität missbraucht; gleichzeitig werden die Unternehmen selbst zum Opfer verschiedenster Straftaten. Gerade mittelständische Betriebe sind oft anfällig für Angriffe – die vielfach sogar existenzbedrohend sein können.

Geldwäscheprävention und Terrorismusbekämpfung werden auch von der Wirtschaft als wichtige Ziele anerkannt und unterstützt. Die Pflichten, die den Unternehmen in diesem Zusammenhang auferlegt werden, müssen jedoch angemessen und verhältnismäßig sein und einen effektiven Nutzen bringen.

Angesichts der bei Verstößen drohenden hohen Sanktionen fordert die DIHK Klarheit und Eindeutigkeit darüber, was die Betriebe tatsächlich konkret leisten müssen, um Rechtssicherheit zu haben. Zudem müsse die Pflichtenerfüllung praktikabel sein. Letztlich dienten vor allem Hilfestellung durch und Erfahrungsaustausch mit den zuständigen Behörden dem Ziel der Geldwäscheprävention, so die DIHK.

Das Umsetzungsgesetz zur 4. Geldwäsche-Richtlinie ist zum 26. Juni 2017 in Kraft getreten. Eine ausführliche DIHK-Positionierung zum Regierungsentwurf datiert auf den 28. März 2017:

DIHK-Stellungnahme zur Umsetzung der 4. Geldwäsche-Richtlinie (PDF, 222 KB)

Für den Nichtfinanzsektor, also insbesondere für die Güterhändler, haben die zuständigen Landesaufsichtsbehörden unter Mitwirkung der Industrie- und Handelskammern ein gemeinsames Merkblatt für Unternehmen erstellt. Diese "Basisinformationen Geldwäschegesetz" können auf den Internetseiten der jeweiligen Landesaufsichtsbehörden abgerufen werden, beispielsweise beim bayerischen Innenministerium (links unter "Veröffentlichungen") oder beim Regierungspräsidium Darmstadt.

Ein besonders ernst zu nehmendes Risiko für Betriebe ist die Wirtschaftsspionage: Durch Ausspähung von Wirtschaftsunternehmen entsteht in Deutschland jährlich ein Gesamtschaden in zweistelliger Milliardenhöhe.

Potenzielle Angreifer sind dabei nicht nur Konkurrenten, die sich Erkenntnisse über Produkte, Entwicklungen und Strategien von Mitbewerbern erhoffen. Auch ausländische Nachrichtendienste sind in Deutschland aktiv, um der Wirtschaft ihres Heimatlandes Wettbewerbsvorteile zu verschaffen.

Professionalität und Skrupellosigkeit lassen viele Spionagehandlungen unentdeckt – doch Sorglosigkeit und mangelndes Problembewusstsein ermöglichen sie oft erst. Die DIHK informiert über Gefahren für Unternehmen und ist Ansprechpartner für Regierung, Politik und Sicherheitsbehörden. Gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium und dem Bundesverband der Deutschen Industrie engagiert er sich zudem für eine nationale Wirtschaftsschutzstrategie.

Zahlreiche Tatbestände des Strafrechts beziehen sich auf das Wirtschaftsleben. Zunehmend werden Betriebe für Gesetzesverstöße von leitenden Mitarbeitern auch strafrechtlich in Haftung genommen. Für Unternehmer ist es daher wichtig zu wissen, was erlaubt ist und was nicht.

Der Begriff Compliance kennzeichnet etwas, das eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte: die Beachtung der für ein Unternehmen geltenden Rechtsvorschriften. Das ist allerdings oft leichter gesagt als getan, denn mit der Vielzahl einzuhaltender Regeln steigen auch die Anforderungen an die Funktionstüchtigkeit unternehmensinterner Kontrollsysteme.

Der Debatte über die Einführung eines Unternehmensstrafrechts steht die Wirtschaft kritisch gegenüber. Die bedauerliche Tendenz, Betriebe pauschal zu kriminalisieren, würde hierdurch noch verschärft, befürchtet die DIHK. Richtig seien hingegen Vorschläge, die darauf abzielten, mehr Anreize für angemessene Compliance-Maßnahmen zu schaffen.

Die Zeiten, in denen Bestechungsgelder "nützliche Abgaben" hießen und als Werbungskosten sogar von der Steuer abgesetzt werden konnten, sind vorbei. Das Netz der Strafvorschriften ist deutlich dichter, die Strafen sind empfindlicher geworden.

Einen Verhaltenskodex für die Wirtschaft haben die DIHK und die Internationale Handelskammer (International Chamber of Commerce, ICC) zusammengestellt:

ICC-Verhaltenskodex (PDF, 513 KB)

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Hildegard Reppelmund Referatsleiterin Wettbewerbsrecht, Kartellrecht, Vergaberecht, Wirtschaftsstrafrecht | Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
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Initiative Wirtschaftsschutz

Gemeinsam mit weiteren Wirtschafts- sowie Sicherheitsverbänden und -behörden informiert die DIHK in der "Initiative Wirtschaftsschutz" über die Gefahren, denen Unternehmen ausgesetzt sind. Zudem erhalten Betriebe über die Initiative praxisnahe Handlungsempfehlungen für mehr Sicherheit.

Der Weg zu Ihrer IHK

Bei konkreten Einzelfragen hilft Ihnen gerne Ihre Industrie- und Handelskammer weiter. Die für Sie zuständige IHK finden Sie unter www.ihk.de.

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