Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) ist bemüht, ihre Website www.dihk.de barrierefrei zugänglich zu machen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt unter dieser Adresse.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und der EU-Richtlinie 2016/2102 weitgehend vereinbar.
Wir verbessern die digitale Barrierefreiheit kontinuierlich – auch über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus. Insbesondere im Bereich der PDF-Dokumente haben wir in den vergangenen Jahren erhebliche Fortschritte gemacht:
- Nahezu alle PDF-Dokumente auf www.dihk.de liegen mittlerweile in barrierefreier Fassung vor.
- Neue PDFs werden ausschließlich barrierefrei veröffentlicht.
- Die Website verwendet ein strukturiertes HTML-Grundgerüst mit semantisch korrekt ausgezeichneten Inhalten.
- Die meisten Bilder und Grafiken enthalten geeignete Alternativtexte.
Nicht barrierefreie Inhalte
Trotz intensiver Bemühungen sind einige Inhalte (noch) nicht vollständig barrierefrei:
- Einzelne ältere PDF-Dokumente (zum Beispiel Archivmaterial) entsprechen noch nicht dem aktuellen barrierefreien Standard.
- Einige Infografiken und animierte Inhalte sind noch nicht mit vollständigen Alternativtexten oder barrierefreien Ersatzformaten versehen.
- Videos verfügen derzeit nur vereinzelt über Audiodeskriptionen oder alternative Volltext-Fassungen.
- Technische Aspekte: In Einzelfällen können kleinere semantische oder syntaktische Fehler im Quellcode auftreten.
- Dokumententitel einzelner Dateien sind noch nicht selbsterklärend.
Diese Punkte werden laufend überprüft und nach Möglichkeit korrigiert.
Begründung zu unverhältnismäßiger Belastung
Einige der nicht barrierefreien Inhalte stammen aus früheren Zeiträumen. Die nachträgliche Umstellung aller historischen Dokumente würde einen unverhältnismäßig hohen Aufwand bedeuten (§ 4 Abs. 3 BITV 2.0). Wo eine Umstellung möglich ist, erfolgt sie sukzessive.
Erstellung und Aktualisierung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 21. Januar 2022 erstellt und zuletzt am 16. Mai 2025 aktualisiert. Grundlage der Überprüfung war eine interne Bewertung mithilfe von Prüfwerkzeugen und stichprobenartigen manuellem Testing auf Basis der BITV 2.0.
Feedback und Kontakt
Sollten Sie Barrieren auf unserer Website feststellen oder bestimmte Inhalte in einer barrierefreien Form benötigen, kontaktieren Sie uns bitte unter
Bitte nennen Sie dabei möglichst konkret:
- Titel des Inhalts oder des Dokuments
- URL der betreffenden Seite (idealerweise mit Direktlink zum PDF)
Wir bemühen uns, Ihnen die gewünschten Informationen so schnell wie möglich barrierefrei zur Verfügung zu stellen.
Schlichtungsverfahren
Wenn Sie keine zufriedenstellende Rückmeldung erhalten oder mit unserer Antwort nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz zu wenden:
Schlichtungsstelle BGG
bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527 2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de