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Außergerichtliche Streitbeilegung

Drei Personen sitzen an einem Tisch und streiten.

Streitige Auseinandersetzungen sind im Wirtschaftsleben nahezu unvermeidlich. Wenn jedoch Konflikte zwischen Unternehmen entstanden sind, sollte es darum gehen, ihn diese außergerichtlich zu erledigen. Hierfür gibt es zahlreiche Möglichkeiten, als Alternative zur ordentlichen Gerichtsbarkeit.

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Porträtbild Dr. Christian Groß, Referatsleiter Zivilrecht | Justiziariat | Schiedsgerichtbarkeit | Wirtschaftsmediation
Dr. Christian Groß Referatsleiter Zivilrecht & Justiziariat, Schiedsgerichtsbarkeit & Wirtschaftsmediation | Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
Richterhammer und Waage der Gerichtigkeit auf Bürotisch. Im Hintergrund befinden sich Notizbücher.

Schiedsgerichtsbarkeit

Streitigkeiten zwischen Geschäftspartnern sind immer ein Risiko – auch für größere Unternehmen. Weder der eventuell vom Gegner gewählte Gerichtsort noch Dauer und Kosten des Instanzenweges sind immer absehbar. Im Ausland und im internationalen Geschäftsverkehr potenzieren sich diese Risiken. Eine Alternative zur ordentlichen Gerichtsbarkeit ist die Schiedsgerichtsbarkeit. Im Rahmen eines Schiedsverfahrens werden die Bedarfe der Unternehmen besser berücksichtigt – ebenso lassen sich Dauer und Kosten eines Verfahrens besser abschätzen.

Zwei Personen geben sich die Hand und Schlichterin sitzt dahinter.
Streitbeilegung

Die Schlichtungseinrichtungen

Streitige Auseinandersetzungen sind im Wirtschaftsleben nahezu unvermeidlich. Wenn jedoch Streit entstanden ist, liegt es im Interesse der Unternehmen, ihn schnell, kostengünstig und ohne größeren Schaden zu beenden. Hier erfahren Sie, welche Institutionen helfen können, einen Streit außergerichtlich beizulegen, also zu schlichten.

Der Weg zu Ihrer IHK

Bei konkreten Einzelfragen hilft Ihnen gerne Ihre Industrie- und Handelskammer weiter. Die für Sie zuständige IHK finden Sie unter www.ihk.de.

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