
Hightech für die Versorgung: Die Gesundheitswirtschaft steht unter hohem Innovationsdruck, ist aber gleichzeitig stark reguliert
© Morsa Images / DigitalVision / Getty Images
Hightech für die Versorgung: Die Gesundheitswirtschaft steht unter hohem Innovationsdruck, ist aber gleichzeitig stark reguliert
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Der Einsatz Cloud-basierter Informationssysteme im Gesundheitswesen hat enormes Potenzial, birgt aber auch Risiken. Mit dem "Kriterienkatalog C5" hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationswirtschaft hierfür einen verpflichtenden Sicherheitsmaßstab entwickelt. Wie auch (noch) nicht nach C5-Standard testiertes Cloud-Computing vorübergehend zugelassen werden kann, soll eine Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums regeln. Ziel ist es, zu spezifizieren, welche Standards übergangsweise als Äquivalente zum C5-Testat gelten sollen. Auch Anforderungen beziehungsweise Fristen im Übergang werden festgelegt.
Den Referentenentwurf dieser "C5-Äquivalenz-Verordnung" hat die DIHK im Januar 2025 kommentiert. Dabei lobt sie, dass die Verordnung mehr Transparenz und Planungssicherheit für die Betriebe verspreche. Allerdings stünden die Unternehmen hinsichtlich der Prüfungsanforderungen an Testate und die Ausgestaltung der Übergangsfristen perspektivisch vor erheblichen Herausforderungen.
Hier gibt es die Stellungnahme zum Download: